Beschlussvorlage - 2009/BV/0267

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 1 Mitglied in den Aufsichtsrat der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag von PGR vom 24.08.1998

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH 95 % der Geschäftsanteile über die Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH und 5 %  über die Cenit Immobilien Gesellschaft mbH.

Der § 9 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages von der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH vom 24.08.1998 regelt im Folgenden:

„Die Gesellschafter stellen 2/3 Aufsichtsratsmitglieder und die Hansestadt Rostock weitere 1/3 der Aufsichtsratsmitglieder.“

Damit wird 1 Mitglied durch die Hansestadt Rostock entsandt.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt. Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen