Informationsvorlage - 2009/IV/0557
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss Nr. 2009/AN/0130
Verbesserung der touristischen und Verkehrsinfrastruktur in Warnemünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.09.2009
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Amt für Schule und Sport; Bauamt; Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb TZR & W; Amt für Kultur und Denkmalpflege
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Kenntnisnahme
|
|
|
07.10.2009
|
Inhalt:
1. Einleitung / Vorbemerkungen
- Maßnahmen
zur Verbesserung der touristischen und Verkehrsinfrastruktur
sowie Möglichkeiten der
Finanzierung unter Berücksichtigung der Einwerbung
von Fördermitteln
2.1. Untersuchungsbedarf und
Erarbeitung von Planungskonzepten
2.2. Handlungsbedarf im
Bereich der sonstigen touristischen Infrastruktur
2.3.
Handlungsbedarf im Bereich der Verkehrsinfrastruktur
2.4. Handlungsbedarf im Bereich der maritimen
Infrastruktur
2.5.
Denkmalpflegerische Betrachtung
2.6.
Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln
3. Fazit / Zusammenfassung
- Einleitung
/ Vorbemerkungen:
Der Stadtteil
Rostock – Warnemünde ist der an der Ostsee gelegene nördliche Stadtteil
der Hansestadt Rostock, welcher eine flächenmäßige Ausdehnung von 5,59 Quadratkilometer
umfasst.
In diesem
Stadtteil, dessen gewerbliche und Dienstleistungsfunktion maßgeblich vom
Tourismus geprägt ist, leben derzeit
6178 Einwohner.
Warnemünde
verfügt über ca. 30 lfd. km öffentliche Straßen einschließlich begleitende Geh-
und Radwege, 5350 private und öffentliche Kfz. – Stellplätze sowie über
10,0 km maritime und Hafenanlagen, vorrangig auf der West- und Ostseite des
Alten Stromes einschließlich ca. 220 Liegeplätze für Sportboote, Fischerei
sowie Angel- und Seetouristik auf einer Liegeplatzlänge von 1.825 m.
Jährlich
besuchen mehrere hunderttausend nationale und internationale Touristen das Seebad
Warnemünde für Kurzbesuche oder auch einen längeren Aufenthalt.
Allein im
zurückliegenden Jahr 2008 wurden insgesamt 778.144 Übernachtungen im Ostseebad
( einschl. Markgrafenheide, Hohe Düne, Diedrichshagen ) registriert.
An den für die
Großschifffahrt und hier vorrangig für die internationale Kreuzschifffahrt
verfügbaren Kaianlagen auf einer Länge von insgesamt 1.045 m ( Liegeplätze 6, 7 und 8 ) liefen in
diesem Jahr 30 unterschiedliche Kreuzfahrtschiffe von 23 verschiedenen
Reedereien insgesamt 114 mal den Kreuzfahrtstandort Rostock – Warnemünde
an.
Somit besuchten ca. 170.000 internationale Kreuzfahrtgäste die
Hansestadt Rostock,
verblieben am
Standort oder buchten Ausflüge in die umliegende Region, aber auch vorrangig in
die Bundeshauptstadt Berlin. Die Wertschöpfung, welche hierdurch allein in der
Hansestadt oder der umliegenden Region ( Mecklenburg – Vorpommern gesamt ) über den Kreuzfahrttourismus erzeugt
wird, beziffert sich mit mehr als 8,0
Mio. €.
2.
Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen und Verkehrsinfrastruktur
sowie Möglichkeiten der Finanzierung unter
Berücksichtigung der Einwerbung
von Fördermitteln
2.1
Untersuchungsbedarf und Erarbeitung von Planungskonzepten
2.1.1 Sportstätten- und Sportstättenentwicklungskonzept
( Federführung – Amt für
Schule und Sport )
Yachthafen Mittelmole / Sportschule des
Landessportbundes M-V e.V.
Im Rahmen von
Sportveranstaltungen (Regatten) kommt es an der Kreuzung Am Bahnhof zwischen
Fußweg und Straße immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern vom
und zum Bahnhof Warnemünde und Fahrzeugen zum und vom Yachthafen Mittelmole
bzw. Parkplatz Scandlines. Der Fahrzeugverkehr in Richtung Yachthafen ist für
den Bootstransport sowie für den Transport der zum Segeln benötigten Sachen und
Materialien notwendig und unabdingbar.
Freisportanlage Parkstraße
Nach
Erarbeitung des Sportstättenentwicklungskonzeptes im Ortsteil Rostock-Warne-münde
(sh. Informationsvorlage für die Bürgerschaft Nr. 2009/IV/0144 vom 09.09.09) wird
nach Sanierung der Freisportanlage mit einer intensiveren Nutzung gerechnet, da
zusätzliche Sportvereine durch Aufgabe des Sportplatzes
Friedrich-Barnewitz-Straße und der Aufgabe des Hauses des Sports auf dieser
Freisportanlage sportlich tätig sind. Des Weiteren wird sich durch die
Attraktivität der sanierten Sportanlage der Zuschauerzustrom bei
Sportveranstaltungen verstärken.
2.1.2
Strukturkonzept Warnemünde
( Federführung Amt für Stadtplanung
und Stadtentwicklung )
Zurzeit
wird federführend durch das Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung die
Fortschreibung bzw. Qualifikation des Strukturkonzeptes Warnemünde vorbereitet.
In diesem Zusammenhang wird auch untersucht werden, welche Maßnahmen zur
Verbesserung der touristischen und Verkehrsinfrastruktur in Warnemünde kurz-,
mittel- und langfristig erforderlich sind.
