Informationsvorlage - 2009/IV/0598

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Gesetzliche Grundlagen

 

- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB u. a. § 823)

- Sozialgesetzbuch (SGB VII)

- Strafgesetzbuch (StGB §§ 13,14)

- Haftpflichtgesetz (HaftPflG)

- DIN EN 13201

- Anforderungen der berufsgenossenschaftlichen Versicherungsträger

  (BGV, BGR, BGI, TRBS)

 

Im Sinne des § 823 BGB hat die Sicherheit der Bevölkerung einen so hohen Stellenwert, dass die Beleuchtungspflicht nicht an den Kosten scheitern darf. Der § 823ff BGB sieht bei Vernachlässigung der Verkehrssicherung eine Haftung des Eigentümers bei materiellen Schäden vor. Damit ist natürlich auch die nachweislich zu führende Instandhaltung der vorhandenen Anlagen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung) nach Begrifflichkeiten der DIN 31051 sowie die Erfüllung  der gesetzlichen Forderungen des Sozialgesetzbuches (SGB VII) der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bzw. TRBS2131 und weiteren anerkannten Technischen Regeln einbegriffen.

 

 

2. Das Beleuchtungsnetz - Einleitung

 

Das Straßenbeleuchtungsnetz der Hansestadt Rostock ist ein komplexes System mit ca. 21.000 Leuchten, die über ein ca. 800 km langes Kabelnetz versorgt werden. Es besteht aus ca. 360 Subsystemen, deren Schalteinrichtungen in ca. 1800 Stromkreisen die o. g. Leuchten dämmerungsgeführt schalten.

Der überwiegende Anteil dieser Leuchten (97%) ist mit den derzeit effizientesten Leuchtmitteln (Natriumdampf-Hochdrucklampen) ausgestattet.

 

 

 

 

Die im Netz vorhandenen Masten gliedern sich auf in ca. 15.000 relativ neue Stahlmasten und ca. 4.500 marode Betonmasten. Letztere müssen wegen elektrischer und statischer Risiken (Umbruchgefahr) in den nächsten 4 bis 5 Jahren demontiert werden. Gleiches gilt für ca. 300 noch vorhandene Stahlmasten, die älter als 40 Jahre sind.

 

 

3. Energieverbrauchssenkungen und -kostensenkungen

 

Der aktuelle Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung beträgt ca. 9,2 GWh (2008). Daraus resultieren Kosten von ca. 1.672.000,- €.

 

Dank einer Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung der Energieverbräuche, die in Anlage 2 aufgelistet sind, konnte der Gesamtenergieverbrauch trotz ständig steigendem Anlagenbestandes vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2008 um 1,5 GWh ! gesenkt werden. Durch weitere im Jahr 2009 realisierte bzw. noch zu realisierende Maßnahmen, wie z. B. die Umrüstung von veralteten Quecksilberdampflampen auf Natriumdampf-Hochdrucklampen und Rekonstruk-tionen von Altanlagen können Energieeinsparungen von ca. 73.400 kWh, entsprechend ca. 13.200,- € erwartet werden.

In der Anlage 1 ist untersucht worden, welche Einsparpotentiale in der Straßenbeleuchtung durch weitere Leistungsreduzierungen mittels Spannungsabsenkungen (neben den bereits vorhandenen) erreicht werden könnten. In der Übersicht wurden technisch mögliche Lösungen berechnet (siehe dazu auch Anlage 2 – bereits existierende Dimmeinrichtungen - Baujahr 2005 bis 2007).

Wie die Tabelle in Anlage1 zeigt, ergäbe sich ein Einsparpotenzial von ca. 343.000 kWh, entsprechend ca. 58.000,- € jährlich. Dem stehen jedoch Investitionskosten von ca. 484.000,- € und damit Amortisationszeiträume von 6 bis 33 Jahren gegenüber! Die be-rechneten Einsparungen  können jedoch aus folgenden Gründen nicht oder nur teilweise erzielt werden:

-          Amortisationszeiten von mehr als 8 Jahren sind nicht wirtschaftlich

-          Investitionsmittel sind nicht ausreichend verfügbar

-          Die Leistungsreduzierungen bewirken eine Reduktion des Lichtstromes. Da die Mehrzahl der Anlagen bereits grenzwertig dimensioniert sind, würden durch die

      Dimmung die lichtechnischen Parameter auf unzulässige Werte absinken.

 

Anlage 3 zeigt eine Übersicht der Beleuchtungsanlagen die in 2009 aus investiven Mitteln rekonstruiert wurden bzw. noch rekonstruiert werden und eine Gegenüberstellung der Leuchtmittelbestückung dieser Anlagen. Wie der vorher/nachher–Vergleich zeigt, konnte durch Optimierung der Neuanlagen in den aufgelisteten Straßen der Gesamtenergieverbrauch um14.452 kWh, entsprechend 2.600,- € jährlich verringert werden.

Anmerkung: Die o. g. Energieeinsparungen treten hier als, natürlich gewünschter, 

                    Nebeneffekt auf – Hauptziel der Anlagenerneuerung gemäß Anlage 3 war

                    die Substitution von Anlagen mit maroden, umbruchgefährdeten Stahl-

                    betonmasten – also primär Gefahrenabwehr.

 

Leider wurden sämtliche Aktivitäten des Tief- und Hafenbauamtes in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister, Stadtwerke Rostock AG, zur Senkung der Energiekosten durch drastische Preiserhöhungen der letzten Jahre zunichte gemacht (s. Seite 25 Straßenbeleuchtungskonzept-Präsentation). Unabhängig davon bewirken die o. g. Energieeinsparungen in Höhe von 1,5 GWh  jedoch eine CO2 - Reduktion von ca. 145 t !


 

 

4. Marode Stahlbetonlichtmasten

 

Die kurz- bzw. mittelfristige Substitution der in der Einleitung genannten 4.500 Betonmasten ist als Hauptproblem der Straßenbeleuchtung der Hansestadt Rostock anzusehen. Es handelt sich hier nicht vordergründig um ein beleuchtungstechnisches Problem, da diese Lichtpunkte faktisch zu 100 % mit hocheffizienten Leuchtmitteln bestückt sind, sondern um ein Sicherheitsproblem, da umbrechende Masten und herabfallende Leuchten nicht nur Sachschäden, sondern auch Gesundheit und Leben der Bürger in hohem Maße gefährden können. So mussten nach statischen und dynamischen Prüfungen von 1.377 Betonmasten ab 6 m Höhe im Jahr 2008 durch eine unabhängige Firma innerhalb von 6 Monaten ca.    500 Betonmasten demontiert werden. Der teilweise Ersatz dieser Masten (ca. 50 Stück) konnte zunächst nur an besonders neuralgischen Punkten erfolgen.

Die Demontagen waren nur durch zusätzlich bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von

204.000,-€ finanziell abgesichert.

 

 

5. Investitionsstau

 

In den vergangenen Jahren sind die Mittel für die Rekonstruktion von Beleuchtungsanlagen in nicht annähernd ausreichender Höhe bereitgestellt worden, daher ist ein Investitionsstau entstanden. Den Mindestbedarf an investiven Mitteln für die Folgejahre zeigt folgende Übersicht:

                  2010        1.280,- TEUR
                 2011         1.350,- TEUR
                 2012         1.030,- TEUR
                 2013         1.130,- TEUR

 

Der Investitionsstau hat folgende Auswirkungen:

-    Weitere Maßnahmen zur Energieverbrauchssenkungen und damit Kostenre-

     duktionen sind faktisch nicht mehr möglich

-    Von den ca. 4.500 noch vorhandenen Betonmasten haben ca. 950 Stück nach

     Prüfung im Jahr 2008 gegenwärtig nur noch eine Reststandsicherheit von ca.  

     4 Jahren und für die übrigen noch nicht geprüften  ca. 3550 Stück ist Ähnli-

     ches zu erwarten. Werden für Demontage/Austausch der o. g. Masten bis

     2013 weiterhin unzureichende Mittel eingestellt, werden Gefährdungen durch

     umbrechende Masten und herunterfallende Leuchten ab 2014 deutlich zuneh-

     men.

-    Könnten o. g. zwingend notwendige Erneuerungen des maroden Teils des

           Beleuchtungsnetzes bis ca. 2014 weitgehend abgeschlossen werden, gäbe

es die Chance die Kosten für die Instandhaltung für einige Jahre deutlich zu senken.

-          Vermutlich ab etwa 2016 wird sich der Bedarf an investiven Mitteln weiter er-

höhen, da dann mit erheblichen Korrosionsschäden an Anlagen, die in den

Jahren 1990 bis 1995 gebaut wurden, gerechnet werden muss.

 

 

6. LED-Technologie in der Straßenbeleuchtung

 

Seit etwa 18 Monaten werden auf dem Markt Leuchten für die Straßenbeleuchtung angeboten, die moderne High-power LED – Technologie zur Lichterzeugung nutzen. Natürlich wird diese Entwicklung vom Tief- und Hafenbauamt beobachtet, jedoch sehr kritisch.

 

 

 

 

 

Die von seriösen Herstellern angebotenen marktreifen Produkte (Lichtausbeute 50 bis 60 lm/W) sind den, in der Einleitung genannten, vorwiegend in Rostock verwendeten Natriumdampf-Hochdrucklampen (Lichtausbeute 70 bis 110 lm/W) an Effizienz noch deutlich unterlegen.

Da des Weiteren die vermutete hohe Lebensdauer von LED-Leuchten und deren An-steuerelektronik noch nicht bewiesen ist, Nachkaufgarantien und Modulaustausch noch nicht befriedigend geregelt sind, ist ein genereller Einsatz von LED- Technologie in der Straßenbeleuchtung zz. weder effizient noch sinnvoll.

Nischenanwendungen sind möglicherweise sinnvoll, wenn ineffiziente HQL (Quecksilberhochdrucklampen)  – Technik ausgetauscht wird und wenn diese Maßnahme aus Fördermitteln finanziert werden kann. Um einen Langzeittest mit LED – Leuchten zu ermöglichen, werden das Tief- und Hafenbauamt und das Amt für Umweltschutz im Zeitraum 2010/2011 eine Experimentieranlage im Bereich Kunsthalle/Schwanenteich installieren, die aus EU – Fördermitteln finanziert wird.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.10.2009 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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27.10.2009 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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29.10.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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04.11.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben