Beschlussvorlage - 2009/BV/0540

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungs- und Grünanlagen im Bebauungsplangebiet Nr. 02.WA.149 Wohngebiet „Auf dem Kalverradd“ zwischen der Stadt und der WIRO Wohnungsgesellschaft mbH abzuschließen (Anlage).

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 4, Ziffer 5 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 6 Abs. 3, Ziffer 9 Hauptsatzung

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Der vorliegende Vertrag sichert die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und die Durchführung der grünordnerischen Maßnahmen in dem geplanten Wohngebiet „Auf dem Kalverradd“.

 

Die Besonderheit dieses Vertrages besteht in der Doppelfunktion der in das neue Wohngebiet führenden Planstraße A. Diese Straße erschließt einerseits die Wohngebietsflächen, zugleich stellt sie bereits eine erste Teilstrecke der künftigen, überörtlichen Verbindungsstraße zwischen Rostock-Lichtenhagen und Elmenhorst dar. Die Verbindungsstraße ist Bestandteil des Flächennutzungsplanes und des Gesamtverkehrskonzeptes der Hansestadt Rostock und ist erforderlich, um Warnemünde, Lütten Klein und Lichtenhagen Dorf verkehrlich zu entlasten. Zum Schutz des neuen Wohngebietes und des vorhandenen, nördlich angrenzenden, Wohngebietes „Klein Lichtenhagen“ setzt der B-Planentwurf Nr. 02.WA.149 Wohngebiet „Am Kalverradd“ bedeutende aktive Lärmschutzmaßnahmen fest. Insgesamt wird für die überörtliche Funktion im Erschließungsgebiet von Kosten für Straßenbau, Immissionsschutz und Kompensationsmaßnahmen von 1.126.000,00 EUR ausgegangen. Aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen ist es sinnvoll, einen Teil der Baumaßnahme sofort mit Beginn der Erschließung des Wohngebiets zu realisieren. Die Kosten hierfür werden auf 488.370,00 EUR geschätzt. Die Refinanzierung wird im vorliegenden Vertrag geregelt. In den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 sind Kosten in Höhe von 489.000,00 EUR bereits eingestellt worden.


Die Stadt verpflichtet sich bis zum 31.12.2010 zur Erstattung der voraussichtlich entstehenden  Kosten. Darüber eventuell hinausgehende Kosten werden, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, spätestens bis zum 30.06.2014 vollständig erstattet. Sollte bis zum 30.06.2014 der vorfinanzierte Betrag nicht vollständig durch die Stadt erstattet worden sein, werden die Vertragsparteien eine Regelung zur Frage der Verzinsung treffen.
 

Die Stadt wird die noch fehlenden Lärmschutzanlagen im Erschließungsgebiet sowie die Teilstrecke der Verbindungsstraße bis zum Anschluss an die vom Straßenbauamt Güstrow geplante Ortsumgehung Elmenhorst zu gegebenem Zeitpunkt herstellen und finanzieren. Die Maßnahme konnte bisher mittelfristig nicht eingeordnet werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

2010

 

 

 

 

6300.94600084

489.000,00 €

X

 

 

2011-2013

0,00 €

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

2010

 

 

 

Verkaufserlöse

8800.34000001

489.000,00 €

X

 

aus dem B-Plangebiet

2011-2013

0,00 €

 

 

 

 

- anteilige Kostenübernahme durch die Stadt in Höhe von voraussichtlich 488.370,00 EUR
   für den Bau der überörtlichen Verbindungsstraße nach Elmenhorst, vgl. § 11

- Kostenfreistellung durch den Erschließungsträger für alle übrigen Leistungen, vgl.
§ 1 Abs. 5

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.10.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.11.2009 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen