Beschlussvorlage - 2009/BV/0511
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2009 in der Haushaltsstelle 02.21001621.94000004 in Höhe von 55.800,00 EUR für Mehrausgaben bei der Sanierung der Außenanlagen der Grundschule ?Werner Lindemann?, Elisabethstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.09.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.10.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.10.2009
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2009 in der Haushaltsstelle: 02.21001621.94000004 - Grundschule Werner Lindemann - Sanierung der Außenanlagen in Höhe von 55.800,00 EUR für Mehrausgaben infolge erhöhter Aufwendungen für die Entsorgung schadstoffbelasteten Bodens auf dem Grundstück des Schulgebäudes wird erteilt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der
Haushaltsstelle: 02.2400.96000001 Planungsleistungen f. Berufsschulen 25.600,00 EUR
Haushaltsstelle: 02.2700.96000001 Planungsleistungen f. Förderschulen 25.600,00 EUR
Haushaltsstelle: 02.2200.96000001 Planungsleistungen f. Regionale Schulen 4.600,00 EUR
Beschlussvorschriften:
§ 51 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung M V, § 38 (3) Kommunalverfassung M-V
§ 52 Kommunalverfassung M-V, § 110 Schulgesetz
§ 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
1. Berechnung der Gesamtausgaben:
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr 365.000,00 EUR
Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitungen 0,00 EUR
Neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt 55.800,00 EUR
Davon:
- Haushaltsüberschreitung netto -----
- Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer ---------
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe 420.800,00 EUR
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die Sanierung der Außenanlagen/Sportflächen der Grundschule Werner Lindemann Elisabethstraße befinden sich derzeit in der Bauausführung. Für das Vorhaben waren im Vermögenshaushalt 2008 380.000,00 EUR eingestellt. Im Oktober 2008 wurde die Freigabe der Haushaltsmittel erteilt. Durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege als zuständiges Fachamt und Bewirtschaftungsstelle wurde die Planung veranlasst sowie das Bauvorhaben ausgeschrieben und vergeben.
Im Zuge der Bauausführung wurde bei den Aushubarbeiten für die Außenflächen schadstoffbelasteter Boden angetroffen, der nicht wieder eingebaut werden kann und der kostenpflichtig zu entsorgen ist. Somit ist die Lieferung von Bodenmaterial als Austauschboden für die Auffüllung des Bereichs Laufbahn und Weitsprung erforderlich. Um eine Gefährdung der Kinder auszuschließen, wurde der Boden umgehend der Entsorgung zugeführt.
Insgesamt sind somit Mehrkosten in Höhe von 83.500,00 EUR zu erwarten. Um die Kosten möglichst zu kompensieren, wurde intensiv nach Einsparmöglichkeiten gesucht, ohne die Qualität und Funktionalität der Anlage einzuschränken. So werden beispielsweise Pflasterflächen minimiert, Ausstattungen, wie Bänke und Abfallbehälter reduziert und ein anderer kostengünstiger Belagstyp für die Laufbahn gewählt. Es bleibt dennoch ein Mehrbedarf in Höhe von 55.800,00 EUR.
Die überplanmäßige Bereitstellung der finanziellen Mittel ist unabweisbar, weil die ordnungsgemäße Entsorgung schadstoffbelasteten Bodens gesetzlich vorgeschrieben ist. Die angefangene Baumaßnahme sollte vollständig zu Ende gebracht werden, um die planmäßige Fertigstellung der Schulsportanlagen nicht zu gefährden. Darüber hinaus hätte eine Verschiebung der Fertigstellung der Anlagen auf Folgejahre weiter steigende Baupreise zur Folge und würde somit höhere Kosten für die Hansestadt Rostock verursachen.
unvorhersehbar:
Die Schadstoffbelastung des Bodens wurde erst bei Durchführung der Aushubarbeiten bemerkt. Die Mehrkosten infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgung des belasteten Bodens waren daher unvorhersehbar.
2. Nachweis der Deckung
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle: 02.2400.96000001 Planungsleistungen für Sanierungen von Berufsschulen
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr 25.600,00 EUR
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen: ./. 0,00 EUR
bisher angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle ./. 0,00 EUR
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr = 25.600,00 EUR
als Deckungsquelle eingesetzt: 25.600,00 EUR
Begründung der Minderausgabe:
Die Fertigstellung der Außenanlage mit den Sportflächen der Grundschule Werner Lindemann hat einen hohen Stellenwert. Mit der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel im Rahmen des Konjunkturprogramms Infrastruktur Bildung wurde die Möglichkeit geschaffen, für 2009 nicht vorgesehene Sanierungsmaßnahmen an Beruflichen Schulen zu realisieren. Insofern werden im Haushaltsjahr 2009 keine weiteren Sanierungsmaßnahmen an Beruflichen Schulen geplant.
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle: 02.2700.96000001 Planungsleistungen für Sanierungen von Förderschulen
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr 25.600,00 EUR
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen ./. 0,00 EUR
bisher angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle ./. 0,00 EUR
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr = 25.600,00 EUR
als Deckungsquelle eingesetzt 25.600,00 EUR
Begründung der Minderausgabe:
Die Fertigstellung der Außenanlage mit den Sportflächen der Grundschule Werner Lindemann hat einen hohen Stellenplan. Aus diesem Grund werden beabsichtigte Planungen von Sanierungsmaßnahmen von Förderschulen auf das nächste Haushaltsjahr verschoben.
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle: 02.2200.96000001 Planungsleistungen für Sanierungen von Förderschulen
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr 21.000,00 EUR
bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen ./. 0,00 EUR
bisher angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle ./. 0,00 EUR
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. a. Haushaltsjahr = 21.000,00 EUR
als Deckungsquelle eingesetzt 4.600,00 EUR
Begründung der Minderausgabe:
Die Fertigstellung der Außenanlage mit den Sportflächen der Grundschule Werner Lindemann hat einen hohen Stellenplan. Aus diesem Grund werden beabsichtigte Planungen von Sanierungsmaßnahmen an Regionalen Schulen auf das nächste Haushaltsjahr verschoben.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Haushaltsstelle | Betrag | VMH | VWH | Anmerkung |
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Ausgaben: |
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02.21001621.94000004 | 420.800,00 EUR | X |
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Einnahmen: |
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Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:
keine
für 4 Folgejahre:
Haushaltsstelle | Betrag | VMH | VWH | Anmerkung |
01.2100.5130 | 4.400,00 EUR |
| X | Bestandteil mittelfr. |
Ausgaben: | (1.100,00 EUR/Jahr Wartungskosten) |
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| Finanzplanung |
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Einnahmen: |
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Roland Methling