Antrag - 2009/AN/0237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Personenkraftwagen des Fuhrparks der Hansestadt Rostock müssen bei Neuanschaffungen und dem Neuabschluss von Leasingverträgen mindestens unter dem Wert von 140 g CO2 / km liegen. Ab 2012 muss ein Wert von 120 g CO2 / km unterschritten werden.

 

2. Bei leichten Nutzfahrzeugen, werden nur Neufahrzeuge mit den geringsten

CO2 Emissionen angeschafft bzw. geleast, die am Markt verfügbar sind.

 

3. Die vorgenannte Vorgabe soll auch für Fahrzeuge der mehrheitlich kommunalen Unternehmen gelten. Die Vertreter der Hansestadt Rostock in den Gremien der kommunalen Unternehmen werden beauftragt auf entsprechende Änderungen hinzuwirken.

 

 

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Sachverhalt:

Der Verkehr trägt im zunehmenden Maße zum Klimawandel bei. Die Hansestadt Rostock sollte ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und sowohl in der Stadtverwaltung als auch in ihren kommunalen Unternehmen mit gutem Beispiel voran gehen.  Die Verbrauchswerte der Neuwagen sollen sich ab sofort an der Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie von 140 g CO2 / km ausrichten. Niedrigere Anschaffungskosten und Unterhaltungskosten sparen zudem Haushaltsmittel und damit Steuergelder.

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben für seine Fahrbereitschaft vorbildhaft einen  ähnlichen Beschluss gefasst.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einsparungen bei den Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der Fahrzeuge

 

 

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Beschlüsse

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02.06.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.06.2009 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen