Beschlussvorlage - 2009/BV/0595

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestätigt den Inhalt des zwischen Amt 46/Volkstheater Rostock und der Volkstheater Rostock GmbH ausgehandelten dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Personalüberleitungsvertrag

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung vom 10.09.2008/Beschluss Nr. 0560/08-BV/Gründung der Volkstheater Rostock GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt, die Übernahme der Aufgaben des Amtes 46 durch die GmbH und die Überführung des Personals von Amt 46 in die Volkstheater Rostock GmbH auf der Basis eines Überleitungsvertrages gemäß § 613 a BGB, welcher der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen ist, beschlossen. Nach Vorlage des von der Bürgerschaft beschlossenen Gesellschaftsvertrages der Volkstheater Rostock GmbH beim Innenministerium wurde dieser am 08.04.2009 notariell beurkundet. Die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister der Hansestadt Rostock erfolgte am 02.06.09 unter der Nr. 11242. Die Gesellschaft wurde seitens des Finanzamtes Rostock als gemeinnützig anerkannt. Die Formalvoraussetzungen für den Übergang der Aufgaben des Amtes 46 wie auch für die Überleitung des Personals des Amtes 46 liegen nunmehr vor. Entsprechend der Beschlussfassung der Bürgerschaft wird hiermit der in der Anlage zwischen dem Amt 46 und der Volkstheater GmbH

 

 

 

ausgehandelte Überleitungsvertrag zur Entscheidung vorgelegt. Die wesentlichen Eckpunkte sind:

 

- Das Veränderungsverbot des § 613 a BGB wird dahingehend erweitert, dass das Wirksamwerden betriebsbedingter Kündigungen für übernommene Beschäftigte bis zum 31.07.2012 ausgeschlossen ist.

- Die bisherigen Tarifverträge gelten fort, die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband bzw. im Deutschen Bühnenverein bleibt erhalten.

- Die erworbenen Besitzstände wie z.B. Beschäftigungszeiten bleiben erhalten.

- Eine unbefristete Rückfallklausel für den Fall der Auflösung, der gänzlichen Einstellung des Geschäftsbetriebes oder bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch die GmbH wird zugesichert.

- Die Altersvorsorgeabsicherung der Beschäftigten wird übernommen.

- Die Hansestadt Rostock übernimmt neben der GmbH die Haftung für arbeitsvertragliche bzw. tarifrechtliche Ansprüche, die zum Zeitpunkt des Übergangs der Arbeitsverhältnisse bereits bestanden.

- Mit Übergang der Arbeitsverhältnisse und nach dem hier vorgelegten Überleitungsvertrag ist  eine Arbeitsplatzsicherheit der übergegangenen unbefristeten Arbeitsverhältnisse bis 31.07.2012 gewährleistet.

 

In Verbindung mit der gleichfalls zur Beschlussfassung vorgelegten * Zielvereinbarung
Verpflichtungserklärung der GmbH und der Beschlussvorlage Zukunftssicherung der GmbH wird den Mitarbeitern des Theaters eine wenn auch befristete Sicherheit gegeben und dem Haus die Möglichkeit eröffnet, sich auf die sich verändernden Rahmenbedingungen voll einzustellen.


                            * geändert entspr. Redaktioneller Änderung vom 25.01.2010

 

 

 

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Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.01.2010 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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19.01.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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27.01.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschluss Nr. 2009/BV/0595:


Die Bürgerschaft bestätigt den Inhalt des zwischen Amt 46/Volkstheater Rostock und der Volkstheater Rostock GmbH ausgehandelten, dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Personalüberleitungsvertrages.

 

(Personalüberleitungsvertrag liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt