Beschlussvorlage - 2009/BV/0519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) –Anlage-.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV-M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V S.205), zuletzt geändert durch  Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S.410, 413)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

. 0806/06-BV

. 0700/07-BV

. 0590/08-BV


Sachverhalt:

1.

Der § 2 Abs. 2 Abfallgebührensatzung wurde redaktionell den Fristen des § 22 Abs. 2 Abfallsatzung angepasst.

 

2.

Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft ist durch die Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

 

Die von der Bürgerschaft am 14.03.2007 beschlossene Zielvereinbarung für die Jahre 2008-2010 (Beschluss Nr. 0824/06-BV) regelt für den Bereich Abfalleinsammlung und Abfallverwertung die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Im Rahmen eines EU- Vertragsverletzungsverfahrens wurde die Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der SR GmbH in Rostock gerügt. Die Bundesregierung als Antragsteller wünscht kein Verfahren gegen die Europäische Kommission. Die Kommunalaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern forderte die Hansestadt Rostock auf, einlenkend zu reagieren.

 

Aus diesem Grund wurde die rückwirkende Aufhebung der Zielvereinbarung 2008-2010 vorbereitet. Dazu war eine erneute Prüfung der Kalkulation der SR GmbH erforderlich. Bei der Aufhebung der Zielvereinbarung wird anstelle der Kalkulation für den Dreijahreszeitraum nach den Regelungen der Ursprungsverträge zu einer jährlichen Kalkulation der Entgelte zurückgekehrt (Ermittlung von Einzelpreisen).

Ein entsprechender Prüfbericht wurde durch die gab Designer und Ingenieure GmbH ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der Preise in die Gebührenkalkulation.

Für die Entsorgung der Abfälle bei der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) bilden der Entsorgungsvertrag vom 25.09.98 (Beschluss 1630/60-1998) und der 1. Nachtrag vom 29.01.04 (Beschluss 0697/03-BV) Grundlagen der Kalkulation. Die EVG mbH betreibt eine Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (RABA) im Seehafen Rostock.

 

Das Amt für Umweltschutz hat die Kalkulation der EVG mbH zur Entsorgung der Abfälle der Hansestadt Rostock für die Jahre 2008-2010 durch den Beratenden Ingenieur Dirk Henssen auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften 2007 prüfen lassen.

Das Ergebnis der Preisprüfung wurde mit dem Preisprüfbericht vom 01.08.2007 dokumentiert und durch die EVG mbH anerkannt. Damit kommt es im Jahr 2010 zu keiner Preisänderung gegenüber 2009 (Netto:103,68 Euro/t).

 

Für die Errichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock besteht auf Grund einer europaweiten Ausschreibung entsprechend Beschluss des Hauptausschusses vom 20. 01. 2009 (Nr. 1011/08-BV) ein Vertrag mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

 

Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung zur Behälteraufstellung, Bewirtschaftung, Einsammlung und Verwertung von Papier in der Hansestadt Rostock für den Zeitraum von 2010 bis 2012 wurde der Auftrag an die Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH in Rostock entsprechend Beschluss des Hauptausschusses 2009/BV-0137 vergeben.

 

1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Die Gesamtkosten verringern sich von 17.269.261 Euro im Jahr 2009 auf 16.932.262 Euro im Jahr 2010. Diese Kosteneinsparung fallen mit 163.731 Euro bei der Abfallentsorgung und mit 150.109 Euro bei der Abfallverwertung an. Durch Berücksichtigung der Abschläge (Gas- und Schrotteinnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation) kommt es zu einer Reduzierung der gebührenfähigen Kosten im Vergleich zu 2009 um 95.397 Euro auf 16.070.987 Euro.

 

1.1. Abfallentsorgung (siehe Anlage Punkt 2)

 

Da im Vergleich zu den Bedingungen der Zielvereinbarung für das Jahr 2010 mit Einzelpreisen kalkuliert wird, ergibt sich unter Berücksichtigung des prognostizierten Rückganges von 4.380 Behälterentleerungen und der Mengenreduzierung bei der Restabfallbehandlung von 500 t die o. g. Kosteneinsparung.    

 

1.2. Abfallverwertung (siehe Anlage Punkt 2):

 

Die Kosten der Abfallverwertung verringern sich insbesondere durch die tatsächlich zu entsorgenden Sperrmüllmengen, die um 3.300 t zurückgehen. Dem stehen erhöhte Aufwendungen für die Betreibung der Recyclinghöfe und der Altpapierverwertung gegenüber. Die Erhöhung der Kosten für Altpapier um 238.844 Euro spiegelt die allgemeine Verschlechterung der Verwertungssituation für Papier auf dem Weltmarkt und die damit verbundene Verringerung der Altpapiererlöse wider. Die Papiermengenreduzierung um 1.450 t ergibt sich aus den Istwerten der Vorjahre und der Reduzierung der Bringsysteme im Stadtgebiet.      

 

 

2. Gebührensätze

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Verbrauchsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

 

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten Einzelgebührensätze nach der Anlage Punkt 3.2.4.1., die dann unter Beachtung der ein Zwölftel-Teilbarkeit gerundet werden (Anlage Punkt 3.2.4.3.). Danach treten für die 240-l- und 1.100–l-Behälter  Reduzierungen ein, während die 80-l- und 120-l-Behälter leichte höhere Gebührensätze aufweisen. (Punkt 3.2.4.3.).

 

Die Erhöhungen ergeben sich insbesondere aus einem zu erwarteten Rückgang der Anzahl der Entleerungen der Behälter um 4,2% auf 1.061.750 Entleerungen bei einer Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge in der Systemabfuhr von 600 t im Jahr. 

 

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2000 bis 2009 zu Behälterbeständen und Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.


Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2009/2010 im Vergleich

 

Entleerungen

Behälter

2009

2010

80 l

120 l

240 l

1.100 l

220.350

119.860

310.440

415.480

216.750

116.220

315.640

413.140

 

Gesamt

1.066.130

1.061.750

 

Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Plan

47.000 t

2010- Plan

46.500 t

 

 

Der seit Jahren anhaltende Trend eines Rückganges der Abfallmengen kommt für die Kalkulation  2010 zum Ansatz. Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch differenziert in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor einer hohen Dynamik unterliegen, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

 

Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

Tabelle3 - Entwicklung des entleerten Behältervolumens

 

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2004

2005

2006

2007

2008

2009

80 l

13.844

16.343  

16.472

16.465

16.895

17.334  

17.298  

120 l

19.360

16.712  

15.719

14.921

14.697

14.522  

14.182  

240 l

93.531  

83.535  

80.558

76.571

76.062

75.186  

75.560  

1.100 l

566.823  

496.153  

485.700

459.259

453.539

456.170  

455.283  

gesamt

693.559  

612.743

598.447

567.214

561.191

563.211

562.324  

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 19%, wobei es die letzten vier Jahre nahezu unverändert blieb.

Erstmals ist in diesem Jahr festzustellen, dass auch dass Entleerungsvolumen der 80 -l -Behälter verglichen mit dem Vorjahr gleich geblieben ist. Das bedeutet aber nicht, dass hier eine Stagnation bei den Behältern eingetreten ist. So ist der Behälterbestand mit wöchentlicher Entleerung um weitere 5% gegenüber dem Vorjahr gesunken und beträgt nur noch 11% am Bestand dieser Behältergröße. Gleichzeitig stieg der Behälterbestand mit 4-wöchentlicher Entleerung um 4% und besitzt jetzt einen Anteil von 43% am Gesamtbestand dieser Behältergröße.

Eine ähnliche Entwicklung ist bei den 120-l-Behältern festzustellen. Hier verringerte sich die Anzahl der Behälter mit wöchentlicher Entleerung gegenüber dem Vorjahr um 4% (Anteil am Bestand dieser Behältergröße beträgt jetzt 49% - im Basisjahr waren es noch 65%). Die höchste Dynamik haben die Behälter mit 4-wöchentlicher Entleerung deren Anzahl sich im gleichen Zeitraum um 19% erhöhte und jetzt 8% am Bestand dieser Behältergröße beträgt.

Gegenwärtig ist die Entwicklung bei den 240-l-Behältern nahezu konstant. Lediglich bei den Behältern mit 14-täglicher Entleerung erhöhte sich das Entleerungsvolumen um weitere 10%, mit einem Anteil von 5% am Bestand dieser Behältergröße ist der Einfluss jedoch gering. Es dominieren hier nach wie vor die Behälter mit wöchentlicher Entleerung, deren Anteil am Bestand dieser Behältergröße gegenwärtig 83% beträgt.

Bei den 1.100-l-Behälter sind gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Behälter mit 2x-wöchentlicher Entleerung um 2% gesunken (Anteil am Bestand dieser Behältergröße 55%), die mit wöchentlicher Entleerung sind um 3% und die mit 14-täglicher Entleerung um 11% gestiegen. Der gesamte Behälterbestand nimmt wieder leicht zu, wobei das Entleerungsvolumen stagniert.

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 –l- Behälter unverändert mit ca. 81% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 5,6% am entleerten Volumen, aber einen immer höheren Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 53% am Gesamtbestand beträgt.

 

Tabelle 4-Entwicklung des Behälterbestandes

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils per März)

Behälter-
größe

2000

2004

2005

2006

2007

2008

2009

80 l

5.786  

7.996  

8.286

8.512

8.848  

9.194  

9.319  

120 l

3.526  

3.265  

3.228

3.123

3.135  

3.156  

3.130  

240 l

6.224  

5.840  

5.729

5.520

5.518  

5.509  

5.557  

1.100 l

5.857  

5.430  

5.321

5.119

5.149  

5.212  

5.265  

gesamt

21.393  

22.531  

22.564

22.274

22.650

23.071  

23.271

 

Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

Es ist gegenwärtig ein Trend festzustellen, dass sich der Gesamtbehälterbestand langsam aber stetig erhöht. Seit dem Jahr 2000 hat er um ca. 10% zugenommen. Maßgeblich hierfür ist der Anstieg der 80-l-Behälter, deren Bestand gegenüber dem Basisjahr um 62% angewachsen ist. Bei den 1.100 l Behältern zeichnet sich gegenwärtig offenbar ein Trend ab, dass, nachdem im Jahr 2006 ein Minimum erreicht wurde, der Behälterbestand sich wieder wenn auch nur gering erhöht. Der Bestand der beiden anderen Behältergrößen blieb in den letzten drei Jahren nahezu unverändert.

Innerhalb der gleichen Behältergröße werden immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Diese Entwicklung lässt sich bei allen Behältergrößen nachweisen, wobei dies insbesondere bei den 80 –l- Behältern deutlich wird. Hier sind seit dem Jahr 2000 die Anzahl der gestellten Behälter um 62% gestiegen, das Entleerungsvolumen aber nur um 28%. . Während die 1.100-l-Behälter mit 2x-wöchentlicher Entleerung sich gegenwärtig leicht verringerten, steigt die Anzahl der Behälter mit wöchentlicher Entleerung geringfügig an.

Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert.

 

 

Die Kosten für das Einsammeln, den Transport und die Beseitigung der Abfälle müssen auf den Gebührenmaßstab - das Behältervolumen - umgelegt werden. Um die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern (WKZ), die die Relationen zwischen den Abfallmengen und den einzelnen Behältergrößen feststellen, für die Gebührenkalkulation vorgenommen. Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern für das Jahr 2009 sind die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2009, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH durchgeführt wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen. Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 23.271 Behältern wurden 297 Behälter für die Stichprobe ausgewählt.

 

Die auf der o. g. Grundlage durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2009, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

 

Tabelle 5 – Durchschnittsgewichte der einzelnen Behältergrößen

 

Behälter-
größe

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

80 l

18,1 kg

18,2 kg

17,5 kg

18,4 kg

23,7 kg

23,7 kg

23,8 kg

120 l

19,2 kg

19,5 kg

23,7 kg

24,5 kg

27,5 kg

27,7 kg

27,0 kg

240 l

33,7 kg

32,6 kg

33,1 kg

34,3 kg

33,8 kg

33,9 kg

33,9 kg

1.100 l

96,1 kg

95,8 kg

93,9 kg

93,3 kg

96,1 kg

95,3 kg

95,4 kg

 

Es ist festzustellen, dass die verwogenen Abfallbehälter MGB 80l und MGB 120 l wie im Vorjahr eine sehr hohe spezifische Dichte aufweisen, während die beiden anderen Behältergrößen in ihrer Dichte nahezu unverändert geblieben sind. In den nachfolgenden Jahren ist deshalb weiter zu überprüfen, ob diese Ergebnisse der beiden kleinen Abfallbehälter der Beginn eines nachhaltigen Trends sind oder sie als normale Schwankungen einzustufen sind.

Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren. Hierzu wurden, da genügend belastbare Daten vorliegen, Trendberechnungen mit verschiedenen mathematischen Verfahren vorgenommen. Aus den verschiedenen Berechnungsverfahren resultieren zwangsläufig auch differierende Ergebnisse, da in diese die Vergangenheitswerte unterschiedlich einfließen. So können je nach Verfahren die neuesten Ergebnisse mit einer hohen Dominanz in die Prognose einfließen und somit stark abweichende Durchschnittsgewichte weiter zurückliegender Jahre einen geringen Einfluss haben oder im anderen Extrem alle Werte gleichwertig berücksichtigt werden.


 

Alle Ergebnisse wurden deshalb einer kritischen Betrachtungsweise unterzogen und daraus abgeleitet die Erwartungswerte für die verschiedenen Behältergrößen bestimmt. Dies erfolgte zum einen auf der Grundlage der oben getroffenen Ausführungen. Zum anderen ist in diesem Jahr die Besonderheit zu berücksichtigen, dass seitens der Stadtentsorgung Rostock GmbH bei der Festlegung der zu verwiegenden Behälter – verglichen mit den Vorjahren – erhebliche Veränderungen getroffen werden mussten. So war es technologisch erforderlich, insgesamt 15% der Behälter auszutauschen, wobei für 12% der Behälter neue Standorte ausgewählt werden mussten und bei weiteren 3% die Standorte zwar gleich blieben, jedoch auf andere Behältergrößen zurückgegriffen werden musste. Auch die notwendigen Veränderungen in der Behälterauswahl sind ein Ausdruck dafür, dass beim Behälterbestand eine hohe Dynamik vorhanden ist.

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2010 (im Vergleich zu den Vorjahren):

Tabelle 6 – WKZ für das Jahr 2009

 

Behältergröße

für 2010

für 2009

für 2008

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

22,4 kg

1,0

21,5 kg

1,0

20,1 kg

1,0

120 l

26,2 kg

1,2

25,7 kg

1,2

25,9 kg

1,3

240 l

33,5 kg

1,5

33,8 kg

1,6

33,8 kg

1,7

1.100 l

95,3 kg

4,2

95,4 kg

4,4

95,6 kg

4,8

Im Vergleich der letzen Jahre ist festzustellen, dass die Erwartungswerte der Gewichte in den 80 -l- und 120 -l-Behältern sich stetig erhöht haben. Da gleichzeitig die Gewichte in den beiden großen Abfallbehältern nahezu unverändert geblieben sind, bedeutet dies, dass dementsprechend auch die Wertungskennziffern für diese Behälter kleiner werden.

Wenn sich bei künftigen Verwiegungen die erhöhten Gewichte bei den 80 -l- und 120 -l-Behältern als nachhaltiger Trend bestätigen, ist davon auszugehen, dass sich die Wertungskennziffern für die 240 -l- und 1.100 l-Behältern künftig weiter verringern.

 

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe und Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

 

Die Mehrkosten für die Papierentsorgung, für die Bioabfallentsorgung (Berechnung nach der tatsächlich anfallenden Menge) und für die Betreibung der Recyclinghöfe und ein leichter Rückgang der zu veranlagenden Personen wurden durch die tatsächlich anfallenden Kosten für die Sperrmüllentsorgung (- 501.578 Euro) so ausgeglichen, dass die Abfallverwertungsgebühr pro Person mit Bioabfallentsorgung gleich bleibt. Dadurch ergibt sich bei Durchführung der Eigenkompostierung auf dem Grundstück eine Reduzierung der Abfallverwertungsgebühr pro Person um 1,8%.


 

3. Nachkalkulation (siehe Anlage Punkt 5)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen.

 

Aus der Nachkalkulation 2008 wurde eine Kostenüberdeckung von 357.172 Euro ermittelt, die im Vergleich zu der Nachkalkulation 2007 um 538.295 Euro geringer ausfiel. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostenüberdeckung 2008 in zwei Jahren mit jährlich 50% auszugleichen

.

 

Die Kostenüberdeckung ergibt sich insbesondere aus

 

-          der Reduzierung des Sperrmüllpreises aufgrund eines Mengenrückganges von über 10%, die laut Zielvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der SR GmbH zu einer Preisanpassung führte,

-          einer erhöhten gebührenmäßigen Veranlagung durch Mehrerfassung von Personen für die Abfallverwertungsgebühr und einer stärkeren Inanspruchnahme der Direktanlieferung der Abfälle an die Restabfallbehandlungsanlage,

-          den Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Schrott und Deponiegas.


 

- Abfallgebührenkalkulation 2010 - siehe Anlage 


Folgende Unterlagen können beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft eingesehen werden:

 

 

1.                  Gesamtkostenübersicht nach Vertragspartner

 

2.                  Beauftragte Entsorgungsunternehmen

 

2.1.            Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH)

2.1.1.      Verträge

-          Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen

Gewerbeabfällen

-          Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen

-          Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der

Erarbeitung der Gebührenbescheide

2.1.2.      Leistungsangebot und Kalkulation 2010

 

2.2.            Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (EVG)

2.2.1.      Verträge über die Restabfallbehandlung

2.2.2.      Leistungsangebot und Kalkulation 2008-2010

 

2.3.            Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH  - Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen 2010-2012

2.3.1.      Angebot vom 24.03.2009

2.3.2.      Auftrag vom  25.06.2009

 

2.4.            SR GmbH - Erfassung, Einsammlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten aus privaten Haushalten

2.4.1.      Angebot vom 14.08.2008

2.4.2.   Auftrag vom 15.01.2009

  

2.5.            Veolia Umweltservice Nord-Ost GmbH, - Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten der HRO

2.5.1        Angebot vom 29.04.2008

2.5.2        Auftrag vom 15.08.2008

 

2.6.      SR GmbH, - Herrichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der Recyclinghöfe

2.6.1        Angebot vom 28.04.2008

2.6.2        Auftrag vom 11.02.2009

 

3.                  Leistungen im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2010

 

3.1.            Bericht zur Prüfung der Angebotspreise der Stadtentsorgung Rostock GmbH 2010

3.2.            Bericht zur Prüfung des Angebotspreises  der EVG mbH für 2008 - 2010

3.3.            Untersuchung und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet 2009

3.4.            Ermittlung der Wertkennziffern für die behälterbezogenen Abfallmengen des Restmülls in der

Hansestadt Rostock für den Kalkulationszeitraum 2010

 

4.                  Unterlagen aus der Nachkalkulation 2008

 

 

 

Die Unterlagen sind nicht öffentlich

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr: (kostenrechnende Einrichtung)

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben Gesamt:

 

 

 

 

UA 01.7200 0000 Abfallentsorgung

16.932.262€

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen Gesamt:

 

 

 

 

UA 01.7200 0000 Abfallentsorgung

16.932.262€

 

X

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:  nein

 

 

 

für 4 Folgejahre: keine

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.10.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.10.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.11.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen