Informationsvorlage - 2009/IV/0557

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Beratungsfolge

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Inhalt:

 

      1.   Einleitung / Vorbemerkungen

 

 

  1. Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen und Verkehrsinfrastruktur

sowie Möglichkeiten der Finanzierung unter Berücksichtigung der Einwerbung

von Fördermitteln

 

2.1. Untersuchungsbedarf und Erarbeitung von Planungskonzepten

 

2.2. Handlungsbedarf im Bereich der sonstigen touristischen Infrastruktur

       

            2.3. Handlungsbedarf im Bereich der Verkehrsinfrastruktur

 

            2.4.  Handlungsbedarf im Bereich der maritimen Infrastruktur

 

      2.5.  Denkmalpflegerische Betrachtung

 

      2.6.  Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln

 

3.   Fazit / Zusammenfassung

 

 

 

 

  1. Einleitung / Vorbemerkungen:

 

Der Stadtteil Rostock – Warnemünde ist der an der Ostsee gelegene nördliche Stadtteil der Hansestadt Rostock, welcher eine flächenmäßige Ausdehnung von 5,59 Quadratkilometer umfasst.

In diesem Stadtteil, dessen gewerbliche und Dienstleistungsfunktion maßgeblich vom Tourismus geprägt ist, leben derzeit  6178 Einwohner.

Warnemünde verfügt über ca. 30 lfd. km öffentliche Straßen einschließlich begleitende Geh- und Radwege, 5350 private und öffentliche Kfz. – Stellplätze sowie über 10,0 km maritime und Hafenanlagen, vorrangig auf der West- und Ostseite des Alten Stromes einschließlich ca. 220 Liegeplätze für Sportboote, Fischerei sowie Angel- und Seetouristik auf einer Liegeplatzlänge von 1.825 m.

 

Jährlich besuchen mehrere hunderttausend nationale und internationale Touristen das Seebad Warnemünde für Kurzbesuche oder auch einen längeren Aufenthalt.

Allein im zurückliegenden Jahr 2008 wurden insgesamt 778.144 Übernachtungen im Ostseebad ( einschl. Markgrafenheide, Hohe Düne, Diedrichshagen ) registriert.

 

An den für die Großschifffahrt und hier vorrangig für die internationale Kreuzschifffahrt verfügbaren Kaianlagen auf einer Länge von insgesamt   1.045 m ( Liegeplätze 6, 7 und 8 ) liefen in diesem Jahr 30 unterschiedliche Kreuzfahrtschiffe von 23 verschiedenen Reedereien insgesamt 114 mal den Kreuzfahrtstandort Rostock – Warnemünde an.  

Somit besuchten ca. 170.000 internationale Kreuzfahrtgäste die Hansestadt Rostock,

verblieben am Standort oder buchten Ausflüge in die umliegende Region, aber auch vorrangig in die Bundeshauptstadt Berlin. Die Wertschöpfung, welche hierdurch allein in der Hansestadt oder der umliegenden Region ( Mecklenburg  – Vorpommern  gesamt ) über den Kreuzfahrttourismus erzeugt wird, beziffert sich mit mehr als 8,0  Mio. €.

 

 

 2.   Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen und Verkehrsinfrastruktur

 sowie Möglichkeiten der Finanzierung unter Berücksichtigung der Einwerbung

 von Fördermitteln

 

       2.1 Untersuchungsbedarf und Erarbeitung von Planungskonzepten

 

2.1.1        Sportstätten- und Sportstättenentwicklungskonzept

            ( Federführung – Amt für Schule und Sport )

      Yachthafen Mittelmole / Sportschule des Landessportbundes M-V e.V.

Im Rahmen von Sportveranstaltungen (Regatten) kommt es an der Kreuzung Am Bahnhof zwischen Fußweg und Straße immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern vom und zum Bahnhof Warnemünde und Fahrzeugen zum und vom Yachthafen Mittelmole bzw. Parkplatz Scandlines. Der Fahrzeugverkehr in Richtung Yachthafen ist für den Bootstransport sowie für den Transport der zum Segeln benötigten Sachen und Materialien notwendig und unabdingbar.

Freisportanlage Parkstraße

Nach Erarbeitung des Sportstättenentwicklungskonzeptes im Ortsteil Rostock-Warne-münde (sh. Informationsvorlage für die Bürgerschaft Nr. 2009/IV/0144 vom 09.09.09) wird nach Sanierung der Freisportanlage mit einer intensiveren Nutzung gerechnet, da zusätzliche Sportvereine durch Aufgabe des Sportplatzes Friedrich-Barnewitz-Straße und der Aufgabe des Hauses des Sports auf dieser Freisportanlage sportlich tätig sind. Des Weiteren wird sich durch die Attraktivität der sanierten Sportanlage der Zuschauerzustrom bei Sportveranstaltungen verstärken.

 

 

2.1.2        Strukturkonzept Warnemünde

            ( Federführung Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung )

       

Zurzeit wird federführend durch das Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung die Fortschreibung bzw. Qualifikation des Strukturkonzeptes Warnemünde vorbereitet. In diesem Zusammenhang wird auch untersucht werden, welche Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen und Verkehrsinfrastruktur in Warnemünde kurz-, mittel- und langfristig erforderlich sind.

In diesem Zusammenhang sollen u. a. zu folgenden Entwicklungsbereichen Aussagen getroffen werden:

·         Achse Mühlenstraße – Kirchenplatz – Kirchenstraße – Bahnhofsbrücke – Bahnhofsvorplatz

·         Querung Bahnhof - Rückbau des Bahnhofstunnels - ebenerdige Verbindung zum

Neuen Strom, Fähranleger Hohe Düne und zum Kreuzfahrtterminal

·         Nutzung und Gestaltung öffentlicher Plätze (z.B. Georginenplatz, Am Markt)

 

Die bestehende Situation im historischen Zentrum von Warnemünde ist, was den Zustand der Fußwege und eines Teils der Straßen betrifft, problematisch. Dem Strukturkonzept vorausgreifend kann Folgendes festgestellt werden:

 

·         Alexandrinenstraße – Reparatur nördliche Abschnitte dringend kurzfristig erforderlich

Die Gehwege und Hausvorflächen im südlichen Bereich der Alexandrinenstraße wurden im Rahmen einer Reparaturmaßnahme, die koordiniert mit der Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen durch die Eurawasser Nord GmbH durchgeführt wurde, wiederhergestellt. Eurawasser plant kurzfristig eine Fortsetzung dieser Maßnahme für die nördliche Alexandrinenstraße. In diesem Zusammenhang ist eine durch die Stadt koordinierte Reparatur der Gehwege und Hausvorflächen dringend erforderlich. Diese Maßnahme dient der unmittelbaren Verbesserung sowohl der verkehrlichen als auch der touristischen Infrastruktur, da die nördliche Alexandrinenstraße neben der Straße Am Strom eine der Hauptfußwegebeziehungen für Touristen darstellt.

·         Friedrich-Franz-Straße und Anastasiastraße – Reparatur kurz- bis mittelfristig erforderlich.

·         Fußwege und Teile der Straßen des Wohn- und Ferienwohnquartiers nördlich der Mühlenstraße (Poststraße, Fritz-Reuter-Straße) – Reparatur kurz- bis mittelfristig erforderlich.

·         Fußwege des Wohn- und Ferienwohnquartiers südlich des Kirchenplatzes (Poststraße, Fritz-Reuter-Straße) - Reparatur kurz- bis mittelfristig erforderlich.

·         Fußwege des Wohnquartiers südlich der Mühlenstraße - Reparatur mittelfristig erforderlich.

 

2.1.3        Grünordnerische Konzeption Warnemünde

( Federführung Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege )

 

Vorbemerkung

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hat in den zurückliegenden Jahren wesentliche konzeptionelle Unterlagen zur perspektivischen Entwicklung des Ortsteiles Warnemünde als Grundlagen-/Entscheidungsmaterial erstellt. 

 

 

 

 

Zu diesen Entscheidungs-/Planungsgrundlagen zählen:

oStraßenbaumentwicklungskonzept für den Ortsteil Warnemünde;

oEmpfehlungen zur Aufwertung der Alexandrinenstraße;

oSpielplatzbericht der Hansestadt Rostock  (Ortsteil Warnemünde)

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hat keine speziellen Anforderungen in Bezug auf die öffentlichen Grünanlagen im Ortsteil Warnemünde. Die wesentlichen und dem Komplex der touristischen Infrastruktur zuzuordnenden Anlagen (Grünflächen an der Promenade und am Alten Strom, Kurpark, Stephan-Jantzen-Park) wurden in den vergangenen Jahren über entsprechende Förderprogramme bzw. mit städtischen Investitionsgeldern saniert.

Das Amt für Stadtgrün ist in bewährter Weise in Planungen und  Ausführungen der jeweils vorhabensverantwortlichen Dienststellen  (Tief- und Hafenbauamt, Eigenbetrieb Tourismuszentrale/Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung, StAUN) involviert und stellt somit u. a. die Beachtung der o. g. Grundlagen sicher.

Nachfolgende Maßnahmen werden aus Sicht des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege prioritär gesehen :

o     Sanierung Alexandrinenstraße;

o     Sanierung Mühlenstraße und Kirchenplatz  (Verkehrsflächen)

o     Georginenplatz;

o     Sanierung Uferkante südl. Alter Strom / Ostseite inkl. angrenzende Grünflächen   

      (Bahnhofsanlagen);

o        Erneuerung Straßenbaumbestand im Zusammenhang mit Erneuerung Straßen und  

      Gehwege  (Poststraße, H.-Heine-Straße, Laakstraße …);

 

 

2.1.4        „Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Ökologisch orientierten

            Verkehrskonzeptes Warnemünde“ 

 

      Seitens der Verwaltung wird u. a. auf die Informationsvorlage zur „Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Ökologisch orientierten Verkehrskonzeptes  Warnemünde“,             Nr. 0047 / 06 – IV, verwiesen.

            

                     

       2.2    Handlungsbedarf im Bereich der touristischen Infrastruktur

 

       2.2.1  Öffentliche Toilettenanlagen (Federführung Amt für Umweltschutz )

                

      Im Seebad Warnemünde werden 21 öffentliche Toilettenanlagen durch das Amt für  Umweltschutz, das Tief- und Hafenbauamt, den Kurbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ sowie Private betrieben. Die Toilettenanlagen sind in den Jahren 1991 bis 2005 errichtet worden und somit im Durchschnitt 13,5 Jahre alt.

 

Infolge des Seebadstatus für Warnemünde gibt es Richtlinien und Kriterien, die unter anderem angemessene Abstände zwischen öffentlichen Toilettenanlagen betreffen. Um diese Vorgaben trotz der anhaltend prekären Haushaltslage der Hansestadt Rostock einzuhalten, wird der Zusatzbedarf durch temporäre Toiletten gedeckt.


 

 

Bedarf

Schwerpunkte bei Beschwerden und Hinweisen des Ortsbeirates sowie der Nutzer beziehen sich auf die Anzahl der öffentlichen Toilettenanlagen, die Entgeltpflicht sowie die Qualität, also den Reinigungszustand und der teilweise eingeschränkten Funktionsfähigkeit der Anlagen.

 

Die WC-Anlagen an der Strandpromenade unterliegen aufgrund der unmittelbaren Strandnähe besonders starken Witterungseinflüssen (Wind, feuchte, salzige Luft), die häufigen Versandungen und korrosionsbedingte Defekte bewirken. Zudem erfolgt aufgrund eben dieser exponierten Lage ein höheres Begängnis und somit vermehrte Verschleiß-, aber auch Vandalismusschäden.

 

Maßnahmen

Die Anlagen sind laufend zu warten und instand zu halten. Derzeit müssen hierfür jährlich ca. 15.000 EUR aufgewendet werden; Tendenz aufgrund des Alters der Anlagen steigend.

 

Bewirtschaftungskosten jährlich 15.000 EUR

 

Für die Optimierung des Betriebes der öffentlichen Toilettenanlagen ist zunächst die Erarbeitung eines Konzeptes notwendig, das den aktuellen baulichen und wirtschaftlichen Zustand für das gesamte Stadtgebiet sowie die Bedarfslagen umfassend erfasst, Kennzahlen und rechtliche Vorschriften benennt und auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen enthält, auf deren Basis Anlagen perspektivisch grundsaniert und neue Standorte  begründet werden.

 

Planungskosten ca. 5.000,00  EUR

 

Geplant werden in Warnemünde mittelfristig der Ersatzneubau einer WC-Anlage auf der Strandpromenade sowie die Errichtung einer zusätzlichen Anlage entsprechend den Planungen des Reisebuskonzeptes am Reisebusparkplatz oder an Terminals im Ortskern bzw. an der Strandpromenade.

 

Investitionskosten ca. 200.000,00  EUR

 

Eine Förderfähigkeit von WC – Anlagen ist gemäß aktuellem Kenntnisstand derzeit nicht gegeben.

 

 

2.2.2 Caravan Camping und Wohnmobilstellplätze in der Ortslage Warnemünde

 

      Das geordnete Abstellen und Unterbringen von Caravanfahrzeugen und Wohnmobilen

      im Seebad Warnemünde muss aus der derzeitigen Betrachtung als völlig unzureichend

      bezeichnet werden. Standard- und qualitätsgerechte Abstellplätze mit erforderlichen

      Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind derzeit im Seebad Warnemünde nicht

      vorhanden. Im Ergebnis eines intensiven Untersuchungsprozesses wird derzeit die

      Auslegung eines Bebauungsplanes Nr. „01.SO.151 – Wohnmobilplatz Warnemünde“

      vorbereitet. Dieser sieht zukünftig die Möglichkeit der Errichtung eines Wohnmobil-

      platzes im Bereich des ehemaligen Deponiegeländes am Weidenweg vor.

      Abgesehen vom derzeitigen Planungsstand ist die Erschließung, hier vorrangig auch die

      Verkehrserschließung als noch nicht gelöst zu betrachten.

 

 

 

 

 

 

 

2.3    Handlungsbedarf im Bereich der Verkehrsinfrastruktur aus verkehrsplaneri-

        scher Betrachtung und Sicht des Tief- und Hafenbauamtes als verwaltungs-

        verantwortlicher Straßenbaulastträger

 

      Allgemeine Leitgedanken – Vorbemerkungen

§        Rostock-Warnemünde ist der touristische Anziehungspunkt in der Hansestadt Ros- tock und der Region, befindet sich aber im Wettbewerb insbesondere mit anderen Ostseebädern, daher ist verstärkt in die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur (Erneuerung, nachfrageorientierte Umgestaltung…) zu investieren,

§        Fortschreibung politischer Rahmenbedingungen bzgl. des „Modal-Split“ in Warnemünde (z. B. zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln mit Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs („Stadt der kurzen Wege“) unter Berücksichtigung der Stärkung/ Erhaltung der lokalen Wirtschaft, Tourismuswirtschaft, Dienstleister, Gewerbetreibende etc…),

§        Fortschreibung eines den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen angepassten Parkraumkonzeptes (Berücksichtigung von Anwohnerparken, P+R, individuelles Parken im Ortsteil, Parken am Straßenrand, Neubau von Parkhäusern am Ortsteilrand…); wichtig für:

o        zukünftige Straßenraumgestaltung (Parken im Straßenraum im Verhältnis zur Straßenraumgestaltung bzw. Straßenraumnutzung (durch andere Verkehre als Kfz wie z. B. Radverkehr),

o        Verkehrsorganisation im Ortsteil (derzeit Einbahnstraßensystem insbesondere auf Grund der Parkraumsituation),

§        die Belange von Touristen und mobilitätseingeschränkten Menschen sind zu beachten (Warnemünde hat saisonal eine große Bedeutung für Fußgänger und ganzjährig für mobilitätseingeschränkte Personen),

§      Überprüfung der Machbarkeit verkehrsorganisatorischer Maßnahmen (z. B. Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche, ggf. temporär oder saisonal funktionierende Lösungen) insbesondere für nur zeitweise (saisonal) verkehrlich hoch belastete Bereiche,

§         die Belange der „Warnemünder“ (Anwohner, lokale Wirtschaft usw.) sind zu berücksichtigen; Einbeziehung über den Ortsbeirat, („Experten vor Ort“) in die Ideenfindung und Entscheidungen der Hansestadt Rostock,

§      Orientierung der Straßenraumgestaltung am historischen Stadtbild; räumliche Einheiten (Quartiere, Straßenzüge o. ä.) sollten in der Straßenraumgestaltung zu erkennen sein (z. B. bei der Oberflächenbefestigung, Einbauten wie Bänke usw.),

§        Erhaltung und Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

      (insb. Ortsbus),

 

§      Einbindung des zukünftigen ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde-Werft (Umsteigepunkt für Gäste) in das lokale ÖPNV-System (durch Öffentlichkeitsarbeit usw.) zur Verknüpfung von Bahn und „Stadtbus“ mit dem Ortsbus und dem Ortsteilkern,

§        Verbesserung der Situation für Taxis (insb. am Bahnhofsvorplatz),

§      verkehrliche Beziehungen von bzw. nach Diedrichshagen und Hohe Düne berücksichtigen,

 

 

 

 

§        Verbesserung der Situation für Reisebusse (entsprechend Reisebuskonzept):

o        Umgestaltung des Platzes zwischen Hotel „Neptun“ und Kurhaus mit Wendeanlage und weiteren Reisebusstellplätzen,

o        Neubau eines Reisebusparkplatzes am zukünftigen ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft,

o        Schaffung eines kleinen Reisebus-Terminals (Ein- und Ausstiege) im Bereich „Am Bahnhof“,

§      Berücksichtigung besonderer touristischer Verkehre wie z. B. „Kleinbahn“, Fahrradtaxis, Radwanderrouten, touristischer Schiffsverkehr,

§      in Anbetracht der Entwicklungen im Radverkehr (der ADFC fordert mehr und mehr auf den Fahrbahnen an Stelle auf vorhandenen Radwegen fahren zu dürfen, die StVO-Novellierung geht in diese Richtung) ist zu prüfen, ob separate Radverkehrsanlagen für Warnemünde – wie im alten Strukturkonzept dargestellt – noch erforderlich sind,

§         Definierung städtebaulicher Entwicklungsziele für wichtige Bereiche (z. B. Mittelmole, ehem. Güterbahnhof Warnemünde, ehem. Spaßbad Warnemünde, Entwicklung Kreuzfahrtschifffahrt…), daraus ableitend sind Aussagen zu verkehrlichen Belangen (Erschließung, Stellplatzbedarf, Ver-/ Entsorgung…) zu treffen,

§      Überprüfung der Aktualität und Umsetzbarkeit städtebaulicher Ziele für B‑Pläne ( Nr. 10.GE.17 „Gewerbegebiet Warnemünde östlicher der B 103“, Nr. 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Parkstraße Warnemünde“, Nr. 01.SO.146 „A’Rosa Resort Warnemünde“),

§      Erarbeitung einer nach innen (Stadtverwaltung) und außen (Ortsbeirat, Bürger, Unternehmen) verbindlichen Prioritätenliste für Umgestaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen (mit Faktoren wie z. B. baulicher Zustand, Verkehrsbedeutung, touristische Bedeutung usw. und unter Berücksichtigung der Vorhaben der Versorgungsunternehmen, von Hochbauvorhaben, Vorhaben des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, der Hafen Entwicklungs-gesellschaft Rostock mbH, etc.),

 

Derzeit konkret in Planung bzw. Vorbereitung befindliche Vorhaben:

§   ÖPNV-Verknüpfungspunkt Warnemünde-Werft (Baubeginn steht unmittelbar bevor, Realisierung voraussichtlich Mitte bis Ende 2011)

§   Mühlenstraße (Verkehrsuntersuchung und Einbeziehung Ortsbeirat (OBR) und lokaler „Experten“ über OBR abgeschlossen, Objektplanung hat begonnen, Realisierung 1. BA in 2010)

 

Weitere notwendige Vorhaben (wesentliche Beispiele):

§   Lückenschluss Radweg Werftallee zwischen Rostock-Warnemünde und Rostock-Groß Klein (Planungsbeginn nach Freigabe der Planungsmittel noch voraussichtlich 2009)

§   komplexe Umgestaltung Bahnhof Warnemünde mit Rückbau des Fußgängertunnels und Anpassung der gesamten gleisseitigen Infrastruktur

einschließlich Oberbau und Signal- / Stellwerkstechnik, Fernbahnsteige (Realisierung voraussichtlich 2012 bis 2013 / 2014 durch Deutsche Bahn AG)

·     Erneuerung der Seestraße und der Straße „Am Leuchtturm“

§     Fertigstellung der Verbindungsstraße Rostock-Lichtenhagen – Elmenhorst (verkehrli-

     che Entlastung des Ortsteiles Rostock-Warnemünde, Inhalt des B-Plans 02.WA.149),

 

§     Umgestaltung und Anpassung der Buswendeschleife Warnemünde-Parkstraße an

     der Jugendherberge entsprechend B-Plan Nr. 01.SO.88 (Beteiligung Dritter –Devello    

     wird angestrebt)

§        Um-/ Neugestaltung Bahnhofsvorplatz als Verbindung zwischen Bahnhof und

      Bahnhofsbrücke

 

§        Um-/ Neugestaltung Kirchenplatz und Kirchenstraße,

§        Erneuerung bzw. Umgestaltung weiterer Straßen (insb. Gehwege) wie z. B. Parkstraße, Strandweg, Kurhausstraße, Gartenstraße, Weidenweg, Schwarzer Weg … (die Reihenfolge trifft keine Aussage zur Priorität),

§        Parksituation im Umfeld TZW/TPW (Fr.-Barnewitz-Straße) verbessern,

§        Neugestaltung Wiesenweg (westl. Abschnitt, Zufahrt KGA „Am Meer“ und  KGA „Fischerinsel“, Entwurfsplanung liegt vor)

§        grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlagen  ( Fahrbahnen und begleitende

Gehwege ) im Ortskern, vorrangig der Verkehrsanlagen des sogenannten

Altbestandes

▪ Nachhaltige Reparatur und Instandsetzung der instandsetzungswürdigen Verkehrsanlagen im gesamten Ortskern, vorzugsweise im koordinierten Zusammenwirken mit Maßnahmen der Versorgungsunternehmen (wie z. B. Reparatur des Gehweges in der Alexandrinenstraße im Zuge der Maßnahme der Eurawasser Nord GmbH in 2009) oder auch des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege ( Erneuerung des Baumbestandes ) 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Allein für die nachhaltige Bewirtschaftung ( Reparatur, Instandsetzung / Instandhaltung, Pflege ) des gesamten Anlagenbestandes der Verkehrsanlagen Warnemündes sind aus Sicht des Tief- und Hafenbauamtes als verwaltungsverantwortlicher Straßenbaulastträger jährlich ca. 200,0 – 300,0 T€ an finanziellen Mitteln erforderlich. Im Vergleich dazu stehen jährlich gemäß den Verwaltungshaushaltskennziffern für die gesamte Hansestadt Rostock nur ca. 500,0 T€ zur Verfügung.

 

Der Gesamtaufwand an finanziellen Mitteln für Neubauvorhaben, grundhafte und komplexe Erneuerungen von Verkehrsanlagen einschließlich deren Ausstattungen wird auf mindestens 15 – 20 Mio. € geschätzt, wobei es sich hierbei größtenteils um umlagepflichtige Maßnahmen gemäß der Straßenbaubeitragssatzung handelt. Ein Großteil der investiven Aufwendungen werden auf die angrenzenden Grundstücke umgelegt, gegenüber der Hansestadt Rostock als Vorhabensträgerin refinanziert.

 

 

       2.4    Handlungsbedarf im Bereich der maritimen und Hafeninfrastruktur

 

       2.4.1 Ufersicherung Südostseite Alter Strom (kurzfristig)

 

       Die Erneuerung der versagensgefährdeten Ufereinfassung ist zur Gewährleistung der    

       Verkehrssicherheit des Uferweges im Bereich des grünen Ufers und auch der Straße           

       „Am Bahnhof“ unverzichtbar. Im instabilen Böschungsbereich am Südende

       befinden sich eine Erdgasleitung der Stadtwerke Rostock AG und der Durchlass

       zum Neuen Strom. Der Südteil des Alten Stromes wird regelmäßig für touristische

       oder sportliche Aktivitäten mit erheblichem Publikumsverkehr genutzt. Die nicht

       nutzbaren Uferbereiche schränken sowohl die Veranstaltungen als auch die

       vorhandenen Liegeplätze für kleine Sport- und Angelboote ein.

 

       So wurden bereits im Jahr 2006 insgesamt 75 Liegeplätze, welche durch die Hansestadt

       Rostock vorgehalten wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt. Der jährliche

       Einnahmeverlust aus gemäß Hafengebührensatzung entgangenen Liegeplatzgebühren

       beträgt im Tief- und Hafenbauamt ca. 22,0 – 25,0 T€ pro Jahr.

       Bei den entgangenen Einnahmen handelte es sich um finanzielle Mittel, die jährlich

       dringend für Instandhaltungs- und Erhaltungsarbeiten an maritimen und

       Hafenanlagen sowie Ufersicherungen erforderlich wären und die im laufenden

       Haushalt aufgrund des baulichen Anlagenzustandes nicht kompensierbar sind.

       Aus Sicht des Tief- und Hafenbauamtes ist der bauliche Zustand des Südostufers

       derart gefährdet, dass bei Hochwasser- oder Sturmflutereignissen die Ufersicherung

       zu versagen droht. Es besteht die Gefahr, dass die dahinter liegenden Böschungs-

       und Verkehrsanlagen der Hansestadt Rostock sowie möglicher Weise auch die

       Gleis- und Oberbauanlagen der Deutschen Bahn AG ebenfalls gefährdet sein könnten.

  

        Investitionskosten: ca. 1.200.000, 00 EUR

 

         Finanzierung:

         Die Finanzierung muss ausschließlich im Rahmen der eigenen Investitionstätigkeit der

         Hansestadt Rostock erfolgen.  Eine Kofinanzierungsmöglichkeit  der wasserbaulichen

         Anlagen mittels Fördermitteln zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur ist hier

         nicht gegeben, da es sich um eine reine Ufersicherung bzw. Dauerliegeplätze für klei-

         nere Sportboote handelt.

 

         2.4.2  Steganlagen Nordwestseite Alter Strom (mittelfristig)

        

         Die Zugangsbrücken und Längsstege zu den Liegeplätzen an der Westseite des Alten

         Stromes nördlich der Bahnhofsbrücke ( Fahrgastschiffe, Fischkutter, Gastlieger)

         sind aufgrund ihres Alters, der intensiven Belastungen aus den An- und Ablege-

         manövern und dem Bohrpfahlmuschelbefall der Tragpfähle derart beschädigt, dass        

         spätestens im Jahr 2013 mit der Sperrung der überwiegenden Liegeplätze zwischen

         Bahnhofsbrücke und Molenwurzel zu rechnen ist. Die wasserbaulichen Anlagen sind

         bis dahin zwingend durch neue Stege zu ersetzen,  die den geänderten Anforderungen

         gerecht werden. Die Unterkonstruktionen (Pfähle, Träger) müssen für eine wirtschaftli-

         che Bauweise dann als Stahlkonstruktion ausgeführt werden. Dazu ist kurzfristig eine

         bauliche Lösung für einen Regelquerschnitt der neuen Steganlagen zu erarbeiten, auf

         dessen Grundlage eine belastbare Kostenschätzung für die Ersatzinvestition im betrof-

         fenen Uferabschnitt mit einer Länge von ca. 460 m erstellt werden kann.

 

        Investitionskosten: mehr als 1.000.000, 00 EUR

 

        Finanzierung:

        Für die wasserbaulichen Anlagen sind 1992 / 1993 bereits Fördermittel gewährt wor-

        den, so dass für die verschlissenen Anlagenteile der Uferanlagen keine erneuten Zu-

        wendungen eingeworben werden können. Da es sich um grundhafte Erneuerungen

        handelt, sind Aufwendungen mit investiven Mitteln erforderlich.

 

Fazit:

Unter Bezugnahme auf die durch das Tief- und Hafenbauamt erarbeitete und regelmäßig fortgeschriebene „Prioritätenliste zum Finanzbedarf für wichtige Verkehrsinfrastrukturvorhaben in der Hansestadt Rostock (hier Seite 8, Hafenanlagen)“ wird erneut auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Erneuerung und Sanierung von städtischen maritimen und Hafenanlagen verwiesen. Die Uferbefestigungen, Steganlagen und Festmachereinrichtungen im Bereich des Alten Stromes bedürfen in den kommenden Jahren einer grundhaften Erneuerung. Sollte dies nicht in dem erforderlichen Umfang erfolgen, so sind die betreffenden Anlagen aufgrund der dann nicht mehr gegebenen Funktionalität und vor allem der dann nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit der öffentlichen Nutzung zu entziehen bzw. zu sperren oder ersatzlos zurückzubauen (siehe Steganlagen Südostseite Alter Strom).

 

 

2.5.  Denkmalpflegerische Betrachtung

  (Federführung durch Amt für Kultur und Denkmalpflege)

   

In Warnemünde gibt es zahlreiche Baudenkmale und folgende Denkmalbereiche:

 

Denkmalbereich Alexandrinenstraße 1-130
Geschützter Straßenraum der sogenannten „Achterreeg”

Denkmalbereich Am Strom 1-59
Geschützter Straßenraum der sogenannten „Vöreeg”, südlicher Teil

Denkmalbereich Am Strom 60-125
Geschützter Straßenraum der sogenannten „Vöreeg”, nördlicher Teil

Denkmalbereich Am Leuchtturm 1-19

Geschützter Straßenraum um Leuchtturm, Beginn der sogenannten Bäderarchitektur

Denkmalbereich Georginenplatz

Geschützter Raum in Form einer geschlossenen Platzanlage

Denkmalbereich Seestraße 1-18
Geschützter Straßenzug der sogenannten Bäder- und Villenarchitektur

Denkmalbereich Strandweg 1-17

Geschützter Straßenraum der sogenannten Bäder- und Villenarchitektur

 

Denkmalbereich Gartenstraße (in Vorbereitung)

Geschützter Straßenraum der Siedlungsarchitektur der 1930er bis 1950er Jahre

 

Mit dem Denkmalbereich wird das äußere Erscheinungsbild geschützt. Das äußere Erscheinungsbild im Denkmalbereich beschreibt eine städtebauliche Situation, in der durch mehrere einzelne Gebäude, die nicht alle für sich Baudenkmale sein müssen, eine Gesamtheit  entstanden ist, die als Ganzes von historischer Bedeutung ist. Es wird getragen von der überlieferten historischen Bausubstanz, deren konkrete Gestalt Zeugnis ablegt sowohl von ihrer Entstehungszeit als auch von späteren Überformungen.  Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung des städtebaulichen Grundrisses und des Erscheinungsbildes seiner baulichen Anlagen und Strukturen, die durch ihre historische Substanz geprägt werden. Die Fläche, das Straßensystem, die Platzräume, die Parzellierung, die Baufluchten und die stadträumlichen Bezüge sowie die Maßstäblichkeit der Bebauung, die Frei- und Verkehrsflächen und die Silhouette sind zu erhalten.

 

Vorschläge zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der touristischen und Verkehrinfrastruktur aus denkmalpflegerischer Sicht:

 

I.    In den Jahren 2008/09 wurde im Zuge der Erneuerung von Trinkwasserleitungen durch die EURAWASSER der südliche Bereich der Alexandrinenstraße saniert.  Diese erfolgte nach historischem Vorbild und in enger Abstimmung mit den Ämtern und Bewohnern. Das Ergebnis ist nicht nur von großer denkmalpflegerischer Bedeutung und wertet den Straßenraum erheblich auf, sondern bereichert die historische Bebauungsstruktur des Straßenzuges nachhaltig. Die Maßnahme wird nicht nur von den Bewohnern, sondern auch von den zahlreichen Touristen als positiv bewertet.

Die entsprechende Sanierung des nördlichen Bereiches zwischen Kirchenstraße und Straße Am Leuchtturm muss konsequent in diesem Sinne weiterverfolgt werden. 

 

 

 

 

II.   Die kleine Grünanlage am Georginenplatz wird durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege betreut. In Planung ist die Erarbeitung einer Denkmalpflegerischen Zielstellung für den Grünraum und deren Sanierung nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten. Im Zuge der Aufwertung sollten auch die umliegenden Straßen saniert werden, um dem gesamten Platz seine historische Qualität und der Grünanlage die  Aufenthaltsqualität zu geben, die die Besucher neben Shopping und Strand zum Verweilen und Ausruhen brauchen.

 

III.   Aus denkmalpflegerischer Sicht stellt die Möblierung und Situation des Bahnhofsvorplatzes weiterhin einen großen und nicht zu akzeptierenden Missstand dar. Der historische Bahnhof ist durch Stände etc zu- und angebaut. Die Umgebung der aufwendig sanierten Gebäude ist kaum wahrnehmbar. Der Bahnhof und der dazugehörige Vorplatz sind von Bebauung freizuhalten und in Abstimmung mit den Ämtern entsprechend seinem Status als Baudenkmal zu würdigen und zu gestalten.

 

 

       2.6   Möglichkeiten der Einwerbung von Fördermitteln ( EU, Bund, Land M-V )

 

       2.6.1 Möglichkeiten der Städtebauförderung

                (Federführung Bauamt)

 

Zu den Möglichkeiten der Städtebauförderung in Warnemünde besteht folgender Sachstand:

 

Zurzeit können in Warnemünde keine Städtebauförderungsmittel eingesetzt werden. Voraussetzung wäre die Festlegung einer räumlich begrenzten Gesamtmaßnahme durch Beschluss der Bürgerschaft, also eines Gebietes, in dem Fördermittel eingesetzt werden sollen. Weitere Voraussetzung wäre die Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes M - V. Das ist bisher nicht vorgesehen.

 

Bereits am 05.12.1990 hat die Bürgerschaft den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB mit dem Ziel der Festlegung als Sanierungsgebiet in 8 ausgewählten Gebieten der Stadt, darunter auch in Warnemünde, beschlossen. Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen wurden die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen auf das Stadtzentrum begrenzt und nach Beschluss der Bürgerschaft vom 27.11.1991 mit dem Erlass der Sanierungssatzung das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ förmlich festgelegt.

 

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind nach § 136 BauGB Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Sie sind auf die Beseitigung städtebaulicher Probleme gerichtet.

 

Für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen kann die Stadt aufgrund der Städtebauförderungsrichtlinien M-V (StBauFR) Zuwendungen erhalten. Diese Zuwendungen sind nach A 1.1 (1) StBauFR dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern und auf diese Weise zugleich die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern. Sie dürfen nach A 1.2 StBauFR nur gewährt werden, wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Gesamtmaßnahme mit eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren und sie auch keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.

 

Zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Sanierungsmaßnahme in Warnemünde müssten erneut vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden, sofern keine hinreichenden Beurteilungsgrundlagen vorliegen. Vorbereitende Untersuchungen sind nicht mehr förderfähig, die Finanzierung müsste also durch die Gemeinde selbst getragen werden.

 

 

 

Das Land vertritt die Auffassung, dass überwiegend notwendige Erschließungsmaßnahmen, also die Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen, die Festlegung eines Sanierungsgebietes nicht erfordern. Die Stadt könnte die Maßnahmen auch über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bzw. den Einsatz von Fördermitteln für verkehrsbauliche Maßnahmen finanzieren.

Im Rahmen aktueller Gespräche mit Vertretern des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M – V wurde jedoch die Prüfung einzelner Maßnahmen auf deren Förderwürdigkeit und –fähigkeit im Rahmen der Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Die Hansestadt Rostock wurde gebeten, eine Auflistung repräsentativer, ausgewählter Vorhaben vorzunehmen und zur Prüfung an das Land einzureichen.

 

Mit dem Programm "Stadtumbau Ost" reagierten Bund und Länder auf den Wohnungsleerstand in den neuen Bundesländern und die dadurch hervorgerufenen Funktionsverluste der Städte. Das Programm stützt sich auf mehrere Säulen, die sich gegenseitig ergänzen: die Erarbeitung integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte, Maßnahmen zum Rückbau leer stehender Wohngebäude sowie Maßnahmen zur Aufwertung von Stadtquartieren.

 

Mit der Analyse von 21 Stadtbereichen liegt eine Charakterisierung der Strukturstärke bzw. der Strukturschwäche, die sich in den einzelnen Stadtbereichen zeigen, vor. Im Ergebnis dieser Analyse wurden die einzelnen Stadtbereiche wiederum nach Gebietstypen klassifiziert und in Erhaltungsgebiete mit und ohne Handlungsbedarf sowie in Umstrukturierungsgebiete mit Handlungsdruck eingestuft.

 

Die Analyse der einzelnen Stadtbereiche zeigt auf, dass Warnemünde nicht als Umstrukturierungsgebiet mit Handlungsdruck eingestuft wurde. Aufgrund dessen erfolgte keine Aufnahme in das Förderprogramm „Stadtumbau Ost“.

 

 

 

2.6.2 Möglichkeiten der GA - Förderung 

 

Die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA)  „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ berücksichtigt Vorhaben der gewerblichen oder touristischen Infrastruktur. Die Schaffung von Voraussetzungen zur Ansiedlung von Unternehmen sowie damit verbundener neuer Arbeitsplätze als auch die Absicherung des Erhaltes und der Erweiterung bestehender Unternehmensansiedlungen ist das vorrangige Förderziel. Für die Erfüllung der GA wird jährlich ein gemeinsamer Rahmenplan aufgestellt. Dieser beinhaltet unter Berücksichtigung der mehrjährigen Finanzplanung von Bund und Ländern die Ziele für die Fördergebiete. Für die Hansestadt Rostock erfolgt dies federführend über das Amt für Stadtplanung. Über eine Kofinanzierung in Verbindung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) entscheidet ggf. das Wirtschaftsministerium eigenständig in diesem Zusammenhang.  

 

 

2.6.3 Möglichkeiten der Förderung nach dem Entflechtungsgesetz ( ehemals GVFG

         - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)

 

Gegenstand der Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in M-V aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz sind Maßnahmen zum Neu- oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen. Es muss sich hierbei um Straßen mit maßgebender Verbindungsfunktion handeln. Hierbei ist der Charakter der Straße aus der Verkehrsbedeutung heraus zu begründen. Die Maßnahme muss insbesondere zur Verbesserung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs beitragen.

 

 

 

Des Weiteren gelangen in diesem Programm zur Förderung Fahrspuren für Omnibusse des ÖPNV, verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen, Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken, Verkehrsleitsysteme sowie der grundhafte mobilitätsgerechte Ausbau von Bushaltestellen. Beispielhaft seien hier u. a. die komplexe Erneuerung / grundhafter Ausbau der Richard – Wagner – Straße sowie die B 103 vor Warnemünde oder auch das Vorhaben „ÖPNV – Verknüpfungspunkt Warnemünde Werft“ – hier jedoch in Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten benannt. Eine Förderfähigkeit der Erneuerung der Verkehrsanlagen im Ortskern Warnemündes nach dem Entflechtungsgesetz ist hier nicht gegeben.

 

 

2.6.4 Möglichkeiten der Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen durch das

Innenministerium des Landes Mecklenburg - Vorpommern

 

Zur Unterstützung finanzschwacher Gebietskörperschaften und Städte können im Rahmen des verfügbaren Sonderbedarfszuweisungsbudgets durch das Innenministerium im Rahmen von Einzelfallprüfungen förderwürdige Einzelmaßnahmen mit einer ergänzenden Sonderbedarfszuweisung gefördert werden. Die Förderung bezieht sich auf die Reduzierung / Minimierung des Eigenanteiles der Stadt als Vorhabensträger und wird in der Regel als gedeckelter Förderbetrag gewährt.

 

 

 

 3.     Fazit / Zusammenfassung

 

 

Wie seitens der Verwaltung bereits mit der Stellungnahme Nr. 2009 / AN / 0130 – 1 (SN)

zum Antrag Nr. 2009 / AN / 0130 zum Ausdruck gebracht wurde, bedarf es aus Sicht des Senatsbereiches Bau und Umwelt sowohl mittel- als auch langfristig einer sehr umfangreichen und vor allem nachhaltigen Verbesserung der touristischen, maritimen und Verkehrsinfrastruktur. Dies schließt sowohl die Verantwortung der Hansestadt Rostock für sein eigenes Infrastrukturvermögen als auch das Privater und Dritter mit ein.

Auch wenn in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl an Infrastrukturvorhaben

im Seebad Warnemünde und Hohe Düne verwirklicht wurden, ist nach wie vor umfangreicher Handlungsbedarf hinsichtlich der Erneuerung und Verbesserung der vorhandenen touristischen, vor allem der Verkehrs- und maritimen Infrastruktur gegeben.

Der Standortwettbewerb der touristischen Regionen und Seebäder entlang der gesamten Ostseeküste untereinander fordert eine klare Fokussierung auf die Vorzüge und Allein-stellungsmerkmale der Hansestadt Rostock mit seinem Seebad Warnemünde sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Tourismus.

Um auch zukünftig speziell diesen und den Anforderungen gerade des internationalen Kreuzschifffahrttourismus nachhaltiger gerecht zu werden und damit einhergehend eine höchstmögliche Wertschöpfung und Wirtschaftskraft in der Hansestadt Rostock und der umliegenden Region zu generieren ist es unerlässlich, die vorhandene Infrastruktur qualitativ hochwertig zu erhalten bzw. den baulichen Zustand zu verbessern sowie neue erforderliche Infrastrukturen zu schaffen. Voraussetzung für eine nachhaltig kontinuierliche Verbesserung sämtlicher Infrastrukturen sind langfristig angelegte strategische und vor allem integrierte Planungen und Konzeptionen.

Besondere Beachtung sollten dabei bei Planungsprozessen und baulichen Umsetzungen die Herausforderungen aus der demografischen Entwicklung sowie die Anforderungen mobilitätseingeschränkter und behinderter Menschen erfahren.

 

 

 

 

 

 

Zur weiteren Umsetzung dieser strategischen Zielstellung ist es unerlässlich, kontinuierlich und mit angemessem Finanzbudgets ( Investitionen, Instandhaltungsmittel ) nachhaltig die touristische und Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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07.10.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben