Änderungsantrag - 2009/BV/0522-10 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Seite 33,

Maßnahme Nr. 2009/2.04 Zinsmanagement wird wie folgt geändert.

 

1. Streichung Absatz 6 „Zur Einführung und Umsetzung……“

 

2. Es wird neu eingefügt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung eines Liquiditätsmanagements gemeinsam mit den Eigenbetrieben und Eigengesellschaften zu prüfen. Dabei sind unterschiedlichen Zinssätze, rechtliche Rahmenbedingungen und die notwendige Liquidität der Eigenbetriebe und –gesellschaften zu beachten.

 

Begründung:

Zu 1. Die externe Vergabe eines solch sensiblen Bereiches wird abgelehnt. Hinzu kommen die schlechten Erfahrungen von anderen Kommunen im Rahmen der Finanzkrise in diesem Zusammenhang

Zu 2. Ziel des Liquiditätsmanagements ist es, Kreditbedarfe und vorhandene Liquidität innerhalb der Hansestadt Rostock und ihrer Unternehmen möglichst intern auszugleichen.  Z. B. weist die Stadt einen hohen Kassenkreditbedarf aus, während die Tourismuszentrale über in der Höhe nicht notwendige Geldbeträge verfügt. Während die Hansestadt Rostock für seine Kassenkredite Schuldzinsen zu zahlen hat, erhält die Tourismuszentrale Ertragszinsen.  Sofern die Ertragszinsen geringer sind als die Schuldzinsen, würde sich ein interne „Kredit“  von der Tourismuszentrale an die Hansestadt Rostock in Höhe der Zinsdifferenz rentieren. 

 

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Rainer Albrecht

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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03.11.2009 - Finanzausschuss - vertagt

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04.11.2009 - Bürgerschaft - überwiesen

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10.11.2009 - Hauptausschuss - vertagt

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01.12.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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27.01.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben