Stellungnahme - 2009/AF/0435-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Harald Terpe (für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Planungsziele im Planfeststellungsverfahren für die "Neue Warnowstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 20.08.2009
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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09.09.2009
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Beschlussvorschriften:
Kommunalverfassung § 22, Absatz 2
bereits gefasste Beschlüsse:
0281/07-BV
Sachverhalt:
Der Planfeststellungsbeschluss
wird von der Planfeststellungsbehörde beim Ministerium für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung auf Grundlage der eingereichten Planfeststellungsunterlagen
entsprechend den geltenden Rechtsgrundlagen formuliert. Beschlüsse politischer
Gremien sind nicht Bestandteil der Planfeststellungsunterlage und deshalb auch
nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses.
1. Aus
welchen Gründen wurde vom Planziel im Beschluss des Hauptausschusses der
Bürgerschaft abgewichen?
Die Erarbeitung der
Planfeststellungsunterlagen erfolgte entsprechend dem hierzu gefassten
Planungsbeschluss. Gegen den zu erwartenden Durchgangsverkehr wurden im Bereich
der Straßenbahnhaltestelle Gerberbruch Verkehrsinseln und
Fahrbahnverschwenkungen eingeordnet. Die Fahrbahnbreite wurde auf das durch den
vorgesehenen Schienenersatzverkehr vorgegebene Minimum von 6,0 m reduziert. Das
ursprünglich entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt
06) vorgesehene Regelmaß betrug 6,5 m.
2. Wer
hat die Veränderungen des Planzieles veranlasst?
Das Planziel wurde nicht
verändert. Die kritisierte Formulierung im Abschnitt II (Sachverhalt), Punkt A
(Beschreibung des Vorhabens), beschreibt lediglich die Lage der Straße im
Straßennetz der Hansestadt Rostock. Die verkehrliche Funktion wird davor mit
Sammelstraße beschrieben, die der Erschließung der bereits vorhandenen sowie
der geplanten Bebauung dienen sowie die östliche Altstadt vom Durchgangsverkehr
entlasten soll und entspricht damit dem Planungsbeschluss des Hauptausschusses.
3. Weshalb wurde kein neuer Hauptausschussbeschluss herbeigeführt?
Der Planfeststellungsbeschluss
wurde entsprechend den oben genannten Grundsätzen formuliert. Eine Änderung
kommunaler Beschlüsse war sowohl sachlich wie auch inhaltlich nicht
erforderlich.
Holger Matthäus