Beschlussvorlage - 2009/BV/0404

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag: 

 

1.        Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.SO.137 „Einkaufszentrum Handwerkstraße“ vorgebrachten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.        Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.SO.137 „Einkaufszentrum Handwerkstraße“, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.

(Anlage 2)

 

3.        Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 a Abs. 3 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            Auslegungsbeschluss Nr.  0116/09 vom 01.04.2009

 

 

Sachverhalt:

 

Im Einkaufszentrum (EKZ) „Citti-Park“ in der Handwerkstraße hat der Baumarkt Plaza zum Jahresende 2008 den Standort verlassen. Auf Grund der im rechtskräftigen B-Plan festgesetzten Einschränkungen der zulässigen Sortimente ist zu befürchten, dass in absehbarer Zeit kein Nachnutzer für die Fläche gefunden wird. Zwischenzeitliche Bestrebungen der Stadt, einen großen Gartenmarkt anzusiedeln, waren leider nicht erfolgreich. Damit droht ein dauerhafter Leerstand, der zu einem deutlichen Qualitätsverlust des gesamten Einkaufszentrums führen kann.

 

Aus diesem Grund hat die GK Großkauf GmbH & Co. KG, als Betreiber des EKZ, einen Antrag auf B-Plan-Änderung gestellt, mit der Zielstellung, dass bei bis zu 6.250 m² Verkaufsfläche auf Sortimentsbeschränkungen weitgehend verzichtet wird.

 

Das EKZ „Citti-Park“ ist in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der HRO als Teilraumzentrum (B-Zentrum) ausgewiesen und soll dementsprechend an diesem Standort gesichert werden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde ein gesondertes Gutachten erstellt, in dem die gesamtstädtische Verträglichkeit einzelner Sortimente untersucht wurde, für die eine Ansiedlung im EKZ angestrebt wird. Die Empfehlungen des Gutachtens wurden unter planerischen Gesichtspunkten abgewogen. Im Ergebnis wird über das Änderungsverfahren die Zulässigkeit der Sortimente auf einer Fläche von 4.250 m² neu geregelt. Im Bebauungsplan werden die zulässigen Sortimente und Flächenbegrenzungen der jeweiligen Verkaufsflächen festgesetzt. Außerdem wird eine untere Grenze der Verkaufsflächen festgesetzt, um zu gewährleisten, dass der Charakter eines Zentrums für Fachmärkte gesichert bleibt. Die Gesamtverkaufsfläche bleibt gegenüber den ursprünglichen Festsetzungen des B-Plans unverändert.

 

Das Änderungsverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Die 1. Änderung des B-Plans Nr. 06.SO.137 „Einkaufszentrum Handwerkstraße“ beschränkt sich auf textliche Festsetzungen. Die Planzeichnung ist von den Änderungen nicht betroffen.

 

Der Entwurf des B-Plans hat in der Zeit vom 30.04.2009  bis zum 05.06.2009 öffentlich ausgelegen.

Durch Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Die von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind in die Abwägung eingeflossen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:               Keine (Kosten trägt Investor)



 

 

 

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Beschlüsse

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01.09.2009 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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08.09.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.09.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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24.09.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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07.10.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen