Beschlussvorlage - 2009/BV/0433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Maßnahmeplan 2010 – Stand 01.07.2009 – (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht wie vorgesehen für die 2010 vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2011 vorgesehen sind.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

§ 38 (2) Kommunalverfassung M-V

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

- Beschluss Nr. 0007/03-BV – Rahmenplan Schmarl

- Beschluss Nr. 0826/00-BV – Rahmenplan Evershagen

- Beschluss Nr. 0438/99-BV – Rahmenplan Groß Klein

- Beschluss Nr. 801/27/1996 – Rahmenplan Toitenwinkel

- Beschluss Nr. 0201/01-BV – Rahmenplan Toitenwinkel 1. Fortschreibung und Änderung

- Beschluss Nr. 801/27/1996 – Rahmenplan Dierkow

- Beschluss Nr. 0201/01-BV – Rahmenplan Dierkow 1. Fortschreibung und Änderung

- Beschluss Nr. 0546/02-BV – Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

- Beschluss Nr. 0108/04-BV – Integriertes Handlungskonzept (IHK) Groß Klein und Schmarl

- Beschluss Nr. 1013/07-BV – Integriertes Handlungskonzept (IHK) Dierkow-Neu und Toiten-

  winkel

 

 

 

Sachverhalt:

In den zwischen der Hansestadt Rostock und der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) geschlossenen Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fördergebiete Schmarl, Groß Klein,      Evershagen, Dierkow und Toitenwinkel wurde vereinbart, dass die RGS mit Zustimmung der Stadt aufgrund der städtebaulichen Planung ein Programm über die in folgenden Jahren zu realisierenden Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel aufstellt.

 

Die Maßnahmepläne sind Grundlage für die durch die RGS im kommenden Jahr zu realisierenden Maßnahmen. Des Weiteren werden die Maßnahmepläne zur Festlegung der Anzahl der zu leistenden Fachpersonenstunden des jeweiligen Jahres herangezogen.

 

Die Maßnahmepläne 2010 (Anlage 1) dienen der Umsetzung der mit den von der Bürgerschaft bzw. dem Hauptausschuss beschlossenen Rahmenplänen, Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Integrierten Handlungskonzepten Soziale Stadt (IHK) für die Fördergebiete vorgegebenen Ziele.

 

Im ersten Teil der vorliegenden Maßnahmepläne wurden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für die Jahre 2010 – 2013 dargestellt. Zunächst wurden bei den Einnahmen für die Jahre 2010 – 2013 die bewilligten kassenwirksamen Mittel bis zum Programmjahr 2009 berücksichtigt. Ab dem Programmjahr 2010 wurden für die weiteren Jahre Schätzungen zugrunde gelegt. Den Einnahmen wurden die Ausgaben gegenüber gestellt.

 

In den einzelnen Jahren ist teilweise eine Unterdeckung zu verzeichnen. Grund hierfür ist u. a., dass der Bedarf an durchzuführenden Maßnahmen höher liegt, als in dem jeweiligen Jahr finanzierbar ist. Die Unterdeckung ermöglicht im Einzelfall ausfallende bzw. sich verzögernde Maßnahmen durch andere zu ersetzen, ohne dabei auf bisher noch nicht vorgesehene Maßnahmen ausweichen zu müssen oder die nur subsidiär einsetzbaren Städtebauförderungsmittel zurückgeben zu müssen.

 

Die Maßnahmenpläne wurden für das Jahr 2010 erstellt und enthalten vorausschauend bereits einige Maßnahmen für die Folgejahre. Diese können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vollständig dargestellt werden. Für das Sondervermögen zur Durchführung der städtebaulichen Fördermaßnahmen wird eine Sonderrechnung geführt. Da die Stadt die RGS als Sanierungsträger gebunden hat, wird das Sondervermögen als Treuhandvermögen vom Sanierungsträger verwaltet. Die im Haushalt der Stadt vorgesehenen Ausgaben sind Einnahmen im Treuhandvermögen. In der Beschlussvorlage wurden die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt angegeben (Anlage 2).

 

Nach J.2 Städtebauförderrichtlinie (StBauFR) gilt für das Sondervermögen das Gesamtdeckungsprinzip. D. h., dass das Treuhandvermögen in Form einer zentralen Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben geführt wird. Dies wird im ersten Teil des Maßnahmeplanes dargestellt.

 

Die Aufnahme einzelner Projekte in die jährliche Maßnahmeplanung und die Planung der Folgejahre entspricht ihrer Priorität unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel.

 

Vierteljährlich werden maßnahmekonkrete Kosten- und Finanzierungsübersichten mit der Verwaltung abgestimmt. Die Maßnahmepläne basieren auf den Kosten- und Finanzierungsübersichten Stand 01.07.2009. Die Abstimmung mit den Fachämtern erfolgte in der Beratung am 30.07.2009.

 

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau Ost – Aufwertung von Wohnquartieren“ (SUB) ist beabsichtigt, nur für den Stadtteil Schmarl Anträge für die Programmjahre 2010 und 2011 und für den Stadtteil Evershagen einen Antrag für das Programmjahr 2010 zu stellen. In den Fördergebieten Dierkow, Toitenwinkel und Groß Klein werden Maßnahmen im Rahmen der bereits bewilligten Programmjahre realisiert und abgeschlossen.

 

Schwerpunkt der Stadt innerhalb dieses Städtebauförderungsprogramms ist zurzeit die Modernisierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie die Sporthalle am Mühlenteich in Evershagen und die Sanierung von Erschließungsmaßnahmen wie die Außenbereiche in Toitenwinkel, die Freiflächengestaltung Schmarler Landgang und der Geh- und Radweg Klenowtor – Werftallee in Groß Klein.

 

Ein weiterer Schwerpunkt sind Ordnungsmaßnahmen, wie der Abbruch von nicht mehr benötigten Kindertagesstätten in Dierkow und Toitenwinkel sowie der Rückbau des Schmarler Zentrums und der Abbruch der Schule Maxim-Gorki-Str. 68 in Evershagen. 

 

Für das Städtebauförderungsprogramm „Die Soziale Stadt“ ist vorgesehen, für die Fördergebiete Dierkow, Toitenwinkel und Schmarl Anträge für die Programmjahre 2010 bis 2013 zu stellen. Aufgrund der positiven Entwicklung des Stadtteils Groß Klein und des erreichten Realisierungsstandes der im Rahmenplan und des Integrierten Handlungskonzeptes festgelegten Vorhaben ist beabsichtigt, letztmalig für das Programmjahr 2010 einen Förderantrag zu stellen. Bis zum Programmende im Jahr 2014 ist die Fortführung des Quartiersmanagement, der 50.000 EUR - Bürgerprojekte und des Verfügungsfonds geplant. Nach dem Ausstieg des Stadtteils Groß Klein aus der Städtebauförderung wird angestrebt, die Nachhaltigkeit der Projekte zu sichern und tragfähige Kooperationen und Netzwerkstrukturen zu erhalten bzw. auszubauen.

 

Schwerpunkt innerhalb der „Sozialen Stadt“ ist derzeit die Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen, wie die Modernisierung der Grundschule P.-Picasso-Str. 44 in Toitenwinkel, die Modernisiwerung der Sporthalle Grundschule Schmarl und die Stadtteil- und Begegnungszentren in Dierkow und Toitenwinkel. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Sanierung von Erschließungsmaßnahmen wie die Freizeit- und Schulsportanlge St.-Jantzen-Ring in Schmarl und die Außenbereiche in Dierkow.

 

Darüber hinaus werden innerhalb der 50.000 EUR – Bürgerprojekte und des Verfügungsfonds Vorhaben in den Fördergebieten, die von den Einwohner angeregt und in verschiedenen Gremien mit entschieden werden, realisiert.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Vermögenshaushalt

UA – Städtebauliche Sanierung und Entwicklung: Eigenanteil der Gemeinde (siehe Anlage 2)

zusätzliche Eigenanteile in den jeweiligen Fachplänen (Darstellung in Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Georg Scholze

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.09.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschluss:

 

Der Maßnahmeplan 2010 - Stand 01.07.2009 - (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Sollte sich abzeichnen, dass die Mittel nicht wie vorgesehen für die 2010 vorgesehenen Maßnahmen eingesetzt werden können, ist die Verwaltung befugt, stattdessen Maßnahmen zu beginnen, die 2011 vorgesehen sind.

 

 

 

 

 

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08.09.2009 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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08.09.2009 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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15.09.2009 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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17.09.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.09.2009 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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24.09.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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29.09.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2009 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.10.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen