Informationsvorlage - 2009/IV/0598
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 05.10.2009
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
15.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
29.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.10.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
|
04.11.2009
|
Sachverhalt:
1. Gesetzliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB u. a. § 823)
- Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- Strafgesetzbuch (StGB §§ 13,14)
- Haftpflichtgesetz (HaftPflG)
- DIN EN 13201
- Anforderungen der berufsgenossenschaftlichen Versicherungsträger
(BGV, BGR, BGI, TRBS)
Im Sinne des § 823 BGB hat die
Sicherheit der Bevölkerung einen so hohen Stellenwert, dass die
Beleuchtungspflicht nicht an den Kosten scheitern darf. Der § 823ff BGB sieht
bei Vernachlässigung der Verkehrssicherung eine Haftung des Eigentümers bei
materiellen Schäden vor. Damit ist natürlich auch die nachweislich zu führende
Instandhaltung der vorhandenen Anlagen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung,
Verbesserung) nach Begrifflichkeiten der DIN 31051 sowie die
Erfüllung der gesetzlichen
Forderungen des Sozialgesetzbuches (SGB VII) der
Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 "Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel" bzw. TRBS2131 und weiteren anerkannten Technischen
Regeln einbegriffen.
2. Das Beleuchtungsnetz - Einleitung
Das Straßenbeleuchtungsnetz der
Hansestadt Rostock ist ein komplexes System mit ca. 21.000 Leuchten, die über
ein ca. 800 km langes Kabelnetz versorgt werden. Es besteht aus ca. 360
Subsystemen, deren Schalteinrichtungen in ca. 1800 Stromkreisen die o. g.
Leuchten dämmerungsgeführt schalten.
Der überwiegende Anteil dieser
Leuchten (97%) ist mit den derzeit effizientesten Leuchtmitteln
(Natriumdampf-Hochdrucklampen) ausgestattet.
Die im Netz vorhandenen Masten
gliedern sich auf in ca. 15.000 relativ neue Stahlmasten und ca. 4.500 marode
Betonmasten. Letztere müssen wegen elektrischer und statischer Risiken
(Umbruchgefahr) in den nächsten 4 bis 5 Jahren demontiert werden. Gleiches gilt
für ca. 300 noch vorhandene Stahlmasten, die älter als 40 Jahre sind.
3. Energieverbrauchssenkungen und -kostensenkungen
Der aktuelle Energieverbrauch der
Straßenbeleuchtung beträgt ca. 9,2 GWh (2008). Daraus resultieren Kosten von
ca. 1.672.000,- €.
Dank einer Reihe von Maßnahmen zur
Reduzierung der Energieverbräuche, die in Anlage 2 aufgelistet sind, konnte der
Gesamtenergieverbrauch trotz ständig steigendem Anlagenbestandes vom Jahr 2000
bis zum Jahr 2008 um 1,5 GWh ! gesenkt werden. Durch weitere im Jahr
2009 realisierte bzw. noch zu realisierende Maßnahmen, wie z. B. die Umrüstung
von veralteten Quecksilberdampflampen auf Natriumdampf-Hochdrucklampen und
Rekonstruk-tionen von Altanlagen können Energieeinsparungen von ca. 73.400 kWh,
entsprechend ca. 13.200,- € erwartet werden.
In der Anlage 1 ist untersucht
worden, welche Einsparpotentiale in der Straßenbeleuchtung durch weitere
Leistungsreduzierungen mittels Spannungsabsenkungen (neben den bereits
vorhandenen) erreicht werden könnten. In der Übersicht wurden technisch
mögliche Lösungen berechnet (siehe dazu auch Anlage 2 – bereits
existierende Dimmeinrichtungen - Baujahr 2005 bis 2007).
Wie die Tabelle in Anlage1 zeigt,
ergäbe sich ein Einsparpotenzial von ca. 343.000 kWh, entsprechend ca. 58.000,-
€ jährlich. Dem stehen jedoch Investitionskosten von ca. 484.000,-
€ und damit Amortisationszeiträume von 6 bis 33 Jahren gegenüber! Die
be-rechneten Einsparungen können jedoch
aus folgenden Gründen nicht oder nur teilweise erzielt werden:
-
Amortisationszeiten von mehr als 8 Jahren sind
nicht wirtschaftlich
-
Investitionsmittel sind nicht ausreichend
verfügbar
-
Die Leistungsreduzierungen bewirken eine
Reduktion des Lichtstromes. Da die Mehrzahl der Anlagen bereits grenzwertig
dimensioniert sind, würden durch die
Dimmung die lichtechnischen Parameter auf
unzulässige Werte absinken.
Anlage 3 zeigt eine Übersicht der
Beleuchtungsanlagen die in 2009 aus investiven Mitteln rekonstruiert wurden
bzw. noch rekonstruiert werden und eine Gegenüberstellung der
Leuchtmittelbestückung dieser Anlagen. Wie der vorher/nachher–Vergleich
zeigt, konnte durch Optimierung der Neuanlagen in den aufgelisteten Straßen der
Gesamtenergieverbrauch um14.452 kWh, entsprechend 2.600,- € jährlich
verringert werden.
Anmerkung: Die o. g.
Energieeinsparungen treten hier als, natürlich gewünschter,
Nebeneffekt auf – Hauptziel der
Anlagenerneuerung gemäß Anlage 3 war
die Substitution von Anlagen mit maroden,
umbruchgefährdeten Stahl-
betonmasten – also primär
Gefahrenabwehr.
Leider wurden sämtliche
Aktivitäten des Tief- und Hafenbauamtes in Zusammenarbeit mit dem
Dienstleister, Stadtwerke Rostock AG, zur Senkung der Energiekosten durch
drastische Preiserhöhungen der letzten Jahre zunichte gemacht (s. Seite 25
Straßenbeleuchtungskonzept-Präsentation). Unabhängig davon bewirken die o. g.
Energieeinsparungen in Höhe von 1,5 GWh
jedoch eine CO2 - Reduktion
von ca. 145 t !
4. Marode Stahlbetonlichtmasten
Die kurz- bzw. mittelfristige
Substitution der in der Einleitung genannten 4.500 Betonmasten ist als
Hauptproblem der Straßenbeleuchtung der Hansestadt Rostock anzusehen. Es
handelt sich hier nicht vordergründig um ein beleuchtungstechnisches Problem,
da diese Lichtpunkte faktisch zu 100 % mit hocheffizienten Leuchtmitteln
bestückt sind, sondern um ein Sicherheitsproblem, da umbrechende Masten und
herabfallende Leuchten nicht nur Sachschäden, sondern auch Gesundheit und Leben
der Bürger in hohem Maße gefährden können. So mussten nach statischen und
dynamischen Prüfungen von 1.377 Betonmasten ab 6 m Höhe im Jahr 2008 durch eine
unabhängige Firma innerhalb von 6 Monaten ca. 500 Betonmasten demontiert werden. Der
teilweise Ersatz dieser Masten (ca. 50 Stück) konnte zunächst nur an besonders
neuralgischen Punkten erfolgen.
Die Demontagen waren nur durch
zusätzlich bewilligte Haushaltsmittel in Höhe von
204.000,-€ finanziell
abgesichert.
5. Investitionsstau
In den vergangenen Jahren sind die Mittel für die
Rekonstruktion von Beleuchtungsanlagen in nicht annähernd ausreichender Höhe
bereitgestellt worden, daher ist ein Investitionsstau entstanden. Den
Mindestbedarf an investiven Mitteln für die Folgejahre zeigt folgende
Übersicht:
2010 1.280,- TEUR
2011 1.350,- TEUR
2012 1.030,- TEUR
2013 1.130,- TEUR
Der
Investitionsstau hat folgende Auswirkungen:
- Weitere
Maßnahmen zur Energieverbrauchssenkungen und damit Kostenre-
duktionen
sind faktisch nicht mehr möglich
- Von den ca.
4.500 noch vorhandenen Betonmasten haben ca. 950 Stück nach
Prüfung im
Jahr 2008 gegenwärtig nur noch eine Reststandsicherheit von ca.
4 Jahren
und für die übrigen noch nicht geprüften
ca. 3550 Stück ist Ähnli-
ches zu
erwarten. Werden für Demontage/Austausch der o. g. Masten bis
2013 weiterhin
unzureichende Mittel eingestellt, werden Gefährdungen durch
umbrechende
Masten und herunterfallende Leuchten ab 2014 deutlich zuneh-
men.
- Könnten o. g.
zwingend notwendige Erneuerungen des maroden Teils des
Beleuchtungsnetzes bis ca. 2014
weitgehend abgeschlossen werden, gäbe
es die Chance die Kosten für die Instandhaltung für
einige Jahre deutlich zu senken.
-
Vermutlich ab
etwa 2016 wird sich der Bedarf an investiven Mitteln weiter er-
höhen, da dann mit erheblichen Korrosionsschäden an
Anlagen, die in den
Jahren 1990 bis 1995 gebaut wurden, gerechnet werden
muss.
6. LED-Technologie in der Straßenbeleuchtung
Seit etwa 18 Monaten werden auf dem Markt Leuchten für die Straßenbeleuchtung angeboten, die moderne High-power LED – Technologie zur Lichterzeugung nutzen. Natürlich wird diese Entwicklung vom Tief- und Hafenbauamt beobachtet, jedoch sehr kritisch.
Die von seriösen Herstellern
angebotenen marktreifen Produkte (Lichtausbeute 50 bis 60 lm/W) sind den, in
der Einleitung genannten, vorwiegend in Rostock verwendeten
Natriumdampf-Hochdrucklampen (Lichtausbeute 70 bis 110 lm/W) an Effizienz noch
deutlich unterlegen.
Da des Weiteren die vermutete
hohe Lebensdauer von LED-Leuchten und deren An-steuerelektronik noch nicht
bewiesen ist, Nachkaufgarantien und Modulaustausch noch nicht befriedigend
geregelt sind, ist ein genereller Einsatz von LED- Technologie in der Straßenbeleuchtung
zz. weder effizient noch sinnvoll.
Nischenanwendungen sind
möglicherweise sinnvoll, wenn ineffiziente HQL (Quecksilberhochdrucklampen) – Technik ausgetauscht wird und wenn
diese Maßnahme aus Fördermitteln finanziert werden kann. Um einen Langzeittest
mit LED – Leuchten zu ermöglichen, werden das Tief- und Hafenbauamt und das
Amt für Umweltschutz im Zeitraum 2010/2011 eine Experimentieranlage im Bereich
Kunsthalle/Schwanenteich installieren, die aus EU – Fördermitteln
finanziert wird.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
26,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
28 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
17,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
624,7 kB
|