In diesem
Zusammenhang sollen u. a. zu folgenden Entwicklungsbereichen Aussagen getroffen
werden:
·
Achse Mühlenstraße – Kirchenplatz –
Kirchenstraße – Bahnhofsbrücke – Bahnhofsvorplatz
·
Querung Bahnhof - Rückbau des Bahnhofstunnels -
ebenerdige Verbindung zum
Neuen
Strom, Fähranleger Hohe Düne und zum Kreuzfahrtterminal
·
Nutzung und Gestaltung öffentlicher Plätze (z.B.
Georginenplatz, Am Markt)
Die
bestehende Situation im historischen Zentrum von Warnemünde ist, was den
Zustand der Fußwege und eines Teils der Straßen betrifft, problematisch. Dem
Strukturkonzept vorausgreifend kann Folgendes festgestellt werden:
·
Alexandrinenstraße – Reparatur nördliche
Abschnitte dringend kurzfristig erforderlich
Die
Gehwege und Hausvorflächen im südlichen Bereich der Alexandrinenstraße wurden
im Rahmen einer Reparaturmaßnahme, die koordiniert mit der Erneuerung der
Wasser- und Abwasserleitungen durch die Eurawasser Nord GmbH durchgeführt
wurde, wiederhergestellt. Eurawasser plant kurzfristig eine Fortsetzung dieser
Maßnahme für die nördliche Alexandrinenstraße. In diesem Zusammenhang ist eine
durch die Stadt koordinierte Reparatur der Gehwege und Hausvorflächen dringend
erforderlich. Diese Maßnahme dient der unmittelbaren Verbesserung sowohl der
verkehrlichen als auch der touristischen Infrastruktur, da die nördliche
Alexandrinenstraße neben der Straße Am Strom eine der Hauptfußwegebeziehungen
für Touristen darstellt.
·
Friedrich-Franz-Straße und Anastasiastraße
– Reparatur kurz- bis mittelfristig erforderlich.
·
Fußwege und Teile der Straßen des Wohn- und
Ferienwohnquartiers nördlich der Mühlenstraße (Poststraße, Fritz-Reuter-Straße)
– Reparatur kurz- bis mittelfristig erforderlich.
·
Fußwege des Wohn- und Ferienwohnquartiers
südlich des Kirchenplatzes (Poststraße, Fritz-Reuter-Straße) - Reparatur kurz-
bis mittelfristig erforderlich.
·
Fußwege des Wohnquartiers südlich der
Mühlenstraße - Reparatur mittelfristig erforderlich.
2.1.3
Grünordnerische Konzeption Warnemünde
(
Federführung Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege )
Vorbemerkung
Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hat in den zurückliegenden Jahren wesentliche konzeptionelle Unterlagen zur perspektivischen Entwicklung des Ortsteiles Warnemünde als Grundlagen-/Entscheidungsmaterial erstellt.
Zu diesen
Entscheidungs-/Planungsgrundlagen zählen:
oStraßenbaumentwicklungskonzept
für den Ortsteil Warnemünde;
oEmpfehlungen
zur Aufwertung der Alexandrinenstraße;
oSpielplatzbericht
der Hansestadt Rostock (Ortsteil
Warnemünde)
Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und
Landschaftspflege hat keine speziellen Anforderungen in Bezug auf die öffentlichen
Grünanlagen im Ortsteil Warnemünde. Die wesentlichen und dem Komplex der
touristischen Infrastruktur zuzuordnenden Anlagen (Grünflächen an der Promenade
und am Alten Strom, Kurpark, Stephan-Jantzen-Park) wurden in den vergangenen
Jahren über entsprechende Förderprogramme bzw. mit städtischen
Investitionsgeldern saniert.
Das Amt für Stadtgrün ist in bewährter Weise in Planungen
und Ausführungen der jeweils
vorhabensverantwortlichen Dienststellen
(Tief- und Hafenbauamt, Eigenbetrieb Tourismuszentrale/Eigenbetrieb
Kommunale Objektbewirtschaftung, StAUN) involviert und stellt somit u. a. die
Beachtung der o. g. Grundlagen sicher.
Nachfolgende Maßnahmen werden aus Sicht des Amtes für
Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege prioritär gesehen :
o
Sanierung
Alexandrinenstraße;
o
Sanierung
Mühlenstraße und Kirchenplatz
(Verkehrsflächen)
o
Georginenplatz;
o Sanierung Uferkante südl. Alter Strom / Ostseite inkl. angrenzende Grünflächen
(Bahnhofsanlagen);
o Erneuerung Straßenbaumbestand im Zusammenhang mit Erneuerung Straßen und
Gehwege
(Poststraße, H.-Heine-Straße, Laakstraße …);
2.1.4
„Bestandsaufnahme zur Umsetzung des
Ökologisch orientierten
Verkehrskonzeptes
Warnemünde“
Seitens der Verwaltung wird u. a. auf die
Informationsvorlage zur „Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Ökologisch
orientierten Verkehrskonzeptes
Warnemünde“, Nr.
0047 / 06 – IV, verwiesen.
2.2 Handlungsbedarf im Bereich der
touristischen Infrastruktur
2.2.1 Öffentliche Toilettenanlagen (Federführung Amt
für Umweltschutz )
Im Seebad Warnemünde werden 21 öffentliche
Toilettenanlagen durch das Amt für Umweltschutz,
das Tief- und Hafenbauamt, den Kurbetrieb „Tourismuszentrale Rostock
& Warnemünde“ sowie Private betrieben. Die Toilettenanlagen sind in
den Jahren 1991 bis 2005 errichtet worden und somit im Durchschnitt 13,5 Jahre
alt.
Infolge des
Seebadstatus für Warnemünde gibt es Richtlinien und Kriterien, die unter
anderem angemessene Abstände zwischen öffentlichen Toilettenanlagen betreffen.
Um diese Vorgaben trotz der anhaltend prekären Haushaltslage der Hansestadt
Rostock einzuhalten, wird der Zusatzbedarf durch temporäre Toiletten gedeckt.
Bedarf
Schwerpunkte
bei Beschwerden und Hinweisen des Ortsbeirates sowie der Nutzer beziehen sich
auf die Anzahl der öffentlichen Toilettenanlagen, die Entgeltpflicht sowie die
Qualität, also den Reinigungszustand und der teilweise eingeschränkten
Funktionsfähigkeit der Anlagen.
Die WC-Anlagen
an der Strandpromenade unterliegen aufgrund der unmittelbaren Strandnähe
besonders starken Witterungseinflüssen (Wind, feuchte, salzige Luft), die
häufigen Versandungen und korrosionsbedingte Defekte bewirken. Zudem erfolgt
aufgrund eben dieser exponierten Lage ein höheres Begängnis und somit vermehrte
Verschleiß-, aber auch Vandalismusschäden.
Maßnahmen
Die Anlagen
sind laufend zu warten und instand zu halten. Derzeit müssen hierfür jährlich
ca. 15.000 EUR aufgewendet werden; Tendenz aufgrund des Alters der Anlagen
steigend.
Bewirtschaftungskosten
jährlich 15.000 EUR
Für die
Optimierung des Betriebes der öffentlichen Toilettenanlagen ist zunächst die
Erarbeitung eines Konzeptes notwendig, das den aktuellen baulichen und
wirtschaftlichen Zustand für das gesamte Stadtgebiet sowie die Bedarfslagen
umfassend erfasst, Kennzahlen und rechtliche Vorschriften benennt und auf
dieser Grundlage Handlungsempfehlungen enthält, auf deren Basis Anlagen
perspektivisch grundsaniert und neue Standorte
begründet werden.
Planungskosten ca. 5.000,00 EUR
Geplant werden
in Warnemünde mittelfristig der Ersatzneubau einer WC-Anlage auf der Strandpromenade
sowie die Errichtung einer zusätzlichen Anlage entsprechend den Planungen des
Reisebuskonzeptes am Reisebusparkplatz oder an Terminals im Ortskern bzw. an
der Strandpromenade.
Investitionskosten
ca. 200.000,00 EUR
Eine Förderfähigkeit von WC
– Anlagen ist gemäß aktuellem Kenntnisstand derzeit nicht gegeben.
2.2.2 Caravan Camping und
Wohnmobilstellplätze in der Ortslage Warnemünde
Das geordnete Abstellen und Unterbringen
von Caravanfahrzeugen und Wohnmobilen
im Seebad
Warnemünde muss aus der derzeitigen Betrachtung als völlig unzureichend
bezeichnet
werden. Standard- und qualitätsgerechte Abstellplätze mit erforderlichen
Ver- und
Entsorgungseinrichtungen sind derzeit im Seebad Warnemünde nicht
vorhanden. Im
Ergebnis eines intensiven Untersuchungsprozesses wird derzeit die
Auslegung eines
Bebauungsplanes Nr. „01.SO.151 – Wohnmobilplatz Warnemünde“
vorbereitet.
Dieser sieht zukünftig die Möglichkeit der Errichtung eines Wohnmobil-
platzes im Bereich des ehemaligen
Deponiegeländes am Weidenweg vor.
Abgesehen vom
derzeitigen Planungsstand ist die Erschließung, hier vorrangig auch die
Verkehrserschließung
als noch nicht gelöst zu betrachten.
2.3
Handlungsbedarf im Bereich der
Verkehrsinfrastruktur aus verkehrsplaneri-
scher Betrachtung und Sicht des Tief-
und Hafenbauamtes als verwaltungs-
verantwortlicher Straßenbaulastträger
Allgemeine Leitgedanken –
Vorbemerkungen
§
Rostock-Warnemünde ist der touristische
Anziehungspunkt in der Hansestadt Ros- tock und der Region, befindet sich aber
im Wettbewerb insbesondere mit anderen Ostseebädern, daher ist verstärkt in die
Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur (Erneuerung, nachfrageorientierte
Umgestaltung…) zu investieren,
§
Fortschreibung politischer Rahmenbedingungen
bzgl. des „Modal-Split“ in Warnemünde (z. B. zur Reduzierung
des motorisierten Individualverkehrs hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln
mit Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs („Stadt der kurzen
Wege“) unter Berücksichtigung der Stärkung/ Erhaltung der lokalen
Wirtschaft, Tourismuswirtschaft, Dienstleister, Gewerbetreibende etc…),
§
Fortschreibung eines den aktuellen und
zukünftigen Bedürfnissen angepassten Parkraumkonzeptes (Berücksichtigung
von Anwohnerparken, P+R, individuelles Parken im Ortsteil, Parken am
Straßenrand, Neubau von Parkhäusern am Ortsteilrand…); wichtig für:
o
zukünftige Straßenraumgestaltung (Parken im
Straßenraum im Verhältnis zur Straßenraumgestaltung bzw. Straßenraumnutzung
(durch andere Verkehre als Kfz wie z. B. Radverkehr),
o
Verkehrsorganisation im Ortsteil (derzeit
Einbahnstraßensystem insbesondere auf Grund der Parkraumsituation),
§
die Belange von Touristen und mobilitätseingeschränkten
Menschen sind zu beachten (Warnemünde hat saisonal eine große Bedeutung für
Fußgänger und ganzjährig für mobilitätseingeschränkte Personen),
§
Überprüfung
der Machbarkeit verkehrsorganisatorischer Maßnahmen (z. B.
Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche, ggf. temporär oder saisonal
funktionierende Lösungen) insbesondere für nur zeitweise (saisonal) verkehrlich
hoch belastete Bereiche,
§
die Belange der „Warnemünder“
(Anwohner, lokale Wirtschaft usw.) sind zu berücksichtigen; Einbeziehung über
den Ortsbeirat, („Experten vor Ort“) in die Ideenfindung und Entscheidungen
der Hansestadt Rostock,
§
Orientierung
der Straßenraumgestaltung am historischen Stadtbild; räumliche Einheiten
(Quartiere, Straßenzüge o. ä.) sollten in der Straßenraumgestaltung zu erkennen
sein (z. B. bei der Oberflächenbefestigung, Einbauten wie Bänke usw.),
§ Erhaltung und Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
(insb. Ortsbus),
§
Einbindung
des zukünftigen ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft (Umsteigepunkt
für Gäste) in das lokale ÖPNV-System (durch Öffentlichkeitsarbeit usw.) zur
Verknüpfung von Bahn und „Stadtbus“ mit dem Ortsbus und dem
Ortsteilkern,
§
Verbesserung der Situation für Taxis
(insb. am Bahnhofsvorplatz),
§ verkehrliche Beziehungen von bzw. nach Diedrichshagen und Hohe Düne berücksichtigen,
§
Verbesserung der Situation für Reisebusse
(entsprechend Reisebuskonzept):
o
Umgestaltung des Platzes zwischen Hotel
„Neptun“ und Kurhaus mit Wendeanlage und weiteren
Reisebusstellplätzen,
o
Neubau eines Reisebusparkplatzes am zukünftigen
ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft,
o
Schaffung eines kleinen Reisebus-Terminals (Ein-
und Ausstiege) im Bereich „Am Bahnhof“,
§
Berücksichtigung
besonderer touristischer Verkehre wie z. B. „Kleinbahn“,
Fahrradtaxis, Radwanderrouten, touristischer Schiffsverkehr,
§
in
Anbetracht der Entwicklungen im Radverkehr (der ADFC fordert mehr und
mehr auf den Fahrbahnen an Stelle auf vorhandenen Radwegen fahren zu dürfen,
die StVO-Novellierung geht in diese Richtung) ist zu prüfen, ob separate
Radverkehrsanlagen für Warnemünde – wie im alten Strukturkonzept
dargestellt – noch erforderlich sind,
§
Definierung städtebaulicher Entwicklungsziele
für wichtige Bereiche (z. B. Mittelmole, ehem. Güterbahnhof Warnemünde, ehem.
Spaßbad Warnemünde, Entwicklung Kreuzfahrtschifffahrt…), daraus ableitend
sind Aussagen zu verkehrlichen Belangen (Erschließung, Stellplatzbedarf, Ver-/
Entsorgung…) zu treffen,
§
Überprüfung der Aktualität und Umsetzbarkeit städtebaulicher
Ziele für B‑Pläne ( Nr. 10.GE.17 „Gewerbegebiet Warnemünde
östlicher der B 103“, Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum
Parkstraße Warnemünde“, Nr. 01.SO.146 „A’Rosa Resort
Warnemünde“),
§
Erarbeitung einer nach innen (Stadtverwaltung)
und außen (Ortsbeirat, Bürger, Unternehmen) verbindlichen Prioritätenliste
für Umgestaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen (mit Faktoren wie z. B. baulicher
Zustand, Verkehrsbedeutung, touristische Bedeutung usw. und unter
Berücksichtigung der Vorhaben der Versorgungsunternehmen, von Hochbauvorhaben,
Vorhaben des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, der Hafen
Entwicklungs-gesellschaft Rostock mbH, etc.),
Derzeit konkret
in Planung bzw. Vorbereitung befindliche Vorhaben:
§
ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft (Baubeginn
steht unmittelbar bevor, Realisierung voraussichtlich Mitte bis Ende 2011)
§
Mühlenstraße (Verkehrsuntersuchung und
Einbeziehung Ortsbeirat (OBR) und lokaler „Experten“ über OBR
abgeschlossen, Objektplanung hat begonnen, Realisierung 1. BA in 2010)
Weitere
notwendige Vorhaben (wesentliche Beispiele):
§
Lückenschluss Radweg Werftallee zwischen
Rostock-Warnemünde und Rostock-Groß Klein (Planungsbeginn nach Freigabe
der Planungsmittel noch voraussichtlich 2009)
§
komplexe Umgestaltung Bahnhof Warnemünde
mit Rückbau des Fußgängertunnels und Anpassung der gesamten gleisseitigen
Infrastruktur
einschließlich Oberbau und Signal- / Stellwerkstechnik,
Fernbahnsteige (Realisierung voraussichtlich 2012 bis 2013 / 2014 durch
Deutsche Bahn AG)
·
Erneuerung
der Seestraße und der Straße „Am Leuchtturm“
§ Fertigstellung der Verbindungsstraße Rostock-Lichtenhagen – Elmenhorst (verkehrli-
che Entlastung des Ortsteiles Rostock-Warnemünde, Inhalt des B-Plans 02.WA.149),
§ Umgestaltung und Anpassung der Buswendeschleife Warnemünde-Parkstraße an
der Jugendherberge entsprechend B-Plan Nr. 01.SO.88 (Beteiligung Dritter –Devello
wird angestrebt)
§
Um-/ Neugestaltung Bahnhofsvorplatz als
Verbindung zwischen Bahnhof und
Bahnhofsbrücke
§
Um-/ Neugestaltung Kirchenplatz und
Kirchenstraße,
§
Erneuerung bzw. Umgestaltung weiterer Straßen
(insb. Gehwege) wie z. B. Parkstraße, Strandweg, Kurhausstraße, Gartenstraße,
Weidenweg, Schwarzer Weg … (die Reihenfolge trifft keine Aussage zur
Priorität),
§
Parksituation im Umfeld TZW/TPW
(Fr.-Barnewitz-Straße) verbessern,
§
Neugestaltung Wiesenweg (westl.
Abschnitt, Zufahrt KGA „Am Meer“ und KGA „Fischerinsel“, Entwurfsplanung
liegt vor)
§
grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlagen ( Fahrbahnen und begleitende
Gehwege ) im Ortskern, vorrangig
der Verkehrsanlagen des sogenannten
Altbestandes
▪ Nachhaltige
Reparatur und Instandsetzung der instandsetzungswürdigen Verkehrsanlagen im
gesamten Ortskern, vorzugsweise im koordinierten Zusammenwirken mit Maßnahmen
der Versorgungsunternehmen (wie z. B. Reparatur des Gehweges in der
Alexandrinenstraße im Zuge der Maßnahme der Eurawasser Nord GmbH in 2009) oder
auch des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege ( Erneuerung
des Baumbestandes )
Finanzielle Auswirkungen
Allein für die
nachhaltige Bewirtschaftung ( Reparatur, Instandsetzung / Instandhaltung,
Pflege ) des gesamten Anlagenbestandes der Verkehrsanlagen Warnemündes sind aus
Sicht des Tief- und Hafenbauamtes als verwaltungsverantwortlicher
Straßenbaulastträger jährlich ca. 200,0 – 300,0 T€ an finanziellen
Mitteln erforderlich. Im Vergleich dazu stehen jährlich gemäß den
Verwaltungshaushaltskennziffern für die gesamte Hansestadt Rostock nur ca.
500,0 T€ zur Verfügung.
Der
Gesamtaufwand an finanziellen Mitteln für Neubauvorhaben, grundhafte und
komplexe Erneuerungen von Verkehrsanlagen einschließlich deren Ausstattungen
wird auf mindestens 15 – 20 Mio. € geschätzt, wobei es sich hierbei
größtenteils um umlagepflichtige Maßnahmen gemäß der Straßenbaubeitragssatzung
handelt. Ein Großteil der investiven Aufwendungen werden auf die angrenzenden
Grundstücke umgelegt, gegenüber der Hansestadt Rostock als Vorhabensträgerin refinanziert.
2.4 Handlungsbedarf im Bereich der maritimen
und Hafeninfrastruktur
2.4.1 Ufersicherung Südostseite Alter
Strom (kurzfristig)
Die Erneuerung der versagensgefährdeten Ufereinfassung ist zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit des Uferweges im Bereich des grünen Ufers und auch der Straße
„Am Bahnhof“ unverzichtbar.
Im instabilen Böschungsbereich am Südende
befinden sich eine Erdgasleitung der
Stadtwerke Rostock AG und der Durchlass
zum Neuen Strom. Der Südteil des Alten
Stromes wird regelmäßig für touristische
oder sportliche Aktivitäten mit
erheblichem Publikumsverkehr genutzt. Die nicht
nutzbaren Uferbereiche schränken sowohl
die Veranstaltungen als auch die
vorhandenen Liegeplätze für kleine Sport- und Angelboote ein.
So wurden bereits im Jahr 2006 insgesamt 75 Liegeplätze, welche durch die Hansestadt
Rostock vorgehalten wurden aus Gründen der
Verkehrssicherheit entfernt. Der jährliche
Einnahmeverlust aus gemäß Hafengebührensatzung entgangenen Liegeplatzgebühren
beträgt im Tief- und Hafenbauamt ca.
22,0 – 25,0 T€ pro Jahr.
Bei den entgangenen Einnahmen handelte
es sich um finanzielle Mittel, die jährlich
dringend für Instandhaltungs- und
Erhaltungsarbeiten an maritimen und
Hafenanlagen sowie Ufersicherungen
erforderlich wären und die im laufenden
Haushalt aufgrund des baulichen
Anlagenzustandes nicht kompensierbar sind.
Aus Sicht des Tief- und Hafenbauamtes
ist der bauliche Zustand des Südostufers
derart gefährdet, dass bei Hochwasser-
oder Sturmflutereignissen die Ufersicherung
zu versagen droht. Es besteht
die Gefahr, dass die dahinter liegenden Böschungs-
und Verkehrsanlagen der Hansestadt Rostock sowie möglicher Weise auch
die
Gleis- und Oberbauanlagen der Deutschen Bahn AG ebenfalls gefährdet sein
könnten.
Investitionskosten: ca. 1.200.000, 00 EUR
Finanzierung:
Die Finanzierung muss ausschließlich im Rahmen der eigenen Investitionstätigkeit der
Hansestadt Rostock erfolgen. Eine Kofinanzierungsmöglichkeit der wasserbaulichen
Anlagen mittels Fördermitteln zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur ist hier
nicht gegeben, da es sich um eine reine Ufersicherung bzw. Dauerliegeplätze für klei-
nere Sportboote handelt.
2.4.2 Steganlagen Nordwestseite
Alter Strom (mittelfristig)
Die Zugangsbrücken und Längsstege zu
den Liegeplätzen an der Westseite des Alten
Stromes nördlich der Bahnhofsbrücke (
Fahrgastschiffe, Fischkutter, Gastlieger)
sind aufgrund ihres Alters, der intensiven Belastungen aus den An- und Ablege-
manövern und dem Bohrpfahlmuschelbefall der Tragpfähle derart beschädigt, dass
spätestens im Jahr 2013 mit der Sperrung der überwiegenden Liegeplätze zwischen
Bahnhofsbrücke und Molenwurzel zu rechnen ist. Die wasserbaulichen Anlagen sind
bis dahin zwingend durch neue Stege zu ersetzen, die den geänderten Anforderungen
gerecht werden. Die Unterkonstruktionen (Pfähle, Träger) müssen für eine wirtschaftli-
che Bauweise dann als Stahlkonstruktion ausgeführt werden. Dazu ist kurzfristig eine
bauliche Lösung für einen Regelquerschnitt der neuen Steganlagen zu erarbeiten, auf
dessen Grundlage eine belastbare Kostenschätzung für die Ersatzinvestition im betrof-
fenen Uferabschnitt mit einer Länge
von ca. 460 m erstellt werden kann.
Investitionskosten: mehr als 1.000.000,
00 EUR
Finanzierung:
Für die wasserbaulichen Anlagen sind 1992 / 1993 bereits Fördermittel gewährt wor-
den, so dass für die verschlissenen Anlagenteile der Uferanlagen keine erneuten Zu-
wendungen eingeworben werden können. Da es sich um grundhafte Erneuerungen
handelt, sind Aufwendungen mit investiven Mitteln erforderlich.
Fazit:
Unter
Bezugnahme auf die durch das Tief- und Hafenbauamt erarbeitete und regelmäßig
fortgeschriebene „Prioritätenliste zum Finanzbedarf für wichtige
Verkehrsinfrastrukturvorhaben in der Hansestadt Rostock (hier Seite 8,
Hafenanlagen)“ wird erneut auf den dringenden Handlungsbedarf bei der
Erneuerung und Sanierung von städtischen maritimen und Hafenanlagen verwiesen.
Die Uferbefestigungen, Steganlagen und Festmachereinrichtungen im Bereich des
Alten Stromes bedürfen in den kommenden Jahren einer grundhaften Erneuerung.
Sollte dies nicht in dem erforderlichen Umfang erfolgen, so sind die
betreffenden Anlagen aufgrund der dann nicht mehr gegebenen Funktionalität und
vor allem der dann nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit der öffentlichen
Nutzung zu entziehen bzw. zu sperren oder ersatzlos zurückzubauen (siehe
Steganlagen Südostseite Alter Strom).
2.5. Denkmalpflegerische Betrachtung
(Federführung durch Amt für Kultur und
Denkmalpflege)
In Warnemünde
gibt es zahlreiche Baudenkmale und folgende Denkmalbereiche:
Denkmalbereich Alexandrinenstraße 1-130
Geschützter Straßenraum der sogenannten „Achterreeg”
Denkmalbereich Am Strom 1-59
Geschützter Straßenraum der sogenannten „Vöreeg”, südlicher Teil
Denkmalbereich Am Strom 60-125
Geschützter Straßenraum der sogenannten „Vöreeg”, nördlicher Teil
Denkmalbereich Am Leuchtturm 1-19
Geschützter Straßenraum um Leuchtturm, Beginn der
sogenannten Bäderarchitektur
Denkmalbereich Georginenplatz
Geschützter Raum in Form einer geschlossenen Platzanlage
Denkmalbereich Seestraße 1-18
Geschützter Straßenzug der sogenannten Bäder- und Villenarchitektur
Denkmalbereich
Strandweg 1-17
Geschützter
Straßenraum der sogenannten Bäder- und Villenarchitektur
Denkmalbereich
Gartenstraße (in Vorbereitung)
Geschützter
Straßenraum der Siedlungsarchitektur der 1930er bis 1950er Jahre
Mit dem
Denkmalbereich wird das äußere Erscheinungsbild geschützt. Das äußere
Erscheinungsbild im Denkmalbereich beschreibt eine städtebauliche Situation, in
der durch mehrere einzelne Gebäude, die nicht alle für sich Baudenkmale sein
müssen, eine Gesamtheit entstanden ist,
die als Ganzes von historischer Bedeutung ist. Es wird getragen von der
überlieferten historischen Bausubstanz, deren konkrete Gestalt Zeugnis ablegt
sowohl von ihrer Entstehungszeit als auch von späteren Überformungen. Ziel der Unterschutzstellung ist die
Erhaltung des städtebaulichen Grundrisses und des Erscheinungsbildes seiner
baulichen Anlagen und Strukturen, die durch ihre historische Substanz geprägt
werden. Die Fläche, das Straßensystem, die Platzräume, die
Parzellierung, die Baufluchten und die stadträumlichen Bezüge sowie die
Maßstäblichkeit der Bebauung, die Frei- und Verkehrsflächen und die
Silhouette sind zu erhalten.
Vorschläge zur
kurz- und mittelfristigen Verbesserung der touristischen und
Verkehrinfrastruktur aus denkmalpflegerischer Sicht:
I. In den Jahren 2008/09 wurde im Zuge der
Erneuerung von Trinkwasserleitungen durch die EURAWASSER der südliche Bereich
der Alexandrinenstraße saniert. Diese
erfolgte nach historischem Vorbild und in enger Abstimmung mit den Ämtern und
Bewohnern. Das Ergebnis ist nicht nur von großer denkmalpflegerischer Bedeutung
und wertet den Straßenraum erheblich auf, sondern bereichert die historische
Bebauungsstruktur des Straßenzuges nachhaltig. Die Maßnahme wird nicht nur von
den Bewohnern, sondern auch von den zahlreichen Touristen als positiv bewertet.
Die
entsprechende Sanierung des nördlichen Bereiches zwischen Kirchenstraße und
Straße Am Leuchtturm muss konsequent in diesem Sinne weiterverfolgt
werden.
II. Die kleine Grünanlage am Georginenplatz wird
durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege betreut. In
Planung ist die Erarbeitung einer Denkmalpflegerischen Zielstellung für den
Grünraum und deren Sanierung nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten. Im Zuge
der Aufwertung sollten auch die umliegenden Straßen saniert werden, um dem
gesamten Platz seine historische Qualität und der Grünanlage die Aufenthaltsqualität zu geben, die die
Besucher neben Shopping und Strand zum Verweilen und Ausruhen brauchen.
III. Aus denkmalpflegerischer Sicht stellt die
Möblierung und Situation des Bahnhofsvorplatzes weiterhin einen großen und
nicht zu akzeptierenden Missstand dar. Der historische Bahnhof ist durch Stände
etc zu- und angebaut. Die Umgebung der aufwendig sanierten Gebäude ist kaum
wahrnehmbar. Der Bahnhof und der dazugehörige Vorplatz sind von Bebauung
freizuhalten und in Abstimmung mit den Ämtern entsprechend seinem Status als
Baudenkmal zu würdigen und zu gestalten.
2.6 Möglichkeiten der Einwerbung von
Fördermitteln ( EU, Bund, Land M-V )
2.6.1
Möglichkeiten der Städtebauförderung
(Federführung Bauamt)
Zu den
Möglichkeiten der Städtebauförderung in Warnemünde besteht folgender Sachstand:
Zurzeit können
in Warnemünde keine Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden. Voraussetzung
wäre die Festlegung einer räumlich begrenzten Gesamtmaßnahme durch Beschluss
der Bürgerschaft, also eines Gebietes, in dem Fördermittel eingesetzt werden
sollen. Weitere Voraussetzung wäre die Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes M - V. Das ist bisher nicht vorgesehen.
Bereits am
05.12.1990 hat die Bürgerschaft den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach §
141 Abs. 3 BauGB mit dem Ziel der Festlegung als Sanierungsgebiet in 8
ausgewählten Gebieten der Stadt, darunter auch in Warnemünde, beschlossen. Im
Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wurden die vorgesehenen
Sanierungsmaßnahmen auf das Stadtzentrum begrenzt und nach Beschluss der
Bürgerschaft vom 27.11.1991 mit dem Erlass der Sanierungssatzung das
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ förmlich festgelegt.
Städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen sind nach § 136 BauGB Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur
Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet
wird. Sie sind auf die Beseitigung städtebaulicher Probleme gerichtet.
Für
städtebauliche Sanierungsmaßnahmen kann die Stadt aufgrund der
Städtebauförderungsrichtlinien M-V (StBauFR) Zuwendungen erhalten. Diese
Zuwendungen sind nach A 1.1 (1) StBauFR dazu bestimmt, gebietsbezogene
städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und
nachhaltig zu mildern und auf diese Weise zugleich die Rahmenbedingungen für
private Investitionen zu verbessern. Sie dürfen nach A 1.2 StBauFR nur gewährt
werden, wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Gesamtmaßnahme mit eigenen
Haushaltsmitteln zu finanzieren und sie auch keine ausreichenden Finanzhilfen
von anderer Seite erhält.
Zur
Beurteilung der Notwendigkeit einer Sanierungsmaßnahme in Warnemünde müssten
erneut vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, sofern keine
hinreichenden Beurteilungsgrundlagen vorliegen. Vorbereitende Untersuchungen
sind nicht mehr förderfähig, die Finanzierung müsste also durch die Gemeinde
selbst getragen werden.
Das Land
vertritt die Auffassung, dass überwiegend notwendige Erschließungsmaßnahmen,
also die Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen, die Festlegung eines
Sanierungsgebietes nicht erfordern. Die Stadt könnte die Maßnahmen auch über
die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bzw. den Einsatz von Fördermitteln für
verkehrsbauliche Maßnahmen finanzieren.
Im Rahmen
aktueller Gespräche mit Vertretern des Ministeriums für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung M – V wurde jedoch die Prüfung einzelner Maßnahmen auf
deren Förderwürdigkeit und –fähigkeit im Rahmen der Städtebauförderung in
Aussicht gestellt. Die Hansestadt Rostock wurde gebeten, eine Auflistung
repräsentativer, ausgewählter Vorhaben vorzunehmen und zur Prüfung an das Land
einzureichen.
Mit dem Programm
"Stadtumbau Ost" reagierten Bund und Länder auf den
Wohnungsleerstand in den neuen Bundesländern und die dadurch hervorgerufenen
Funktionsverluste der Städte. Das Programm stützt sich auf mehrere Säulen, die
sich gegenseitig ergänzen: die Erarbeitung integrierter städtebaulicher
Entwicklungskonzepte, Maßnahmen zum Rückbau leer stehender Wohngebäude sowie
Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtquartieren.
Mit der
Analyse von 21 Stadtbereichen liegt eine Charakterisierung der Strukturstärke
bzw. der Strukturschwäche, die sich in den einzelnen Stadtbereichen zeigen,
vor. Im Ergebnis dieser Analyse wurden die einzelnen Stadtbereiche wiederum
nach Gebietstypen klassifiziert und in Erhaltungsgebiete mit und ohne
Handlungsbedarf sowie in Umstrukturierungsgebiete mit Handlungsdruck
eingestuft.
Die Analyse
der einzelnen Stadtbereiche zeigt auf, dass Warnemünde nicht als
Umstrukturierungsgebiet mit Handlungsdruck eingestuft wurde. Aufgrund dessen
erfolgte keine Aufnahme in das Förderprogramm „Stadtumbau Ost“.
2.6.2
Möglichkeiten der GA - Förderung
Die Förderung
wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ berücksichtigt Vorhaben der gewerblichen oder
touristischen Infrastruktur. Die Schaffung von Voraussetzungen zur Ansiedlung
von Unternehmen sowie damit verbundener neuer Arbeitsplätze als auch die
Absicherung des Erhaltes und der Erweiterung bestehender
Unternehmensansiedlungen ist das vorrangige Förderziel. Für die Erfüllung der
GA wird jährlich ein gemeinsamer Rahmenplan aufgestellt. Dieser beinhaltet
unter Berücksichtigung der mehrjährigen Finanzplanung von Bund und Ländern die
Ziele für die Fördergebiete. Für die Hansestadt Rostock erfolgt dies
federführend über das Amt für Stadtplanung. Über eine Kofinanzierung in
Verbindung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung“ (EFRE) entscheidet ggf. das Wirtschaftsministerium
eigenständig in diesem Zusammenhang.
2.6.3 Möglichkeiten der Förderung
nach dem Entflechtungsgesetz ( ehemals GVFG
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
Gegenstand der Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in M-V aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz sind Maßnahmen zum Neu- oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen. Es muss sich hierbei um Straßen mit maßgebender Verbindungsfunktion handeln. Hierbei ist der Charakter der Straße aus der Verkehrsbedeutung heraus zu begründen. Die Maßnahme muss insbesondere zur Verbesserung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs beitragen.
Des Weiteren
gelangen in diesem Programm zur Förderung Fahrspuren für Omnibusse des ÖPNV,
verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,
verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen, Straßen im Zusammenhang mit der
Stilllegung von Eisenbahnstrecken, Verkehrsleitsysteme sowie der grundhafte
mobilitätsgerechte Ausbau von Bushaltestellen. Beispielhaft seien hier u. a.
die komplexe Erneuerung / grundhafter Ausbau der Richard – Wagner –
Straße sowie die B 103 vor Warnemünde oder auch das Vorhaben „ÖPNV
– Verknüpfungspunkt Warnemünde Werft“ – hier jedoch in
Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten benannt. Eine Förderfähigkeit der
Erneuerung der Verkehrsanlagen im Ortskern Warnemündes nach dem
Entflechtungsgesetz ist hier nicht gegeben.
2.6.4 Möglichkeiten der
Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen durch das
Innenministerium
des Landes Mecklenburg - Vorpommern
Zur Unterstützung finanzschwacher
Gebietskörperschaften und Städte können im Rahmen des verfügbaren
Sonderbedarfszuweisungsbudgets durch das Innenministerium im Rahmen von Einzelfallprüfungen
förderwürdige Einzelmaßnahmen mit einer ergänzenden Sonderbedarfszuweisung
gefördert werden. Die Förderung bezieht sich auf die Reduzierung / Minimierung
des Eigenanteiles der Stadt als Vorhabensträger und wird in der Regel als
gedeckelter Förderbetrag gewährt.
3.
Fazit / Zusammenfassung
Wie seitens der Verwaltung
bereits mit der Stellungnahme Nr. 2009 / AN / 0130 – 1 (SN)
zum Antrag Nr. 2009 / AN / 0130
zum Ausdruck gebracht wurde, bedarf es aus Sicht des Senatsbereiches Bau und
Umwelt sowohl mittel- als auch langfristig einer sehr umfangreichen und vor
allem nachhaltigen Verbesserung der touristischen, maritimen und
Verkehrsinfrastruktur. Dies schließt sowohl die Verantwortung der Hansestadt
Rostock für sein eigenes Infrastrukturvermögen als auch das Privater und
Dritter mit ein.
Auch wenn in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl
an Infrastrukturvorhaben
im Seebad Warnemünde und Hohe Düne verwirklicht wurden,
ist nach wie vor umfangreicher Handlungsbedarf hinsichtlich der Erneuerung und
Verbesserung der vorhandenen touristischen, vor allem der Verkehrs- und
maritimen Infrastruktur gegeben.
Der Standortwettbewerb der touristischen Regionen und
Seebäder entlang der gesamten Ostseeküste untereinander fordert eine klare
Fokussierung auf die Vorzüge und Allein-stellungsmerkmale der Hansestadt
Rostock mit seinem Seebad Warnemünde sowohl für den nationalen als auch für den
internationalen Tourismus.
Um auch zukünftig speziell diesen und den Anforderungen
gerade des internationalen Kreuzschifffahrttourismus nachhaltiger gerecht zu werden
und damit einhergehend eine höchstmögliche Wertschöpfung und Wirtschaftskraft
in der Hansestadt Rostock und der umliegenden Region zu generieren ist es
unerlässlich, die vorhandene Infrastruktur qualitativ hochwertig zu erhalten
bzw. den baulichen Zustand zu verbessern sowie neue erforderliche
Infrastrukturen zu schaffen. Voraussetzung für eine nachhaltig kontinuierliche
Verbesserung sämtlicher Infrastrukturen sind langfristig angelegte strategische
und vor allem integrierte Planungen und Konzeptionen.
Besondere Beachtung sollten dabei bei Planungsprozessen
und baulichen Umsetzungen die Herausforderungen aus der demografischen
Entwicklung sowie die Anforderungen mobilitätseingeschränkter und behinderter
Menschen erfahren.
Zur weiteren Umsetzung dieser strategischen Zielstellung
ist es unerlässlich, kontinuierlich und mit angemessem Finanzbudgets (
Investitionen, Instandhaltungsmittel ) nachhaltig die touristische und
Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
Roland Methling