Beschlussvorlage - 2009/BV/0245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der IGA Rostock 2003 GmbH (IGA).

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) KV in Verbindung mit § 32 der KV

Gesellschaftsvertrag der IGA vom 10.03.2004

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock hält an der IGA unmittelbar 66,67 % der Geschäftsanteile.

Der § 10 des Gesellschaftsvertrages der IGA vom 10.03.2004 regelt im Folgenden:

„Der Aufsichtsrat hat mindestens 11 Mitglieder. Der Aufsichtsrat setzt sich aus sieben Mitgliedern der Hansestadt Rostock und vier Mitgliedern vom Zentralverband Gartenbau zu berufene Persönlichkeiten zusammen.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008, Beschluss-Nr. 0769/07-BV, wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe, der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsgremien, der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I, Pkt. 2.2.5 wird aufgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr     als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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15.07.2009 - Bürgerschaft - vertagt

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05.08.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen