Beschlussvorlage - 2009/BV/0221
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - DRK Kreisverband Rostock e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt
„Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel“ gemäß den §§ 1, 11
bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2009 – 31.12.2009,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und
Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Aus Sicht der Verwaltung ist
diese Personalausstattung angemessen und notwendig. Aus der Richtlinie für die
Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in
M-V B 1.2. werden 2,8 Feststellen bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen.
Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von
34.404,71 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der Personalkostenförderung
auf Grund der vorliegenden Verträge sowie im Sachkostenbereich.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Gesamtkosten |
410.804,71 Euro |
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Eigenmittel |
8.000,00 Euro |
(4,73 % der Gesamtkosten) |
Drittmittel |
0 Euro |
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Zuschuss der HRO |
376.400,00 Euro |
(7,0 Feststellen, davon
2,8 FS Schulsozialarbeit) |
davon Personalkosten |
282.000,00 Euro |
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H/M/BK/SK |
94.400,00 Euro |
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Dr. Liane Melzer