Beschlussvorlage - 2009/BV/0562

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beitrittserklärung der Hansestadt Rostock zum EU-Konvent der BürgermeisterInnen zu unterzeichnen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Nr. 13 und § 38 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

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Sachverhalt:
Der EU-Konvent der BürgermeisterInnen ist eine neue ehrgeizige Initiative der Europäischen Kommission, die sich an Städte im Kampf gegen die globale Erwärmung richtet. Die Mitglieder des Konvents verpflichten sich, bei der Reduzierung ihrer CO2-Emissionen durch Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien über die Ziele der EU hinauszugehen (Der Europäische Rat nahm am 9. März 2007 das Energie- und Klimaschutzpaket an und verpflichtete damit die EU-Staaten zur Umsetzung der Formel „3 x 20“: Durch eine 20%-ige Steigerung ihrer Energieeffizienz und eine 20%-ige Erhöhung des Anteils regenerativer Energieträger am Energiemix ihre CO2-Emissionen bis 2020 um 20% zu senken).

Die Hansestadt Rostock ist seit 1991 Mitglied im Klimabündnis der europäischen Städte mit den indigenen Völkern der Regenwälder. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft haben wir uns verpflichtet, die CO2-Emissionen zwischen 1990 – 2010 zu halbieren. Dieses Ziel haben wir fast erreicht. Nunmehr soll der CO2-Ausstoß alle 5 Jahre einwohnerbezogen um 10 % reduziert werden. Insofern decken sich unsere CO2-Reduktionsziele aus der Mitgliedschaft im Klimabündnis mit denen des EU-Konvents.

Inzwischen sind weltweit über 700 Städte dem EU-Konvent beigetreten, davon 28 aus Deutschland, darunter München, Münster, Hamburg, Greifswald.

Der EU-Konvent der BürgermeisterInnen stellt keine Konkurrenz zum Klimabündnis dar.

Vielmehr wird das Klimabündnis den Konvent fördern und engagierten Kommunen in der Vorbereitung sowie Umsetzung von Aktionsplänen für nachhaltige Energie assistieren und darüber berichten.

Entscheidendes Argument für eine Mitgliedschaft ist neben dem Bekenntnis der gemeinsamen Verantwortung der Kommunen zum Klimaschutz (50 % der weltweiten CO2-Emissionen stammen aus Städten), die Integration in ein lebendiges Netzwerk mit entsprechenden Erfahrungsaustauschen (best practices, benchmarking etc) und der besseren Partizipation an von der EU-Kommission in Aussicht gestellten Fördermitteln für gemeinsame Projekte, Konzepte und für die Umsetzung von Aktionsplänen.

 

Die Umsetzung der wesentlichen Verpflichtungen der Hansestadt Rostock wird in folgender Form erfolgen:

 

  1. Spätestens 1 Jahr nach Beitritt muss ein Aktionsplan für eine nachhaltige Energie inkl. einem Inventar der Ausgangsemission vorgelegt werden, welcher darlegt wie die Ziele erreicht werden sollen.

Hierzu soll das Rostocker Rahmenkonzept zum Klimaschutz (2005) durch das Amt für Umweltschutz 2010 fortgeschrieben werden.

 

  1. Mindestens jedes 2. Jahr nach Vorlage des Aktionsplanes ist ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Dies entsprach dem Rhythmus, in welchem bis 2005 durch das Amt für Umweltschutz Umsetzungsberichte an das Klimabündnis gesandt wurden. Die Vorgabe ist umsetzbar, jedoch mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden.

 

  1. Energie-Tage oder Städte-Konvent-Tage sind zu organisieren, um die Bürger intensiv einzubeziehen.

Neben speziellen Energie-Tagen kommen hierfür auch bereits bestehende Aktionstage wie im Rahmen der „Europäischen Mobilitätswoche“ oder auch Messen wie die ROBAU in Frage. Eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung stellt der Agenda21-AK „Energiewende Rostock“ und das im Aufbau befindliche lokale Klimaschutzbündnis von Stadtverwaltung, Neuer Verbraucherzentrale M-V, RSAG, SWR AG, Uni, Wohnungsgesellschaften und vielen anderen Partnern, sicher.

 

  1. Aktive Mitwirkung an der jährlichen europäischen Konferenz der Bürgermeister

Hierzu werden schwer quantifizierbare Teilnehmerkosten auftreten (in Abhängigkeit vom Veranstaltungsort). Die Mitgliedschaft selbst ist nicht mit Kosten verbunden.

 

Über die Hintergründe und Ziele des Konvents und die Pflichten der Kommunen informiert die Anlage 1. Die vom Oberbürgermeister zu zeichnende Beitrittserklärung findet sich Anlage 2.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01.0011.6540

nach Maßgabe des Haushaltes

 

x

Tagung in Hamburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01.0011.6540

nach Maßgabe des Haushaltes

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten für die Teilnahme an einer jährlichen Veranstaltung des EU-Konvents nach Maßgabe des Haushaltes (Verfügbarkeit der Dienstreisekosten). Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.10.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.11.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen