Beschlussvorlage - 2009/BV/0507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Abberufung auf eigenen Antrag gemäß § 19 Abs. 3 Satz 3 KV M-V des Stellvertreters des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Markgrafenheide, Herrn Robert   B e r f e l d e ,  aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.

 

  1. Der sich aus der Abberufung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ergebenden Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des Herrn Robert   B e r f e l d e   wird zugestimmt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 19 Abs. 3 Satz 3 Kommunalverfassung M-V
§ 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

0295/08-BV

 

 

Sachverhalt:

 

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Markgrafenheide am 19.03.2008 wurde Herr Robert Berfelde gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V  – BrSchG - vom 3. Mai 2002 zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Markgrafenheide für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Daraufhin wurde Herr Robert Berfelde gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V auf der Grundlage des Beschlusses 0295/08-BV des Hauptausschusses der Hansestadt Rostock mit Wirkung vom 01.07.2008                   – längstens bis zum 19.03.2014 – zum Ehrenbeamten der Hansestadt Rostock ernannt.

Am 09.07.2009 stellte Herr Robert Berfelde den Antrag, ihn aus persönlichen Gründen von der Funktion Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Markgrafenheide zu entbinden.

 

Ein Bürger kann gemäß § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V jederzeit seine Bestellung in ein Ehrenamt ablehnen oder seine Abberufung verlangen, wenn ein wichtiger Grund in seinen persönlichen Lebensumständen vorliegt.

 

Aus diesem Grunde wird die Beschlussvorlage zur Abberufung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die sich daraus ergebende gleichzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis dem Hauptausschuss vorgelegt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

In Vertretung


 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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22.09.2009 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen