Beschlussvorlage - 2009/BV/0540
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungs- und Grünanlagen im B-Plangebiet Nr. 02.WA. 149 "Auf dem Kalverradd" zwischen der Stadt und der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 16.10.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.10.2009
| |||
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.11.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
10.11.2009
|
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4, Ziffer 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 Abs. 3, Ziffer 9 Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Der vorliegende Vertrag sichert die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und die Durchführung der grünordnerischen Maßnahmen in dem geplanten Wohngebiet Auf dem Kalverradd.
Die Besonderheit dieses Vertrages besteht in der Doppelfunktion der in das neue Wohngebiet führenden Planstraße A. Diese Straße erschließt einerseits die Wohngebietsflächen, zugleich stellt sie bereits eine erste Teilstrecke der künftigen, überörtlichen Verbindungsstraße zwischen Rostock-Lichtenhagen und Elmenhorst dar. Die Verbindungsstraße ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes und des Gesamtverkehrskonzeptes der Hansestadt Rostock und ist erforderlich, um Warnemünde, Lütten Klein und Lichtenhagen Dorf verkehrlich zu entlasten. Zum Schutz des neuen Wohngebietes und des vorhandenen, nördlich angrenzenden, Wohngebietes Klein Lichtenhagen setzt der B-Planentwurf Nr. 02.WA.149 Wohngebiet Am Kalverradd bedeutende aktive Lärmschutzmaßnahmen fest. Insgesamt wird für die überörtliche Funktion im Erschließungsgebiet von Kosten für Straßenbau, Immissionsschutz und Kompensationsmaßnahmen von 1.126.000,00 EUR ausgegangen. Aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, einen Teil der Baumaßnahme sofort mit Beginn der Erschließung des Wohngebiets zu realisieren. Die Kosten hierfür werden auf 488.370,00 EUR geschätzt. Die Refinanzierung wird im vorliegenden Vertrag geregelt. In den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 sind Kosten in Höhe von 489.000,00 EUR bereits eingestellt worden.
Die Stadt verpflichtet sich bis zum 31.12.2010 zur Erstattung der voraussichtlich entstehenden Kosten. Darüber eventuell hinausgehende Kosten werden, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, spätestens bis zum 30.06.2014 vollständig erstattet. Sollte bis zum 30.06.2014 der vorfinanzierte Betrag nicht vollständig durch die Stadt erstattet worden sein, werden die Vertragsparteien eine Regelung zur Frage der Verzinsung treffen.
Die Stadt wird die noch fehlenden Lärmschutzanlagen im Erschließungsgebiet sowie die Teilstrecke der Verbindungsstraße bis zum Anschluss an die vom Straßenbauamt Güstrow geplante Ortsumgehung Elmenhorst zu gegebenem Zeitpunkt herstellen und finanzieren. Die Maßnahme konnte bisher mittelfristig nicht eingeordnet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Haushaltsstelle | Betrag | VMH | VWH | Anmerkung |
|
|
|
|
|
Ausgaben: | 0,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Einnahmen: | 0,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:
für 4 Folgejahre:
Haushaltsstelle | Betrag | VMH | VWH | Anmerkung |
|
|
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
2010 |
|
|
|
|
6300.94600084 | 489.000,00 | X |
|
|
2011-2013 | 0,00 |
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
2010 |
|
|
| Verkaufserlöse |
8800.34000001 | 489.000,00 | X |
| aus dem B-Plangebiet |
2011-2013 | 0,00 |
|
|
|
- anteilige Kostenübernahme durch die Stadt in Höhe von voraussichtlich 488.370,00 EUR
für den Bau der überörtlichen Verbindungsstraße nach Elmenhorst, vgl. § 11
- Kostenfreistellung durch den Erschließungsträger für alle übrigen Leistungen, vgl.
§ 1 Abs. 5
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
52 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
408,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
278,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,7 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
4,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
4,3 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
3 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
6,4 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
5,5 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
664,8 kB
|