Stellungnahme - 2009/AN/0571-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Vorschlag der Erhöhung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2010 von 450 v.H. auf 480 v.H. ist nicht dafür geeignet, den in den letzten Jahren erfolgreich betriebenen Prozess der Haushaltskonsolidierung entscheidend zu beeinflussen. Es handelt sich hierbei um eine Einzelmaßnahme, bei deren Abwägung zwischen der schwierigen Haushaltslage und den gesamtstädtisch zu betrachtenden Folgen, das Negative für die Hansestadt Rostock überwiegt.

 

Die Sanierung des Haushaltes erfolgte in den vergangenen Jahren in beträchtlichem Umfang auch zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in der Hansestadt Rostock.  Eine Erhöhung der Grundsteuer B hätte auch negative Auswirkungen auf das Rostocker Mietniveau, welches –proportional zum Einkommen der Menschen- bereits jetzt schon Höchstniveau ausweist und würde ein falscher Schritt auch in Hinblick auf die gute Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes sein.

 

Aus diesen Gründen ist der Antrag abzulehnen.

 

 

Roland Methling


* „Beteiligung: Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung“ durch Sitzungsdienst der
  Bürgerschaft am 12.10.2009 im Auftrag gelöscht !

 

 

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Beschlüsse

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07.10.2009 - Bürgerschaft - überwiesen

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15.10.2009 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

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18.02.2010 - Finanzausschuss - vertagt

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23.03.2010 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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24.03.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben