Ergänzung Stellungnahme - 2009/AN/0597-02 (ES)

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Beratungsfolge

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In den Haushaltsplanentwurf 2010 wurden für den Sozialtarif für

 

     Sozialhilfeempfänger                              17.400 EUR   (HHSt. 4950.6750)  und

     SGB II-Leistungsempfänger              192.600 EUR   (HHSt. 4950.6751)

 

bereits eingestellt.

 

Dieser Haushaltsansatz entspricht der Planung für 2009. Mit Stichtag 30.09.2009 wurden  hiervon folgende Mittel verbraucht:

     Sozialhilfeempfänger                              11.786.37 EUR

     SGB II-Leistungsempfänger              146.096,28 EUR

 

Bei gleich bleibender Inanspruchnahme durch die Leistungsberechtigten werden diese Beträge für das Jahr 2009 voraussichtlich ausreichen.

 

Im Jahr 2008 wurden die geplanten Mittel wie folgt in Anspruch genommen:

                                                               Planansatz 2008                            dav. in Anspruch genommen

Sozialhilfeempfänger                              20.000,00 EUR                              14.096,35 EUR

SGB II-Leistungsempfänger              200.000,00 EUR                            159.107,74 EUR

 

Seit Wiedereinführung des Sozialtarifs (28.12.2007) haben monatlich durchschnittlich etwa 500 Sozialhilfeempfänger und 5.800 Leistungsberechtigte nach SGB II den Sozialtarif in Anspruch genommen.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Beschlüsse

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06.01.2010 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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14.01.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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23.03.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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24.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben