Beschlussvorlage - 2009/BV/0269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Beirat der Zoologischer Garten Rostock gGmbH.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag vom Zoo vom 11.09.2001

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Zoologischer Garten Rostock gGmbH 99,56 % der Geschäftsanteile, 0,40 % der Geschäftsanteile hält die Gesellschaft der Freunde und Förderer des Zoos Rostock e. V. und 0,04 % hält Herr Mathias Welke.

 

Der § 15 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages von der Zoologischer Garten Rostock gGmbH vom 11.09.2001 regelt im Folgenden:

„Die Gesellschaft hat einen Beirat, Er besteht aus 6 Mitgliedern. 4 Mitglieder werden von der Hansestadt Rostock entsandt….“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen