Beschlussvorlage - 2009/BV/0235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

I. Die Bürgerschaft beschließt die Schutzziele 1-3 entsprechend den Ergebnissen der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Hansestadt Rostock vom 25. November 2008. Sie beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung.

 

1.              Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse A

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse A:

•              innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

•              Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

2.              Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse B

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse B:

•              innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 3 Minuten mit weiteren 10 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

•              Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

3.              Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse C

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse C:

•              innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

•              Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und der Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vom 25.11.2008 umzusetzen:

 

a)              Koordinierung der nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 30.09.2012.

b)              Realisierung des Neubaus und der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Zusammenhang mit der Umsetzung der Standortstruktur für Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr und den damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Dierkow/Toitenwinkel bis zum 30.09.2012, Suche und Nachweis eines geeigneten städtischen Grundstückes bis zum 31.12.2009.

c)              Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr (FF) durch:

•              Realisierung von Anreizsystemen zur Mitgliedergewinnung

•              Gründung einer neuen FF Im Bereich Dierkow/Toitenwinkel am Standort des neuen Gerätehauses

•              Sanierung des Feuerwehrhauses Gehlsdorf (Raum Jugendfeuerwehr)

•              Ausstattung FF entsprechend Fahrzeugkonzeption

•              weitere Integration der FF in das Einsatzgeschehen.

d)              Personalbedarf des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend den Ergebnissen bemessen und den jeweilig aktuell gelten rechtlichen Vorgaben entsprechend anpassen. Soweit der Dienst anteilig in Bereitschaft besteht, wird die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen (Verhältnis Dienst/Bereitschaft lt. Rahmendienstplan) auf 48h durchschnittliche Wochenarbeitszeit insgesamt festgelegt. 

e)              Gestaltung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend den Anforderungen bis zum 31.12.2009.

f)              Realisierung der Refinanzierungsvorschläge der Ergebnisse (Ziel ist die Refinanzierung von 4 Funktionen der Feuerwache 20 über die Betreiber), Gesprächsaufnahme mit den Betreibern bis 31.12.2009 und eine schnelle haushaltswirksame Reduzierung spätestens zum 01.01.2011.

g)              Erfüllung der Spezial- und Sonderaufgaben in Ergänzung zu den Schutzzielen.

h)              Fahrzeug-SOLL-Konzept bis 30.09.2012.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0464/03-BV

 

Sachverhalt: Im ersten Brandschutzbedarfsplan/Feuerwehrbedarfsplan der Hansestadt Rostock, Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0464/03-BV im Jahr 2003, wurde eine periodische Analyse und die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans festgeschrieben. Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans liegt in Form des Gutachtens der RINKE Unternehmensberatung GmbH (siehe anliegende Zusammenfassung) vor.

 

Zu I.

 

Die neuen Schutzziele sind den örtlich vorhandenen Gefährdungen und Risiken differenzierter angepasst. Eine effiziente Vorhaltung von Gefahrenabwehrkräften und

-mitteln bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau wird dadurch ermöglicht.

Die örtliche Zuordnung der Schutzziele ist in der Anlage (Zusammenfassung) S. 4 dargestellt.

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft werden die neuen Schutzziele für die Verwaltung verbindlich und Vorgabe für die Realisierung der notwendigen Maßnahmen, die alten Schutzziele des 1. Feuerwehrbedarfsplans werden ungültig.

 

Zu II.

Die zu beschließenden Schwerpunkte sind umzusetzen, um das notwendige Sicherheitsniveau in der Hansestadt Rostock und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr entsprechend den örtlichen Gegebenheiten wirtschaftlich zu realisieren. Die den Ergebnissen des Gutachtens entnommenen Maßnahmen wurden zeitlich präzisiert. Die konkrete Benennung und Terminisierung der Sachverhalte sind für weitere Planungen mit diesem Beschluss notwendige verbindliche Grundlage.

Die Beschlüsse dienen der Erfüllung der gesetzlichen Forderung der Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr und bedürfen aufgrund ihrer politischen, finanziellen und wirtschaftlichen Bedeutung einer stringenten Umsetzung bis zum 30.09.2012.

 

Im Ergebnis des Gutachtens wird im Zusammenhang mit einer neuen Standortstruktur der Bau einer weiteren Feuerwache im Nord-Osten in Verbindung mit einem Komplex von Maßnahmen (unter anderem die Neuberechnung und Neuaufteilung des notwendigen Personals, Gewinnung weiterer freiwilliger Kräfte, differenzierte Schutzzielfestlegung, zusätzliche Technik) vorgeschlagen (siehe Anlage Zusammenfassung S. 5 ff.).

Hiermit sollen die Hilfsfristen bis zum Eintreffen der Feuerwehr verbessert werden.

Zu lange Anfahrzeiten, die in einer zu großen Entfernung der Feuerwachen zu diesen Bereichen begründet sind, verhindern derzeit ein schnelleres Eintreffen der Feuerwehr und die Erfüllung der Schutzziele.

 

Im Interesse einer qualitativ angemessenen und wirtschaftlicheren Leistungserfüllung wurden mit Methoden einer Organisationsuntersuchung weitere optimale Lösungen erarbeitet.

 

So wurde vom Gutachter eine mögliche Refinanzierung von Stellen durch Unternehmen ge-prüft und vorgeschlagen (siehe Anlage Zusammenfassung S. 3).

 

Außerdem ist eine stärkere Integration der Freiwilligen Feuerwehren und deren Stärkung (siehe Anlage Zusammenfassung S. 6) notwendig.

 

Die Vorschläge des Gutachters beinhalten insgesamt auch eine neue Aufbau- und Ablauforganisation auf der Grundlage der übertragenen Aufgaben und vorgeschlagener Veränderungen  (siehe Anlage Zusammenfassung S. 7 ff.)  und führen zu einer angepassten Personalbemessung (siehe Anlage Zusammenfassung S. 10). 

Berücksichtigt sind die Besetzung des Flughafens Rostock-Laage  und die Wiederbesetzung eines RTW, die Integration des Tagdienstes in den Einsatzdienst (Modell B), ein neuer Funktionsbesetzungsplan, eine veränderte Schichtdienstorganisation, das Fahrzeug-SOLL-Konzept und die Festlegung der zu erfüllenden Spezial- und Sonderaufgaben.

 

Die Aufgabe der Absicherung des zivilen Luftverkehrs auf dem Flughafen Rostock-Laage wurde mit aktuell 2,9 refinanzierten Vollzeitäquivalenten (VZÄ) berücksichtigt. Diese Anzahl ist dem Bedarf des Flughafens ggf. anzupassen. Mit dem Beschluss wird die bedarfsgerechte Besetzung einer Wache des Brandschutz- und Rettungsamtes Rostock am Standort des Flughafens zur Absicherung des zivilen Luftverkehrs bei 100 % Refinanzierung der benötigten VZÄ beschlossen und die Möglichkeit gesichert, auf den sich verändernden Bedarf zu reagieren.

 

Unter Berücksichtigung der durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.12.2008 getroffenen und am 02.12.2008 veröffentlichten Entscheidungen, welche noch in die Arbeitszeitverordnung für Beamte eingearbeitet werden müssen, wird für den operativen feuerwehrtechnischen Dienst (mit Bereitschaftsanteilen) der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Rostock die Arbeitszeit von 48 h pro Woche festgelegt.

Für die Personalbemessung ist die Festlegung einer rechtlich zulässigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit notwendig.

Bei Veränderung der rechtlichen Gegebenheiten ist oder kann eine Änderung notwendig sein.

 

Im Vergleich mit den SOLL-Vorgaben des alten Feuerwehrbedarfsplans vereinen diese Varianten in der Summe eine noch höhere Leistungsfähigkeit mit aufgezeigtem Einsparpotential.

 

Zur Verwirklichung der Vorschläge, einschließlich der haushaltsrechtlichen Umsetzung, sind die Maßnahmen durchzuführen und entsprechend der rechtlichen Regelungen gesondert zur Beschlussfassung zu bringen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Minderbedarf Verwaltungshaushalt:

- jährlich =    556.850 Euro (1.404.150 mit Firmenbeteiligung) - Personalausgaben

 

Mehrbedarf Verwaltungshaushalt:

- jährlich =    151.500 Euro - Unterhaltungskosten

 

Mehrbedarf Vermögenshaushalt:

- 2010 =    174.000 Euro

- 2011 = 3.845.000 Euro

- 2012 = 2.315.000 Euro

- 2013 =      40.000 Euro

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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20.08.2009 - Finanzausschuss

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25.08.2009 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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27.08.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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09.09.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

I. Die Bürgerschaft beschließt die Schutzziele 1 - 3 entsprechend den Ergebnissen der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Hansestadt Rostock vom 25. November 2008. Sie beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung.

 

1.         Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse A

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse A:

          innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

           Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

2.         Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse B

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse B:

          innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 3 Minuten mit weiteren 10 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

           Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

3.         Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse C

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse C:

          innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

           Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und der Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vom 25.11.2008 umzusetzen:

 

a)         Koordinierung der nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 30.09.2012.

b)         Realisierung des Neubaus und der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Zusammenhang mit der Umsetzung der Standortstruktur für Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr und den damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Dierkow/Toitenwinkel bis zum 30.09.2012, Suche und Nachweis eines geeigneten städtischen Grundstückes bis zum 31.12.2009.

c)         Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr (FF) durch:

           Realisierung von Anreizsystemen zur Mitgliedergewinnung

          Gründung einer neuen FF Im Bereich Dierkow/Toitenwinkel am Standort des neuen Gerätehauses

           Sanierung des Feuerwehrhauses Gehlsdorf (Raum Jugendfeuerwehr)

           Ausstattung FF entsprechend Fahrzeugkonzeption

           weitere Integration der FF in das Einsatzgeschehen.

d)         Personalbedarf des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend den Ergebnissen bemessen und den jeweilig aktuell gelten rechtlichen Vorgaben entsprechend anpassen. Soweit der Dienst anteilig in Bereitschaft besteht, wird die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen (Verhältnis Dienst/Bereitschaft lt. Rahmendienstplan) auf 48 h durchschnittliche Wochenarbeitszeit insgesamt festgelegt.

e)         Gestaltung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend den Anforderungen bis zum 31.12.2009.

f)          Realisierung der Refinanzierungsvorschläge der Ergebnisse (Ziel ist die Refinanzierung von 4 Funktionen der Feuerwache 20 über die Betreiber), Gesprächsaufnahme mit den Betreibern bis 31.12.2009 und eine schnelle haushaltswirksame Reduzierung spätestens zum 01.01.2011.

g)         Erfüllung der Spezial- und Sonderaufgaben in Ergänzung zu den Schutzzielen.

h)         Fahrzeug-SOLL-Konzept bis 30.09.2012.

 

 

 

Beschluss (Nr. 2009/BV/0235)

 

I. Die Bürgerschaft beschließt die Schutzziele 1 - 3 entsprechend den Ergebnissen der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Hansestadt Rostock vom 25. November 2008. Sie beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung.

 

1.         Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse A

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse A:

          innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

           Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

2.         Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse B

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse B:

          innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 3 Minuten mit weiteren 10 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

           Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

3.         Schutzziel: Kritischer Wohnungsbrand Ortsteile mit Risikoklasse C

Das qualitative Ziel ist, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand im Bereich der Ortsteile mit Risikoklasse C:

          innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen am Einsatzort ist, bei einem

           Zielerreichungsgrad > 90 % der Summe der Einsätze gemäß dem Schutzziel.

 

II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und der Grundlage der Ergebnisse der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans vom 25.11.2008 umzusetzen:

 

a)         Koordinierung der nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 30.09.2012.

b)         Realisierung des Neubaus und der Inbetriebnahme einer neuen Feuerwache im Zusammenhang mit der Umsetzung der Standortstruktur für Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr und den damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Dierkow/Toitenwinkel bis zum 30.09.2012, Suche und Nachweis eines geeigneten städtischen Grundstückes bis zum 31.12.2009.
Bei Nichtbeteiligung der Firmen im Überseehafen zur Refinanzierung ist eine Verlegung der Feuerwache 3 nach Osten neu zu bewerten.

c)         Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr (FF) durch:

           Realisierung von Anreizsystemen zur Mitgliedergewinnung

          Gründung einer neuen FF Im Bereich Dierkow/Toitenwinkel am Standort des neuen Gerätehauses

           Sanierung des Feuerwehrhauses Gehlsdorf (Raum Jugendfeuerwehr)

           Ausstattung FF entsprechend Fahrzeugkonzeption

           weitere Integration der FF in das Einsatzgeschehen.

d)         Personalbedarf des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend den Ergebnissen bemessen und den jeweilig aktuell gelten rechtlichen Vorgaben entsprechend anpassen. Soweit der Dienst anteilig in Bereitschaft besteht, wird die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen (Verhältnis Dienst/Bereitschaft lt. Rahmendienstplan) auf 48 h durchschnittliche Wochenarbeitszeit insgesamt festgelegt.

e)         Gestaltung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechend den Anforderungen bis zum 31.12.2009.

f)          Realisierung der Refinanzierungsvorschläge der Ergebnisse (Ziel ist die Refinanzierung von 4 Funktionen der Feuerwache 20 über die Betreiber), Gesprächsaufnahme mit den Betreibern bis 31.12.2009 und eine schnelle haushaltswirksame Reduzierung spätestens zum 01.01.2011.
Gleichzeitig wird die Hansestadt Rostock beim Innenministerium gemäß § 17 (2) Brand­schutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) beantragen, Betriebe und Einrichtungen, die besonders brand- und explosionsgefährdet sind oder von denen andere Gefahren für die Umwelt und Sachgüter ausgehen, zur Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung einer Werksfeuerwehr zu verpflichten, soweit diese nicht zu einer angemessenen Refinanzierung der entstehenden Kosten bereit sind.

g)         Erfüllung der Spezial- und Sonderaufgaben in Ergänzung zu den Schutzzielen.

h)         Fahrzeug-SOLL-Konzept bis 30.09.2012.

 

 

                        (Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Hansestadt Rostock
                        - Zusammenfassung - vom 25. November 2008 liegt der Niederschrift
                        beim Sitzungsdienst als Anlage 1 bei)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt