Änderungsantrag - 2009/BV/0235-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Auf Seite 2 soll unter II f ergänzt werden:

 

„Gleichzeitig wird die Hansestadt Rostock beim Innenministerium gemäß § 17 (2) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzt MV (BrSchG) beantragen, Betriebe und Einrichtungen, die besonders brand- und explosionsgefährdet sind oder von denen andere Gefahren für die Umwelt und Sachgüter ausgehen, zur Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung einer Werksfeuerwehr zu verpflichten, soweit diese nicht zu einer angemessenen Refinanzierung der entstehenden Kosten bereit sind.“

 

 

 

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Rainer Albrecht

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen