Beschlussvorlage - 2009/BV/0270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Großmarkt Rostock GmbH.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der Großmarkt Rostock GmbH vom 06.07.2002

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Großmarkt Rostock GmbH 100 % der Geschäftsanteile.

 

Der § 8 des Gesellschaftsvertrages der Großmarkt Rostock GmbH vom 06.07.2002 regelt im Folgenden:

„Der Aufsichtsrat hat 4 Mitglieder. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock entsandt.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen