Beschlussvorlage - 2009/BV/0637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0688/08-BV

 

 

 

Sachverhalt:

Der § 2 Abs. 2 ist auf Grund eines rechtlichen Hinweises des Rechtsamtes geändert worden.

 

Durch die bisherige Formulierung wurde das Äquivalenzprinzip in ein „entweder/oder“-Verhältnis gestellt, was dem KAG sowie den allgemeinen Grundsätzen der Gebührenerhebung widerspricht, wonach beide Kriterien nebeneinander zu betrachten sind.

 

Weiterhin wurden in der Gebührentabelle Teil II eine redaktionelle Richtigstellung vorgenommen sowie bei der Gebührenstelle Ordnung folgende Gebührentatbestände neu aufgenommen:

 

 

 

13.a              Fertigen einer Zweitschrift einer Gewerbeanzeige

13.b               Fertigen einer Zweitschrift einer Gewerbeerlaubnis.

 

Ein darüber hinaus gehender Änderungsbedarf der Verwaltungsgebührensatzung besteht derzeit nicht. Die aktuelle Fassung der Satzung wurde von der Bürgerschaft am 28.01.2009 beschlossen. Die den Verwaltungsgebühren zugrunde liegende Kalkulation beinhaltete bereits die aktuellen Personal- und Verwaltungskosten.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.04.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.05.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen