Beschlussvorlage - 2009/BV/0602
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Flächennutzungsplans
Sondergebiet Photovoltaikanlagen Lindenallee
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.10.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Rechtsamt; Ortsamt 8/ Dierkow, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Nordost; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
|
Vorberatung
|
|
|
22.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
11.11.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
17.11.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
24.11.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
02.12.2009
|
Beschlussvorschlag:
1. Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock dargestellte
Sondergebietsfläche SO.14.01 - Photovoltaik soll um die maximal verträgliche
Fläche erweitert und ebenfalls als Sondergebietsfläche mit der Zweckbe-
stimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen werden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Aufstellung der
6. Änderung des Flächenutzungsplanes für den entsprechenden
Geltungsbereich (Anlage 1).
§ 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V
Beschlussvorschriften:
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss über den Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock Nr. 01193/05 vom 01.03.2006
Sachverhalt:
Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung bilden einen wichtigen Baustein der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien. Neben der Nutzung durch Anlagen an Gebäuden gewinnt die Nutzung der Solarenergie auf Freiflächen immer mehr an Bedeutung.
Bei der Einordnung von Photovoltaikanlagen sind insbesondere die Nähe zu schutzwürdigen Nutzungen, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie auf geschützte Biotope zu prüfen. Der sinnvollen Nachnutzung bereits belasteter Freiräume ist dabei der Vorrang zu geben.
Im Flächennutzungsplan wurde für eine nachhaltige Nutzung der Solarenergie der Bereich der ehemaligen Deponie Toitenwinkel, der an das Gewerbegebiet Petersdorfer Straße grenzt, als Sondergebiet ausgewiesen.
Diese Fläche umfasst aber nur ca. 0,8 ha und ist für die wirtschaftliche Betreibung einer Anlage zu klein.
Deshalb soll die maximale Erweiterung der bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche zwischen Dorf Toitenwinkel und dem Hafenbahnweg insbesondere unter Beachtung umwelt- und naturschutzfachlicher Belange ermittelt und ausgewiesen werden. Bei der Untersuchung muss insbesondere die neue Rechtslage zum Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt werden. Die angestrebte Erweiterungsfläche beträgt ca. 3 ha (Anlage).
Nachfolgend sollen die Grenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der naturnahen Grünflächen (geschützte Biotope) überprüft werden.
Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans soll deshalb beschlossen werden.