Beschlussvorlage - 2009/BV/0601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.

 

Für ein Gebiet südlich der westlichen Ortslage Diedrichshagens soll der Bebauungsplan Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet „Am Golfplatz“ aufgestellt werden.

 

 

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

 

 

- im Osten durch die Grundstücke Doberaner Landstraße 2-7, einschließlich des

  Diedrichshäger Baches

 

- im Westen durch den Bebauungsplan Nr. 01.Golf.145 „Golfplatz Diedrichshagen/

  Elmenhorst“, sowie die Grundstücke Stolteraer Weg 40, 40a

 

- im Norden überwiegend durch die Grundstücke der 1. und 2. Bebauungsreihe des in

   West-Ost-Richtung verlaufenden Stolteraer Weges

 

- im Süden durch eine gedachte Linie parallel zum westlichen Stolteraer Weg in Höhe

   südlicher Grenzen der Wohngrundstücke im Sonnenblumenweg.

 

 

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der unbebauten Flurstücke 109, 121, 122, 131, 249, 250 und 251 sowie diverse mit Wochenend- und Einfamilienhäusern bebaute Flurstücke am und südlich des Diedrichshäger Baches in der Flur 2 der Gemarkung Diedrichshagen in einer Größe von ca. 12 ha.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.

Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan sowohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Wohnbebauung schaffen, als auch eine bauplanungsrechtlich ordnende Überprüfung der zahlreichen nördlich angrenzenden Wochenendgrundstücke im Hinblick auf ihre künftige Eignung und Nutzung zu Wohnzwecken bewirken.

 

Aufgrund der hohen Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, FFH-Nähe, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) soll eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungsstruktur entstehen. Als südliche Grenze der Ortslage zum Landschaftsraum ist die grünordnerische Einbindung besonders zu beachten.

 

 

3.

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

 

4.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung erfolgen.

 

 

5.

Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens ist die Grenze des LSG „Diedrichshäger Land“ entsprechend der Bebauungsplanfestsetzungen zu korrigieren.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:   § 22 Abs.2 KV M-V, § 2 Abs.1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Nachfrage nach großzügigen und attraktiven Wohngrundstücken ist im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock für den westlichen Teil Diedrichshagens, westlich der Doberaner Landstraße sowie südlich des Diedrichshäger Baches und der vorhandenen Ortslage, eine größere Wohnbaufläche zur Abrundung der Ortslage nach Süden ausgewiesen worden, die südlich auf der Höhe der Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 01.W.23 „Am Streuwiesenweg“ endet.

 

Die besonderen Qualitäten des Standortes durch ein Umfeld mit offener Landschaft, die Nähe zur Küste mit dem Küstenwald im Norden und dem Golfplatz im Süden sowie die Einbindung in eine gewachsene, dörfliche Ortslage mit ÖPNV-Anschluss machen ihn zu einem attraktiven Wohnstandort.

 

Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu vorhandenen Freizeit- und Wohnnutzungen am bisherigen südlichen Ortsrand, die zwischenzeitlich eine sehr dichte, teilweise undurchdringliche Nutzungsintensität wie -struktur erfahren hat, ist mit der angestrebten baulichen Abrundung der westlichen Ortslage auch eine räumlich-funktionelle Ordnung dieser bisherigen baulichen, freiräumlichen und erschließungsseitigen Randstrukturen erforderlich.

 

Planungsziel ist deshalb

 

-        die Ein- und Anbindung an die vorhandene Bebauung durch Ordnung bestehender Strukturen und Sicherung entsprechender Wege- und Grünverbindungen,

 

-        die gesicherte Bereitstellung großer Grundstücke zur Bedarfsdeckung eines entsprechenden Bedarfs in der Hansestadt Rostock,

 

 

 

 

-        die Überprüfung von Angebotsmöglichkeiten für energetisch alternative Bauweisen,

-        die Schaffung attraktiver und öffentlich erlebbarer innerer Freiraumstrukturen unter Einbeziehung und Aufwertung des Diedrichshäger Baches,

 

-        die Gestaltung eines landschaftlich gut eingebundenen, landschaftstypischen Ortsrandes und

 

-        die Sicherung landschaftsgestalterischer und naturschutzrechtlicher Anforderungen.

 

Ca. 3 ha der Fläche befinden sich in städtischem Eigentum.

 

Im Zusammenhang mit der Ordnung bisheriger Bebauungs- und Nutzungsstrukturen ist derzeit nicht auszuschließen, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich der ausgewiesenen Sondergebietsfläche Nr. 1.5 „Wochenendhausgebiet“ (SO Woch) verbunden ist.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten, Erschließungskosten, Unterhaltungskosten für hergestellte Grün- und Verkehrsflächen

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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03.11.2009 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)

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24.11.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen