Beschlussvorlage - 2009/BV/0270
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreter der Hansestadt Rostock für den Aufsichtsrat der Großmarkt Rostock GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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15.07.2009
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05.08.2009
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Beschlussvorschriften:
§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V
§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung
Gesellschaftsvertrag der Großmarkt Rostock GmbH vom 06.07.2002
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock hält an der Großmarkt Rostock GmbH 100 % der Geschäftsanteile.
Der § 8 des Gesellschaftsvertrages der Großmarkt Rostock GmbH vom 06.07.2002 regelt im Folgenden:
Der Aufsichtsrat hat 4 Mitglieder. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock entsandt.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.
Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
Roland Methling