Beschlussvorlage - 2009/BV/0322

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Prioritätenliste 2010 (Anlage) wird beschlossen.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

§ 38 (2) Kommunalverfassung M-V

 

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

·         Beschl.-Nr. 356/26/91 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

·         Beschl.-Nr. 0399/08-BV 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes Nr. 10.RP.129 „Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock“

·         Beschl.-Nr. 0104/08-BV Maßnahmeplan Gemeinbedarfseinrichtungen im Rahmen der Städtebauförderung bis 2012

·         Beschl.-Nr. 2009/AN/0124 Maßnahmeplanung für die Städtebauförderung 2009 und Folgejahre

 

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung (MVBL) in der 24. Sanierungsträgerbesprechung am 25.09.2008 ist mit dem Antrag auf Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2010 eine Prioritätenliste vorzulegen. In ihr sollen die Einzelmaßnahmen in der Rang- und Reihenfolge aufgeführt werden, wie sie für die Durchführung der Stadterneuerung wichtig sind. Die Gemeinden sind aufgefordert, den erforderlichen Bedarf für Maßnahmen, die durch die Städtebauförderung finanziert werden sollen, unter Berücksichtigung eines realistischen Fördervolumens selbst zu definieren. Dieser soll dann in einem gemeinsamen Prozess zwischen Kommunen, Rahmenplanern, Sanierungsträgern und dem Ministerium weiter konkretisiert und abgestimmt werden.

 

In der Städtebauförderung legt das MVBL besonderes Gewicht auf die Stärkung der Innenstädte in den wichtigen Zentren des Landes. Aufgrund der tendenziell zurückgehenden Städtebauförderungsmittel, der noch großen Bedarfe in den größeren Städten und dem erreichten Sanierungsstand in vielen kleineren Gemeinden und in Plattenbaugebieten sollen entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Deshalb sind künftig stärker Prioritäten bezüglich der weiteren Förderung zu setzen. Bei diesen Überlegungen zur Finanzierung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind alle Bewilligungen (noch vorhandene Kassenmittel) und andere Einnahmen des Treuhandvermögens heranzuziehen.

 

Die Priorität der einzelnen städtebaulichen Projekte ergibt sich im Wesentlichen aus ihrer Bedeutung für die Stadterneuerung, aus den von Bürgerschaft und Hauptausschuss beschlossenen konzeptionellen Vorgaben und den Vorstellungen der Verwaltung sowie aus weiteren Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und Abhängigkeiten voneinander. Letztlich werden auch die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel zu berücksichtigen sein.

 

Grundlage für die Festlegung der Projekte ist der von der Bürgerschaft beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“. In der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes werden im Abschnitt 7 wesentliche Maßnahmen benannt und im „Plan wesentlicher Maßnahmen“ dargestellt.

 

In der Prioritätenliste werden diese Maßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet. Die genaue Festlegung des Durchführungszeitpunktes der jeweiligen Maßnahme erfolgt dann mit dem jährlich aufzustellenden Maßnahmeplan.

 

Die Prioritätenliste enthält in den ersten vier Positionen Maßnahmen, die sich in unmittelbarer Bauvorbereitung befinden. Danach folgen die Maßnahmen, mit deren Bau im Jahr 2010 begonnen werden soll. Da in den einzelnen Jahren mit der Verschiebung von Maßnahmen gerechnet werden muss, wurde hierfür ein Realisierungszeitraum angegeben.

Dieser wird mit der Maßnahmeplanung weiter konkretisiert werden.

 

Die Bürgerschaft hat 2005 den Beginn vorbereitender Untersuchungen für die Gebiete "Zentral gelegene Teilfläche des Stadthafens", „Ehemaliger Güterbahnhof“ und „Nördliche Steintorvorstadt“ beschlossen. Das MVBL hat für die Gebiete „Ehemaliger Güterbahnhof“ und  „Nördliche Steintorvorstadt“ die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm in Aussicht gestellt. Die vorbereitenden Untersuchungen sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass Anfang 2010 die Beschlussfassung über die Festlegung dieser Gebiete der Bürgerschaft vorgelegt werden kann. Für den Fall, dass dieser Beschluss gefasst wird, enthält die Prioritätenliste unter der laufenden Nummer 42 neue Maßnahmen aus Erweiterungsgebieten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.08.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

Die Prioritätenliste 2010 (Anlage) wird beschlossen.

 

 

Die Vorlage wird auf den 08.09.2009 vertagt.

 

 

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19.08.2009 - Ortsbeirat Stadtmitte (14)

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20.08.2009 - Finanzausschuss

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27.08.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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08.09.2009 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Prioritätenliste 2010 (Anlage) wird beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis des Beschlusses und des ÄA:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

0

Enthaltungen

4

 

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09.09.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2009/BV/0322:

 

Die Prioritätenliste 2010 (Anlage) wird beschlossen.

 

                        (geänderte Prioritätenliste für das Jahr 2010 [aufgrund der nachfolgend
                        aufgeführten beschlossenen Änderungen] liegt der Niederschrift
                        beim Sitzungsdienst als Anlage 3 bei)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt