Dringlichkeitsvorlage - 2009/DV/0713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              * Status von nichtöff. auf öffentlich geä., siehe S. 2 der BV!

 

Die Hansestadt Rostock stimmt dem Abschluss einer Vermögenszuordnungsvereinbarung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund für die Strandan- und -ablandungen in den Gemarkungen Warnemünde, Diedrichshagen und Rostocker Heide zu.

 

 

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Beschlussvorschriften: § 22 (3) Ziff. 14 Kommunalverfassung

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

 

Sachverhalt:

 

Das Land M-V beabsichtigt den Erlass zur Inkommunalisierung ab 2010 dahingehend zu ändern, dass Anlandungen, soweit sie nicht innerhalb von 10 Jahren vermessen und dem Gemeindegebiet zugeordnet werden, nur durch Inkommunalisierung in das Gemeindegebiet entlassen werden. Das würde ein aufwendiges Antrags- und Begründungsverfahren bedingen, welches einen längeren Zeitraum (mind. 1 - 2 Jahre) in Anspruch nehmen würde.

Die Entscheidung zum Abschluss der Vermögenszuordnungsvereinbarung muss daher noch im Jahr 2009 getroffen werden.

Das hat die Vorteile, dass ein aufwendiges Grundbuchbereinigungsverfahren für die Übertragung von zu Wasser gewordenen Landflächen entfällt, die Hansestadt Rostock durch die Eingemeindung und Übertragung der Anlandungen in ihr Eigentum handlungsfähig wird und die abgelandeten Wasserflächen aus der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Hansestadt Rostock entlassen werden.

 

 

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund und die Hansestadt Rostock beabsichtigen Strandanlandungen von ca. 333074 qm der Hansestadt Rostock und Strandablandungen von ca. 509011 qm dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund zuzuordnen. Damit verringert sich zwar das Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock um eine Fläche von 175937 qm, dies entspricht jedoch den bereits jetzt bestehenden tatsächlichen Verhältnissen, da sich durch die An- und Ablandungen die Strandflächen verändert haben und im Liegenschaftskataster mit der zum Zeitpunkt der Entstehung der Flurstücke bestimmten Fläche geführt werden.

 

Der Hansestadt Rostock wurden die Strandflurstücke der Gemarkungen von Diedrichshagen, Warnemünde und Rostocker Heide mit Vermögenszuordnung nach Einigungsvertrag Art. 21/22 in das Eigentum der Hansestadt Rostock übertragen. Nach Abgleich mit den Luftbildern wurde festgestellt, dass Anlandungen (natürliche Anlandungen an den Strandflurstücken) und Ablandungen (Wasserflächen in den Strandflurstücken) vorliegen. Somit liegt die Eingemeindungsgrenze der Hansestadt Rostock mitten im Strand bzw. in der Ostsee. Daraus ergeben sich ordnungsrechtliche und planungsrechtliche Aufgaben- und Zuständigkeitsüberschneidungen. Beispielsweise wären baurechtliche Genehmigungen und Versagungen sowie die Planungshoheit für die Anlandungsflächen, die ja außerhalb des Gemeindegebietes liegen, angreifbar.

Um diese Gegebenheiten zu bereinigen, sieht das Deutsche Küstenrecht vor, das Landflächen, die durch natürliche Anlandungen entstanden sind, der Gemeinde nach Vermessung des neuen Gebietsstandes automatisch zugeordnet werden. Bei den Ablandungen wird die Landfläche korrigiert, bei dem die abgelandete Fläche das Küstenmeer erweitert.

Danach hat das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abteilung Kataster, mit Beteiligung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stralsund im Grenztermin festgelegt, dass die Uferlinie als Grenze zwischen Strand und Ostsee im Kataster aufgenommen wird. Für Anlandungen werden Flurstücke gebildet, die im Liegenschaftskataster fortgeführt werden und die die Gemeindegrenze um diese Flurstücke (33,3074 ha) erweitert. Die Strandflurstücke werden unter Abzug der abgelandeten Fläche (50,9011 ha) korrigiert und die Ablandungsfläche fällt dem Küstenmeer (Ostsee) zu. Das Gemeindegebiet der Hansestadt Rostock verringert sich damit um eine Fläche von 17,5937 ha.

Mit Vermögenszuordnungsvereinbarung stimmt das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund der Übertragung der angelandeten Flurstücke in das Eigentum der Hansestadt Rostock zu.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen