Beschlussvorlage - 2009/BV/0216
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. - "Jugendgarten Alte Schmiede"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. für
das Projekt „Jugendgarten Alte Schmiede“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB
VIII für den Zeitraum 01.01. 2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichts-behörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Aus Sicht der Verwaltung ist die
Personalausstattung angemessen und notwendig. Aus der Richtlinie für die
Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in
M-V C 2.2 werden 1,5 Feststellen bis zu max. 50 % gefördert.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 7.154,19 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der
Personalkostenförderung auf Grund der vorliegenden Unterlagen sowie im
Sachkostenbereich. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von
max. 3 % der geförderten Personalkosten.