Dringlichkeitsvorlage - 2009/DV/0451
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2009 in Höhe von 149.006,23 EUR für die Maßnahme Krankenhaus-Investitionskostenbeitrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.08.2009
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Gesundheitsamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.08.2009
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
|
Entscheidung
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25.08.2009
|
Beschlussvorschlag:
Die
Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben für die Haushaltsstelle
02.5101.98100001 – Krankenhaus-Investitionskostenbeitrag in Höhe von
149.006,23 EUR - wird erteilt.
Die
Ausgabe wird gedeckt durch Einnahmen in der Haushaltsstelle 02.9100.3100
– Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 149.006,23 EUR.
Beschlussvorschriften:
§§
51, 52 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
§
6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt und Dringlichkeit:
Die
Landkreise und kreisfreien Städte des Landes M-V sind an den Kosten für die
Kranken-hausförderung 2009 beteiligt. Der Krankenhausfinanzierungsbeitrag wird
durch das Ministe-rium für Gesundheit und Soziales des Landes M-V festgelegt.
Im Rahmen des Zukunfts-investitionsprogrammes M-V (ZIP M-V) werden zusätzliche
Ausgaben für die Krankenhaus-förderung bereitgestellt, so dass sich der Anteil
der Hansestadt Rostock im Haushaltsjahr 2009
erhöht. Mit Schreiben vom 09.06.2009 wurde die Hansestadt Rostock aufgefordert,
ihren Kostenbeitrag bis zum 31.08.2009 zu leisten.
Haushaltsstelle |
Haushaltsjahr |
Betrag
in EUR |
02.5101.98100001 |
2009 |
2.741.000,00 |
Bezeichnung
der Haushaltsstelle |
||
Krankenhaus-Investitionskostenbeitrag |
1. Berechnung
der Gesamtausgaben
|
|
in EUR |
|
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
|
2.741.000,00 |
|
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen |
+ |
0 |
|
X unechte
Deckungsfähigkeit |
|
|
|
echte Deckungsfähigkeit |
|
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|
neu beantragte Haushaltsüberschreitung
insgesamt |
+ |
149.006,23 |
|
davon: -
Haushaltsüberschreitung netto |
|
|
|
-
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
|
|
|
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe |
= |
2.890.006,23 |
Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Für die Hansestadt Rostock wurde mit
Schreiben des Ministeriums für Soziales und Gesundheit des Landes
Mecklenburg-Vorpommern vom 09.06.2009 der Krankenhaus-finanzierungsbeitrag für
das Jahr 2009 in Höhe von 2.715.804,82 EUR (Haushaltsansatz 2009: 2.741.000
EUR) mit Fälligkeit 31.08.2009 festgelegt.
Des Weiteren hat der Finanzausschuss des
Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 26.02.2009 entsprechend § 17 Abs. 1 des
Haushaltsgesetzes 2008/2009 zusätzliche Aus-gaben für Investitionen im Rahmen
des Zukunftsinvestitionsprogrammes M-V (ZIP M-V) beschlossen. Der sich daraus
ergebene zusätzliche Krankenhausfinanzierungsbeitrag wird ebenfalls ermittelt,
indem der Gesamtanteil der Kommunen durch die Einwohnerzahl des Landes
Mecklenburg-Vorpommern dividiert und danach mit der Einwohnerzahl der
Land-kreise und kreisfreien Städte multipliziert wird.
Als Folge ergibt sich für die Hansestadt
Rostock für das Haushaltsjahr 2009 ein zusätzlicher Finanzierungsbeitrag in
Höhe von 149.006,23 EUR.
Auf Grund der vorgenannten Fälligkeiten muss die Zahlung innerhalb der
vorläufigen Haushaltsführung erfolgen.
unvorhersehbar:
Entsprechend des Gesetzes zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz
– ZuInv) stimmte der Finanzausschuss des Landtages M-V am 26. Februar 2009 zusätzlichen Ausgaben
für Investitionen im Haushaltsgesetz
2009 zu. Zum
Zeitpunkt der Planerarbeitung 2009 konnten diese Ausgaben noch nicht
eingeschätzt werden.
2. Nachweis
der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle |
Bezeichnung der Haushaltsstelle |
02.9100.3100 |
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage |
|
|
in EUR |
Haushaltsansatz |
|
172.500,00 |
bisher zum Soll gestellte Einnahmen |
./. |
321.507,00 |
Mehreinnahmen |
= |
149.007,00 |
davon bisher bereitgestellt durch: - Zweckbindung |
./. |
|
- über-/außerplanmäßige
Ausgaben |
./. |
|
zur Verfügung stehende Mehreinnahmen |
= |
149.007,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
149.006,23 |
Begründung der Mehreinnahmen
Mit der Jahresrechnung wurden nicht mehr benötigte
Haushaltsmittel des Vermögenshaus-haltes der allgemeinen Rücklage zugeführt.