Änderungsantrag - 2009/BV/0333-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Halbsatz „ und die Abstandnahme von einer Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung.“ wird gestrichen.

Der Beschlusstext wird mit folgender Formulierung ergänzt:

„Die Zweitwohnungssteuersatzung ist so zu ändern, dass dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. September 2008 entsprochen wird, wonach Inhaber eines Wohnsitzes, bei dem es sich um ein Zimmer innerhalb der abgeschlossenen Wohnung der Eltern handelt, von einer Zahlungspflicht ausgenommen werden.“

 

 

 

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 und § 44 KV-MV

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

 

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gez.

Steffen Bockhahn

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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Beschlüsse

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07.10.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen