Beschlussvorlage - 2009/BV/0508
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.09.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.09.2009
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Beschlussvorschlag:
- Der Wahl des Herrn Robert B e r f e l d e zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide wird gemäß § 12 Abs. 3 i. V. mit § 28 Abs. 1 b BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.05.2002 zugestimmt.
- Der Ernennung des Herrn Robert B e r f e l d e zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03. Mai 2002 i. V. mit § 5 Abs. 2 LBG M-V sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 10.07.2015, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.
Beschlussvorschriften:
§ 12 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3.
Mai 2002, § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung
M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der
Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide am 10.07.2009 wurde Herr Robert Berfelde
gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG
– vom 3. Mai 2002 für eine Wahlzeit zum Ortswehrführer gewählt.
Als Wahlzeit ist die Zeit zu
sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt
demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist
von sechs Jahren.
Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf
die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der
Zustimmung der Gemeindevertretung.
Zunächst ist zu prüfen, ob durch
Herrn Robert Berfelde alle Voraussetzungen erfüllt werden, um zum
Ortswehrführer gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv
einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.
Herr Robert Berfelde gehört mehr
als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.
b) die persönliche und fachliche
Eignung für das Amt besitzt.
Herr Robert Berfelde ist
persönlich und fachlich geeignet, um als Ortswehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Rostocker Heide tätig zu werden.
c) die für das Amt erforderlichen
Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.
Gemäß FwDV 2/1 sind die Lehrgänge
Gruppenführer - Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei
Jahren erfolgreich abzuschließen.
Herr Robert Berfelde hat die
Lehrgänge Gruppenführer - Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter einer
Feuerwehr absolviert.
d) das 59. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat.
Herr Robert Berfelde hat das 59.
Lebensjahr noch nicht vollendet.
Da somit die Voraussetzungen zur
Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Robert Berfelde vorliegen,
wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten
Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V.
mit § 5 Abs. 3 LBG M-V sind die Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus
diesem Grunde kann die Ernennung des Herrn Robert Berfelde gemäß § 6 Abs. 5
Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum
Ehrenbeamten vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 127,82
EUR gemäß § 2 Abs. 2 i. V. mit § 2 Abs. 1 Buchst. E) FFwEntschVO M-V vom
07.09.2000
im aktuellen Jahr:
Haushaltsstelle |
Betrag |
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Anmerkung |
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Ausgaben: |
767,04 |
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Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept: keine
für 4 Folgejahre:
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
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2010 - 2013 |
6.135,36 |
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X |
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Einnahmen: |
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In Vertretung
Georg Scholze
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters