Beschlussvorlage - 2009/BV/0264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung

Gesellschaftsvertrag der RFH vom 11.01.2002

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH 6 % der Geschäftsanteile direkt und 94 % der Geschäftsanteile über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.

Der § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH vom 11.01.2002 regelt im Folgenden:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern. 4 Mitglieder von den Gesellschaftern benannt und entsandt.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen