Beschlussvorlage - 2009/BV/0214
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - DRK Kreisverband Rostock e. V. - "DRK Familienbildungsstätte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt
„DRK Familienbildungsstätte“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den
Zeitraum 01.01. 2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und der Prioritätenliste.
Für die allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie liegt die primäre Verantwortung in der Hand des
öffentlichen Trägers. Die Familienbildungsstätte des DRK als „Staatlich
anerkannte Einrichtung der Weiterbildung“ ist beauftragt, das 2004 vom
Jugendhilfe-ausschuss beschlossene „Rahmenkonzept der Eltern- und
Familienbildung“ in Stadtmitte/Südstadt/KTV der Hansestadt Rostock
umzusetzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote zu
unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 8.036,16 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der
Personalkostenförderung auf Grund der vorliegenden Verträge sowie im Sachkostenbereich.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der
geförderten Personalkosten.