Beschlussvorlage - 2009/BV/0263
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreter der Hansestadt Rostock für den Aufsichtsrat der Rostocker Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 23.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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15.07.2009
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05.08.2009
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Beschlussvorschriften:
§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V
§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der Kommunalverfassung
Satzung der RSAG vom 30.05.2002
Sachverhalt:
Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Straßenbahn AG 2 % der Geschäftsanteile direkt und 98 % der Geschäftsanteile über die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.
Der § 7 der Satzung der Rostocker Straßenbahn AG vom 30.05.2002 regelt im Folgenden:
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern. Die Zusammensetzung regelt sich gemäß Betriebsverfassungsgesetz.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.
Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr
als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
Roland Methling