Stellungnahme - 2009/AF/0435-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

Kommunalverfassung § 22, Absatz 2

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0281/07-BV

 

Sachverhalt:

Der Planfeststellungsbeschluss wird von der Planfeststellungsbehörde beim Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung auf Grundlage der eingereichten Planfeststellungsunterlagen entsprechend den geltenden Rechtsgrundlagen formuliert. Beschlüsse politischer Gremien sind nicht Bestandteil der Planfeststellungsunterlage und deshalb auch nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses.

 

1.      Aus welchen Gründen wurde vom Planziel im Beschluss des Hauptausschusses der Bürgerschaft abgewichen?

Die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen erfolgte entsprechend dem hierzu gefassten Planungsbeschluss. Gegen den zu erwartenden Durchgangsverkehr wurden im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Gerberbruch Verkehrsinseln und Fahrbahnverschwenkungen eingeordnet. Die Fahrbahnbreite wurde auf das durch den vorgesehenen Schienenersatzverkehr vorgegebene Minimum von 6,0 m reduziert. Das ursprünglich entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) vorgesehene Regelmaß betrug 6,5 m.

 

2.      Wer hat die Veränderungen des Planzieles veranlasst?

Das Planziel wurde nicht verändert. Die kritisierte Formulierung im Abschnitt II (Sachverhalt), Punkt A (Beschreibung des Vorhabens), beschreibt lediglich die Lage der Straße im Straßennetz der Hansestadt Rostock. Die verkehrliche Funktion wird davor mit Sammelstraße beschrieben, die der Erschließung der bereits vorhandenen sowie der geplanten Bebauung dienen sowie die östliche Altstadt vom Durchgangsverkehr entlasten soll und entspricht damit dem Planungsbeschluss des Hauptausschusses.

 

3.      Weshalb wurde kein neuer Hauptausschussbeschluss herbeigeführt?

Der Planfeststellungsbeschluss wurde entsprechend den oben genannten Grundsätzen formuliert. Eine Änderung kommunaler Beschlüsse war sowohl sachlich wie auch inhaltlich nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben