Beschlussvorlage - 2009/BV/0373

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Vermögenshaushalt wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6300.9460 0122: Knotenausbau Warnowallee in Höhe von 300.000,00 EUR.

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.6300.3610 0100: Zuweisung vom Land in Höhe von 300.000,00 EUR.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 und § 51 der Kommunalverfassung Mecklenburg/Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Sachverhalt:

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.9460 0122

2009

300.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Knotenausbau Warnowallee

 

 

1.              Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

   0,00     

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

    0,00     

neu beantragte Haushaltsüberschreitung (Netto)

+

300.000,00     

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

300.000,00

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Im Zuge einer Straßenbegehung wurden am Knotenpunkt Warnowallee/ Petersburger- Str. prekäre Straßenschäden festgestellt.

Beginnend auf der Rampe der Warnowallee vom Kreuzungsbauwerk mit der Stadtautobahn bis hin zur Anbindung an die Petersburger Straße ist die Fahrbahn, von Osten kommend, durch starke Spurrinnenbildung gekennzeichnet.
Insbesondere sind im Bereich der Aufstellflächen vor der Lichtsignalanlage an der Anbindung zur St.- Petersburger- Str. erhebliche Nutzungseinschränkungen zu verzeichnen. Festgestellt wurde, dass 4 Stellen kurz vor dem Straßendurchbruch stehen. Hier sind die Spurrillen nahezu 20 cm tief und stellen für Spur wechselnde Motorradfahrer bei Befahrung mit zulässiger Geschwindigkeit eine extreme Unfall- und  Lebensgefahr dar.
Bei Nässe sammelt sich das Oberflächenwasser in den Spurrinnen der Fahrbahn, führt zu Verzögerungen beim Bremsvorgang und zu negativen Beeinträchtigungen aller Verkehrsteilnehmer.
Es besteht umgehender Handlungsbedarf seitens des Tief- und Hafenbauamtes als Baulastträger.
Ein zeitliches Aufschieben dieser investiven Maßnahme widerspricht der gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht und würde eine akute Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer bedeuten. Haftungsansprüche von Verkehrsteilnehmern können dabei nicht ausgeschlossen werden. Notwendigerweise sind Sperrungen von Spuren anzuordnen. 

 

unvorhersehbar:

Mit Vorlage der Ergebnisse aus dem Baugrundgutachten wurde deutlich, dass eine Reparatur auszuschließen ist und die Fahrbahn entsprechend der Verkehrsbelegung und der damit verbundenen Beanspruchung ausgebaut werden muss.  Die Planungsvorbereitung wurde darauf abgestellt und sieht vor, nach dem Abfräsen der schadhaften Asphaltschichten eine Erneuerung im Hocheinbau auszuführen, die nach RStO 01 einer Erneuerungsklasse 2 für die Bauklasse II entspricht. Die Anbindung der Warnowallee an die Petersburger- Str. bedarf in diesem Zusammenhang einer Deckenerneuerung im Knotenpunktbereich.
Für den gesamten Bereich ist eine Fahrbahnmarkierung neu aufzubringen. 

Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.6300.3610 0100

Zuweisung vom Land für den FGT Schwaaner Landstraße

 

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

0,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

604.000,00

Mehreinnahmen

=

604.000,00

davon bisher bereitgestellt durch: Bewilligungen

 

./.

 

125.979,95

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

478.020,05

als Deckungsquelle eingesetzt

 

300.000,00

 

Begründung der Mehreinnahmen:

Durch das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, hier vertreten durch das Straßenbauamt Güstrow, wurden nach Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung für das Vorhaben Tunnel Schwaaner Landstraße noch Fördermittel an die Hansestadt Rostock ausgereicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben in der Haushaltsstelle: 02.6300.946000122: Knotenausbau Warnowallee in Höhe von 300.000,00 EUR

Deckung aus der Haushaltsstelle: 02.6300.3610 0100: Zuweisung vom Land in Höhe von 300.000,00 EUR

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.08.2009 - Finanzausschuss

Erweitern

25.08.2009 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen