Anfrage der Fraktion - 2009/AF/0435

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Am 18.9.2007 wurde der Planungsbeschluss für die „Neue Warnowstraße“ herbeigeführt. Wesentliche Teile des Beschlusses lauten:

 

„Grundlagen der Planung sind die Bürgerschaftsbeschlüsse zum Integrierten Gesamtverkehrs­konzept (GVK) 98 und zur 1.Fortschreibung der Rahmenplanung zum Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ von 1998.

Entsprechend diesen Rahmenplänen ist die „Neue Warnowstraße“ als Sammelstraße zwischen Mühlendamm und Rövershäger Chaussee (L22) konzipiert und soll vorrangig der Erschließung eines neuen Wohngebietes im Areal „Östlich der Stadtmauer“ und der Anbindung vorhandener Altstadtquartiere vor der Stadtmauer dienen. Der zu erwartende Durchgangsverkehr soll durch geeignete Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden.“

 

Die vergleichbare Passage im Planfeststellungsbeschluss lautet jedoch:

„Die „Neue Warnowstraße“ ist ein wesentlicher Baustein im zukünftigen Verkehrssystem für die östliche Altstadt und wird diese vom Durchgangsverkehr entlasten. Sie wird als Sammelstraße eingruppiert und dient der Erschließung der bereits vorhandenen Bebauung sowie eines geplanten Wohngebietes. Neben der Erschließungsfunktion schafft die „Neue Warnowstraße“ eine zusätzliche Nord-Süd-Verbindung zwischen der L22 und der südöstlichen Stadteinfahrt im Bereich Mühlendamm aus Richtung der B103/L191, beides Straßen des inneren Tangentenringes.“

 

Es ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung der Oberbürgermeister gebeten wird:

 

  1. Aus welchen Gründen wurde vom Planziel im Beschluss des Hauptausschusses der Bürgerschaft abgewichen?

 

  1. Wer hat die Veränderungen des Planzieles veranlasst?

 

  1. Weshalb wurde kein neuer Hauptausschussbeschluss herbeigeführt?

 

 

 

Dr. Harald Terpe

2. stellv. Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2009 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben