Beschlussvorlage - 2009/BV/0504
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 03.09.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
22.09.2009
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Wahl des Herrn Peter S c h i w e c k zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide wird gemäß § 12 Abs. 3 i. V. mit § 28 Abs. 1 b BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.05.2002 zugestimmt.
2. Der Ernennung des Herrn Peter S c h i w e c k zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03. Mai 2002 i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 10.07.2015, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.
Beschlussvorschriften:
§ 12 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002, § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekannt-machung
der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung
M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt
Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide am 10.07.2009 wurde Herr Peter Schiweck gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG – vom 3. Mai 2002 für eine
Wahlzeit zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt.
Als Wahlzeit ist die Zeit zu
sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt
demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist
von sechs Jahren.
Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V
bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter
der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Zunächst ist zu prüfen, ob durch
Herrn Peter Schiweck alle Voraussetzungen erfüllt werden, um zum Stellvertreter
des Ortswehrführers gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist
wählbar, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv
einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.
Herr Peter Schiweck gehört mehr
als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.
b) die persönliche und fachliche
Eignung für das Amt besitzt.
Herr Peter Schiweck ist
persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der
Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide tätig zu werden.
c) die für das Amt erforderlichen
Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme
verpflichtet.
Gemäß FwDV 2/1 sind die Lehrgänge
Gruppenführer - Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr
nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei
Jahren erfolgreich abzuschließen.
Herr Peter Schiweck hat den
Lehrgang Gruppenführer - Sonderausbildung - absolviert. Die Bereitschaft zum
Besuch der Lehrgänge Zugführer und Leiter einer Feuerwehr liegt vor.
d) das 59. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat.
Herr Peter Schiweck hat das 59.
Lebensjahr noch nicht vollendet.
Da somit die Voraussetzungen zur
Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Peter Schiweck vorliegen,
wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde
zur Wahl gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V.
mit § 5 Abs. 3 LBG M-V sind die Stellvertreter der Ortswehrführer zu
Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Herr Peter
Schiweck gemäß § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zum Ehrenbeamten vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 63,91 EUR gemäß § 2 Abs. 2 i. V. mit § 2 Abs. 1 Buchst. e) FFwEntschVO M-V vom 07.09.2000
im aktuellen Jahr:
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
|
|
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
1310.41000000 |
383,46 |
|
X |
- |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verbindung zum aktuellen
Haushaltssicherungskonzept: keine
für 4 Folgejahre:
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
|
|
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
2010 -2013 |
3.067,68 |
|
X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
In Vertretung
Georg Scholze
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters