Dringlichkeitsvorlage - 2009/DV/0721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten, zwischen dem Volkstheater Rostock und dem Theater Wismar ausgehandelten, Kooperationsvertrag mit den Trägern des Theaters Wismar, der Stadt Wismar, vertreten durch die Bürgermeisterin, abzuschließen.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 KV M-V

 


Begründung der Dringlichkeit:
 

Gemäß der Entscheidung des Kultusministeriums – unter Zugrundelegung des Landes-entwicklungskonzeptes des Landes M-V  und des ab dem 01.01.2010 geltenden Finanz-ausgleichsgesetzes – erhalten Bespieltheater, wie das Theater Wismar, FAG-Zuschüsse ab
2010 nur noch, wenn eine tragfähige Kooperation mit einem Mehrspartenhaus, wie dem Volkstheater Rostock, eingegangen wurde.

 

Vor diesem Hintergrund sind Verhandlungen zwischen Wismar und Rostock aufgenommen und in der 48. Kalenderwoche so zum Abschluss gebracht worden, dass der Vertrag nur noch der Zustimmung der jeweiligen Bürgerschaften bedarf.

 

 

Sachverhalt:


Das Kultusministerium des Landes M-V hat ausweislich des Landestheaterentwicklungskonzeptes die Schaffung zweier Kulturräume vorgesehen.

Der Kulturraum 1 umfasst die Mehrspartentheater Schwerin und Rostock, das Einspartentheater Parchim sowie die Bespieltheater Güstrow und Wismar.

 

Die bisherige Förderung der Einspartenhäuser bzw. Bespieltheater in Form von Direktzuweisungen wird es ab 2010 nicht mehr geben.

Die entsprechende Förderung ist nunmehr daran gekoppelt, dass die Einspartenhäuser bzw. Bespieltheater tragfähige Kooperationsvereinbarungen mit Mehrspartenhäuser eingehen.

 

Die Stadt Wismar erhielt für das dortige Theater bisher eine jährliche Förderung in Höhe von 100.000,00 €.

 

Der in der Anlage befindliche Kooperationsvertrag legt fest, dass das Theater Wismar zukünftig Leistungen im Umfang des bisherigen Förderungsbetrages beim Volkstheater Rostock einkauft.

 

Diese Leistungen erfolgen aus dem laufenden Repertoire des Volkstheaters und werden zumindest kostendeckend angeboten.

Die Bespielung des Theaters Wismar in dem hier in Rede stehenden Umfang führt nicht nur zu einer Erhöhung des Einspielergebnisses und damit zu einer Erhöhung der diesbezüglichen variablen FAG-Förderung, sondern darüber hinaus zu einer verbesserten Auslastung des Ensembles und zu einer Verlängerung der Spielzeit einzelner Produktionen des Volkstheaters, was wiederum zu einer Verringerung der Produktionskosten pro Aufführung führt.

 

Die durch die Bespielung in Wismar verursachten Fahrtkosten werden über die Mehreinnahmen abgedeckt.

 

Die hier in Rede stehende Kooperation verbessert darüber hinaus die Marktposition des Volkstheaters Rostock im Kulturraum 1, entspricht der Konzeption der Landesregierung/des Kultusministeriums bezüglich der Theaterentwicklung im Lande und macht deutlich, dass Rostock sich in die kulturpolitische Entwicklung des Landes nicht nur einbringen, sondern diese auch gestalten will.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:                Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 €

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen