Dringlichkeitsvorlage - 2009/DV/0450
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung von Ausgaben im Vermögenshaushalt für das Vorhaben ?Erneuerung Ufereinfassung Ostseite Alter Strom im Bereich Warnemünder Segelclub e.V.? in Höhe von 140.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.08.2009
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.08.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.08.2009
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:
02 7911 94300049 Erneuerung Ufereinfassung Ostseite Alter Strom im Bereich Warnemünder Segelclub e.V. in Höhe von 140.000,00 EUR
Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 02 8510 36100102 Zuweisungen vom Land für das Vorhaben Warnowpromenade - Warnowpark
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg/Vorpommern
i. V. m § 6 Abs. 3 Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Begründung zur Dringlichkeit
Die Bauleistungen zum Bauvorhaben „Erneuerung Ufereinfassung Ostseite Alter Strom im Bereich Warnemünder Segelclub e.V.“ sind beschränkt ausgeschrieben worden und die Submission fand am 06.08.2009 statt. Die Zuschlagsfrist für die Angebote endet am 30.09.2009. Eine Entscheidung über die Vergabe der Bauleistungen ist durch den Liegen-schafts- und Vergabeausschuss im September zu treffen oder es ist eine Aufhebung der Ausschreibung - verbunden mit dem Verzicht auf eine Umsetzung des Vorhabens – vorzu-nehmen.
Durch den Warnemünder Segelclub wurden zur Kofinanzierung der Baumaßnahme Zu-schüsse aus der Förderung des Sportstättenbaus in Höhe von 87.255,00 EUR eingewor-ben. Das Innenministerium M-V ist umgehend zu informieren, wenn die Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden,
1. Berechnung der Gesamtausgaben
Haushaltsansatz 2009 (Eigenmittel) : 350.000,00 EUR netto
Beantragte Haushaltsüberschreitung: 140.000,00 EUR netto
Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe: 490.000,00 EUR Netto
2. Unvorhersehbarkeit
Die Bauleistungen wurden nach Veröffentlichung der beabsichtigten Vergabe im Dienstleis-tungsportal des Landes M-V beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Firmen zur Ange-botsabgabe aufgefordert.
Drei Bieter haben zur Submission am 06.08.2009 ein Angebot abgegeben.
Es gibt nur eine kleine Anzahl von Firmen im norddeutschen Raum, die zur Ausführung der ausgeschriebenen wasserbaulichen Leistungen qualifiziert sind. Die erzielten Angebots-
preise übersteigen die veranschlagten Kosten für die Baumaßnahme. Dies entspricht den derzeitigen Ergebnissen, die auch andere kommunale Auftraggeber bei Vergabevorgängen für den Wasserbau in Mecklenburg-Vorpommern feststellen müssen. Der Trend zum Preis-anstieg für die baulichen Leistungen war bei der Mittelplanung nicht vorhersehbar.
3. Unabweisbarkeit
Mit Vertrag vom 16.12.1998 hat sich die Hansestadt Rostock verpflichtet, die Ufersicherung des Erbbaurechtsgrundstückes des Warnemünder Segelclubs e. V. zu gewährleisten.
Der bauliche Zustand der Uferanlagen ist in einem irreparablen Zustand und die Standfestig-
keit der Ufereinfassung nicht mehr gewährleistet, so dass die Herstellung der Ufersicherung ab Oktober 2009 zwingend erforderlich ist. In Abstimmung mit der Hansestadt Rostock und dem Landessportbund M-V hat der Segelverein einen neuen Antrag auf Gewährung von
Fördermitteln zur Kofinanzierung des Bauvorhabens gestellt.
Am 14.05.2008 wurde durch die Baukommission des Landessportbundes entschieden, För-dermittel in Höhe von 87.255,00 EUR für das Vorhaben bereitzustellen, die zum Neuauf-
bau der Steganlage, welche zur Rammung der Spundwand als Ufersicherung abgebrochen werden muss, durch den Verein zu verwenden ist.
Eine Ausführung der Leistungen im Alten Strom ist nur im Zeitraum von Oktober bis April möglich.
Eine Verschiebung der Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt hätte zur Folge, dass keine Fördermittel zur Schaffung nutzbarer Landanlagen zur Verfügung stehen. Dem Verein wären damit die Grundlagen seiner Vereinstätigkeit entzogen.
4. Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltsstelle 02 8510 36100102 Zuweisung vom Land
Mehreinnahmen: 339.500,00 EUR
dav. bisher bereitgestellt: 0,00 EUR
zur Verfügung stehende
Mehreinnahmen: 339.500,00 EUR
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als Deckungsquelle eingesetzt: 140.000,00 EUR
Begründung der Mehreinnahmen:
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wurde das Vorhaben „Warnowpromenade“
ohne weitere Beanstandungen abgeschlossen.
Mit Schreiben vom 12.11.2008 wurde uns mitgeteilt, dass für das Vorhaben Warnowprome-nade – Warnowpark noch Fördermittel in Höhe von 339.500,00 EUR ausgezahlt werden.
Die Überweisung der Schlussrate erfolgte am 13.01.2009. Diese Mittel stellen eine zusätzli-che nicht geplante Mehreinnahme im Vermögenshaushalt 2009 dar, so dass die Mittel zur Deckung notwendiger unabweisbarer Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden können.
Ein Teilbetrag in Höhe von 140.000,00 EUR soll für das Vorhaben „Erneuerung Uferein-
fassung Ostseite Alter Strom im Bereich Warnemünder Segelclub e.V.“ verwendet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben auf der Haushaltsstelle 02 7911 94300049 Erneuerung Ufereinfassung Ost-seite Alter Strom im Bereich Warnemünder Segelclub e.V. in Höhe von 140.000,00 EUR
Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle 02 8510 36100102 Zuweisungen vom Land
Warnowpromenade – Warnowpark in Höhe von 140.000,00 EUR