Änderungsantrag - 2009/BV/0075-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Im Punkt 4.1.1 Projektförderung auf Seite 4
wird in der ersten Zeile vor „Honorare“ das Wort “Personalkosten“ eingefügt.

 

Somit lautet der Satz:
Zuwendungsfähig sind die unmittelbar projektbezogenen Ausgaben, wie Personalkosten , Honorare, Vergütungen für geringfügig Beschäftigte, Mieten, Fahr- und Übernachtungskosten, Material-, Transport-, Betriebs-, Werbungs- und Druckausgaben, Erstattungen an künstlerische Verwertungsgesellschaften sowie anteilig auf das Projekt umlegbare Gemeinkosten.

 

Begründung:

Die meisten der antragstellenden Träger beantragen auch eine Personalkostenförderung. Für die Träger, die auch Landesförderung erhalten wäre eine Zuwendung in Form der institutionellen Förderung hinderlich, da diese nicht als kommunaler Finanzierungsanteil zur Beantragung von Landesprojektfördermitteln angesetzt werden dürfen. Daher muss auch in der Projektförderung die Personalkostenförderung möglich sein.


 

 

 

 

gez. Prof. Dieter Neßelmann                                                        gez. Dr. Ulrich Seidel

CDU-Fraktionsvorsitzender                                                        FDP-Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen