Informationsvorlage - 2009/IV/0452

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:  § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Hansestadt Rostock zur Information der Mitglieder der Bürgerschaft und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

 

In dem vorliegenden Bericht sind darüber hinaus die mittelbaren Beteiligungen 1. Grades über 50 %, die Eigenbetriebe und das Sondervermögen Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ sowie nachrichtlich die Mitgliedschaften in Zweckverbänden aufgenommen worden.

Dieser Bericht wurde erstmalig auf der Grundlage des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock (Beschluss - Nr. 0769/07-BV) erstellt.

 

Der Beteiligungsbericht ist eine wichtige Informationsgrundlage für die Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.

Der Beteiligungsbericht enthält auf der Basis der geprüften Jahresabschlüsse die Wirtschaftsdaten des Geschäftsjahres der Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Er bietet Informationen und Gesamtdarstellungen über die kommunalen Unternehmen der Hansestadt Rostock. Es ist nunmehr der 16. Bericht über die kommunalen Unternehmen und Eigenbetriebe.

 

 

 

i. V. Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.09.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben