Änderungsantrag - 2009/BV/0522-32 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:          - zurückgezogen 18.01.2010

 

An geeigneter Stelle ist im Abschnitt 4.5 Einnahmeverbesserung die Maßnahme Forderungsmanagement aufzunehmen.

 

Als Maßnahmebeschreibung ist aufzunehmen:

Einführung eines Forderungsmanagements; Verringerung der durchschnittlichen Außenstandshöhe und Außenstandsdauer; Prüfung der Varianten Personalaufstockung oder Dienstleister

 

Erläuterung:

Bei den Kommunen entstehen durch verzögerte Zahlungen und Zahlungsausfälle Verluste in erheblichem Umfang. Um die Finanzierungskosten zu verringern und Ausfälle zu reduzieren, ist mit einem Forderungsmanagement zu reagieren. Eine regelmäßige und auf den Einzelfall eingehende Analyse von Forderungen ist erforderlich, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Betreibungsmaßnahmen der Kommune optimal zu steuern. Schuldnerverzug und die häufige Nichtzustellbarkeit von Mahnungen sind gängig. Adressenabgleiche mittels Adressdatenbanken sind für die jeweilige Verwaltungseinheit eine schnelle und effiziente Alternative zu Abfragen bei Einwohnermeldeämtern. Vielfältige Lösungsansätze bieten auch private Dienstleister. Der Bürgerschaft ist ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

 

 

 

 

Dr. Sybille Bachmann

Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch09

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2009 - Finanzausschuss - abgelehnt

Erweitern

02.12.2009 - Bürgerschaft - abgelehnt