Änderungsantrag - 2009/BV/0276-2 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestellt fünf Vertreter sowie zwei Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Ostsee-Sparkasse Rostock.

 

Für die FDP-Fraktion: Herr Ralf Grabow.

 

 

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Sachverhalt:

Auf der Grundlage von § 156 KV M-V müssen die Vertreter i. V. mit § 6 des öffentlich – rechtlichen Vertrages binnen 2 Monaten nach der Kommunalwahl von der Bürgerschaft neu bestellt werden. Ergänzende Regelungen ergeben sich aus dem Sparkassengesetz M-V, der Satzung des Zweckverbandes für die Ostsee-Sparkasse Rostock und der Satzung der OSPA. Die Wahl erfolgt gemäß § 32 Abs. Abs. 2 KV

M-V i.V. mit § 24 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Bei der Benennung der Mitglieder für den Verwaltungsrat sind die einschlägigen Bestimmungen des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SpkG M-V) zu beachten. Der Oberbürgermeister ist geborener Vertreter. Die Vertreter der Hansestadt Rostock dürfen nach § 9 Abs.2 SpkG M-V drei Mitglieder für den Verwaltungsrat vorschlagen, die der Zweckverbandsversammlung angehören. Die Vertreter der Hansestadt Rostock nach § 9 Abs.2 SpkG M-V dürfen weitere zwei Mitglieder für den Verwaltungsrat vorschlagen, die weder der Zweckverbandsversammlung noch der Gemeindevertretung angehören. Darüber hinaus sind die in § 12 Abs.1 SpkG M-V genannten Hinderungsgründe bei der Benennung von Mitgliedern für den Verwaltungsbeirat zu beachten. (Anlage)

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - zurückgezogen