Nachtrag Beschlussvorlage - 2009/BV/0522-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Punkte 5.3 Finanzplan nach Haushaltskonsolidierung (Seite 55) und 5.5 Fazit (Seite 58 und 59) werden ausgetauscht (Anlage).

 

Mit den eingearbeiteten Änderungen entspricht das Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2013 den gesetzlichen Anforderungen des § 43 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 43 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

 

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Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2009 - Hauptausschuss - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Punkte 5.3 Finanzplan nach Haushaltskonsolidierung (Seite 55) und 5.5 Fazit (Seite 58 und 59) werden ausgetauscht (Anlage).

 

Mit den eingearbeiteten Änderungen entspricht das Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2013 den gesetzlichen Anforderungen des § 43 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

                                                            (Anlagen liegen der Niederschrift beim                                                                     Sitzungsdienst bei)

 

 

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27.10.2009 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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03.11.2009 - Finanzausschuss - vertagt

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04.11.2009 - Bürgerschaft - überwiesen

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10.11.2009 - Hauptausschuss - vertagt

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19.11.2009 - Klinikausschuss - vertagt

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19.11.2009 - Kulturausschuss - vertagt

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24.11.2009 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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01.12.2009 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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02.12.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Die Punkte 5.3 Finanzplan nach Haushaltskonsolidierung (Seite 55) und 5.5 Fazit (Seiten 58 und 59) werden ausgetauscht.

 

Mit den eingearbeiteten Änderungen entspricht das Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2013 den gesetzlichen Anforderungen des § 43 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

(Austauschseiten liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage ... bei)

 

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27.01.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Die Punkte 5.3 Finanzplan nach Haushaltskonsolidierung (Seite 55) und 5.5 Fazit (Seiten 58 und 59) werden ausgetauscht (Anlage).

 

Mit den eingearbeiteten Änderungen entspricht das Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2013 den gesetzlichen Anforderungen des § 43 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

(Austauschseiten liegen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 b bei)