Änderungsantrag - 2009/BV/0522-15 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Seite 46,

Maßnahme Nr. 2009/5.04 Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen wird wie folgt nach dem letzten Absatz ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zum 31. März 2010 das Prüfergebnis zur Kenntnis zu geben und die Prüfungskonsequenzen zum Beschluss vorzulegen.

Begründung:

Es handelt sich um eine alte Maßnahme, die bereits in der Ergänzung zum HASIKO 2002 – 2005, Fortschreibung 2006, Stand 02.04.2003 mit Maßnahme Nr. 2003/075 als Prüfauftrag zum 31.12.2003 formuliert war. Aus diesem Grund sollte ein zeitnahes Prüfungsergebnis möglich sein. Die daraus resultierenden Konsequenzen sind der Bürgerschaft zeitgleich zum Beschluss vorzulegen, damit zeitnah die Konsolidierungseffekte erzielt werden können.

 

 

 

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Rainer Albrecht

Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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03.11.2009 - Finanzausschuss - vertagt

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04.11.2009 - Bürgerschaft - überwiesen

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10.11.2009 - Hauptausschuss - vertagt

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01.12.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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27.01.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen