Änderungsantrag - 2009/BV/0522-24 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Seite 36 Hasiko

Maßnahme 2009/2.07 zu

Transferleistungen Soziale Sicherung, Förderung der freien Jugendhilfe

 

Der letzte Absatz* wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt:

 

Unter Berücksichtigung der Finanzkraft sowie sonstiger Verhältnisse des einzelnen freien Trägers und der zu fördernden Jugendhilfemaßnahme wird grundsätzlich eine höchst mögliche Eigenleistung angestrebt.

Ist die Erbringung einer Eigenleistung auf Grund der Finanzkraft oder sonstiger Verhältnisse nicht möglich, ist dies zu begründen.

Unter Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses und des betreffenden freien Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII (Par. 11, Kinder- und Jugendhilfe) sind Zielvereinbarungen über mehrere Jahre anzustreben. Ziele dieser Vereinbarungen sind: Planungssicherheit für die freien Trägen und die städtische Haushaltsplanung bei jeweils stabil bleibenden Haushaltsansätzen.

Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis 30.Juni 2010 vorzulegen.

 

* „ Unter Berücksichtigung der Finanzkraft sowie sonstiger Verhältnisse des einzelnen freien Trägers und der zu fördernden Jugendhilfemaßnahme wird grundsätzlich von einer anzustrebenden Eigenleistung von mind. 10% ausgegangen.“

 

 

 

 

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Begründung:

Es ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Träger mindestens 10% Eigenleistung erbringen kann. Diese Forderung kann nur durch jeweilige Einzelfallprüfungen begründet werden. Es soll Planungssicherheit sowohl für die freien Träger als auch für die städtische Haushaltsplanung angestrebt werden.

 

 

 

………………………………………                            …………………………………..

Fraktion DIE LINKE:                                                        Fraktion der SPD

 

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Beschlüsse

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01.12.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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27.01.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen