Beschlussvorlage - 2009/BV/0259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft bestellt sechs Mitglieder in den Aufsichtsrat der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V

§ 71 (2) Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 32 der KV

Gesellschaftsvertrag der Rostocker Messe- u. Stadthallengesellschaft mbH vom 12.07.2006

 

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH (RMSG) unmittelbar 100 % der Geschäftsanteile.

Der § 7 des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH vom 17.09.2003 regelt im Folgenden:

„Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht, die durch den Gesellschafter auf Vorschlag der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestellt werden.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt. Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen