Informationsvorlage - 2009/IV/0545
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.09.2009
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.09.2009
|
Beschlussvorschriften: § 71 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der
hiermit vorgelegte Entwurf der Prioritätenliste 2010 soll als
Diskussionspapier dienen und wird nach
erfolgter Beratung im JHA diesem als überarbeitete, endgültige Beschlussvorlage
erneut vorgelegt.
Die
Grundlage für die Entscheidung der Prioritätensetzung für die durch die
Hansestadt Rostock geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/
Jugendsozialarbeit ist der Beschluss „Ziele der Arbeit der Jugendhilfe
für die Jahre 2006 bis 2010“ (0594/06-BV). Als inhaltliche Schwerpunkte
sind dabei benannt:
-
Bildung / Soziale
Kompetenzen (Außerschulische Jugendbildung, Schulsozial-arbeit,
Jugendberufshilfe)
-
Demokratische
Mitgestaltung / Beteiligung (Beteiligungsangebote, Jugendpoli-tische Bildung,
Ehrenamtliches Engagement)
-
Gesellschaftlicher
Zusammenhalt / Verhinderung von Abwanderung (Sozial-räumliche Kinder- und
Jugendarbeit, Stadtteil- und Begegnungszentren, Jugendberufshilfe
Darüber
hinaus umreißen die „Leitsätze zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit“ (0324/06-A) die inhaltlichen Schwerpunkte für die
Hansestadt Rostock. Dazu zählen:
-
Jugendsozialarbeit,
Schulsozialarbeit
-
Jugendberufshilfe
-
Drogenarbeit
-
Fachdienste für
Migrantinnen und Migranten
-
Angebote der
Familienbildung
Bei
der aktuellen Prioritätensetzung stellen die durch den Jugendhilfeausschuss
bzw. die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossenen Rahmenkonzepte
„Stadtteil- und Begegnungszentren“,
„Schulsozialarbeit“, „Fachdienste Sozialbe-ratung für
Migrantinnen und Migranten“ und „Eltern- und Familienbildung“
und die Förderrichtlinie der Hansestadt Rostock eine wesentliche Grundlage dar.
Aktuell
gilt es ebenfalls, die landesrechtlichen Änderungen, so z. B. die des
Schulgesetzes M-V vom 16.02.2009, ebenso wie das Haushaltssicherungskonzept der
Hansestadt Rostock bei der Prioritätensetzung zu berücksichtigen.
Abgeleitet
aus diesen oben genannten inhaltlichen und rechtlichen Vorgaben schlägt die
Verwaltung des Amtes für Jugend und Soziales dem Jugendhilfeausschuss
nachfolgende Schwerpunktsetzungen für das Jahr 2010 vor:
-
Verstetigung der
Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren
-
weitere
Profilierung der Eltern- und Familienbildung
-
Aufbau von
sozialräumlichen Bildungslandschaften
Die
Prioritätensetzung und Bereitstellung der Fördermittel für die stadtweite bzw.
regionale und stadtteilbezogene Arbeit orientiert sich dabei schwerpunktmäßig
an der Zahl der jungen Menschen im Alter zwischen 10 und 21 Jahren, an der
vorhandenen Angebots- und Infrastruktur
in den jeweiligen Stadtbereichen und an der Einschätzung des sozialplanerischen
Bedarfs.
Aus
fachlichen Erwägungen und vor dem Hintergrund sozialwissenschaftlicher
Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Leistungen und Angeboten
der Jugendhilfe soll auch künftig weiter an den sozialräumlichen
Handlungsansätzen festgehalten werden.
Die
Jugendhilfe mit ihren originären Aufgaben kooperiert dabei noch stärker mit den
Bereichen Schule, Gesundheit, Kultur und Sport und entwickelt neue Struktur-
und Organisationsmodelle zur bedarfsgerechten Aufgabenerfüllung und gemeinsamer
Verantwortungsübernahme.
In
der gegenwärtig angespannten Haushaltssituation geht die Hansestadt Rostock
davon aus, dass die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit strikt
eingehalten werden. Sie geht ebenfalls davon aus, dass zukünftig der
Eigenanteil der Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich 10% der
Gesamtfinanzierung beträgt.
Dr. Liane Melzer
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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128,5 kB
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