Informationsvorlage - 2009/IV/0545

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 71 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Sachverhalt:

Der hiermit vorgelegte Entwurf der Prioritätenliste 2010 soll als Diskussionspapier  dienen und wird nach erfolgter Beratung im JHA diesem als überarbeitete, endgültige Beschlussvorlage erneut vorgelegt.

 

Die Grundlage für die Entscheidung der Prioritätensetzung für die durch die Hansestadt Rostock geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit ist der Beschluss „Ziele der Arbeit der Jugendhilfe für die Jahre 2006 bis 2010“ (0594/06-BV). Als inhaltliche Schwerpunkte sind dabei benannt:

 

-          Bildung / Soziale Kompetenzen (Außerschulische Jugendbildung, Schulsozial-arbeit, Jugendberufshilfe)

-          Demokratische Mitgestaltung / Beteiligung (Beteiligungsangebote, Jugendpoli-tische Bildung, Ehrenamtliches Engagement)

-          Gesellschaftlicher Zusammenhalt / Verhinderung von Abwanderung (Sozial-räumliche Kinder- und Jugendarbeit, Stadtteil- und Begegnungszentren, Jugendberufshilfe

 

Darüber hinaus umreißen die „Leitsätze zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ (0324/06-A) die inhaltlichen Schwerpunkte für die Hansestadt Rostock. Dazu zählen:

 

-          Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit

-          Jugendberufshilfe

-          Drogenarbeit

-          Fachdienste für Migrantinnen und Migranten

-          Angebote der Familienbildung

 

Bei der aktuellen Prioritätensetzung stellen die durch den Jugendhilfeausschuss bzw. die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossenen Rahmenkonzepte „Stadtteil- und Begegnungszentren“,  „Schulsozialarbeit“, „Fachdienste Sozialbe-ratung für Migrantinnen und Migranten“ und „Eltern- und Familienbildung“ und die Förderrichtlinie der Hansestadt Rostock eine wesentliche Grundlage dar.

 

Aktuell gilt es ebenfalls, die landesrechtlichen Änderungen, so z. B. die des Schulgesetzes M-V vom 16.02.2009, ebenso wie das Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock bei der Prioritätensetzung zu berücksichtigen.

 

Abgeleitet aus diesen oben genannten inhaltlichen und rechtlichen Vorgaben schlägt die Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales dem Jugendhilfeausschuss nachfolgende Schwerpunktsetzungen für das Jahr 2010 vor:

 

-          Verstetigung der Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren

-          weitere Profilierung der Eltern- und Familienbildung

-          Aufbau von sozialräumlichen Bildungslandschaften

 

Die Prioritätensetzung und Bereitstellung der Fördermittel für die stadtweite bzw. regionale und stadtteilbezogene Arbeit orientiert sich dabei schwerpunktmäßig an der Zahl der jungen Menschen im Alter zwischen 10 und 21 Jahren, an der vorhandenen  Angebots- und Infrastruktur in den jeweiligen Stadtbereichen und an der Einschätzung des sozialplanerischen Bedarfs.

 

Aus fachlichen Erwägungen und vor dem Hintergrund sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe soll auch künftig weiter an den sozialräumlichen Handlungsansätzen festgehalten werden.

 

Die Jugendhilfe mit ihren originären Aufgaben kooperiert dabei noch stärker mit den Bereichen Schule, Gesundheit, Kultur und Sport und entwickelt neue Struktur- und Organisationsmodelle zur bedarfsgerechten Aufgabenerfüllung und gemeinsamer Verantwortungsübernahme.

 

In der gegenwärtig angespannten Haushaltssituation geht die Hansestadt Rostock davon aus, dass die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit strikt eingehalten werden. Sie geht ebenfalls davon aus, dass zukünftig der Eigenanteil der Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich 10% der Gesamtfinanzierung beträgt.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.09.2009 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben