Beschlussvorlage - 2009/BV/0266

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Rostock AG.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Satzung der SWR vom 23.05.2002

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Stadtwerke Rostock AG 100 % der Geschäftsanteile.

 

Der § 7 der Satzung der Stadtwerke Rostock AG vom 23.05.2002 regelt im Folgenden:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern einschließlich der nach dem Betriebverfassungsgesetz von 1952 zu wählenden Arbeitnehmervertretern.“

4 Mitglieder werden damit durch die Hansestadt Rostock entsandt.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

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Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen