Beschlussvorlage - 2009/BV/0201
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Frauen helfen Frauen e. V. - "Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers
Frauen helfen Frauen e. V. für das Projekt
„Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ gemäß den §§ 1, 14
SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 14 SGB VIII. Das
Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur
stadtteilübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit und der beschlossenen
Prioritätenliste. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Der Verein Frauen helfen Frauen
e. V. unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten psychisch, physisch
oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der
Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren Lebenskonzepte.
Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörigen Hilfe zur Aufarbeitung der
Gewalterfahrung geboten. Der Verein leistet präventive Arbeit zur
Gewaltverhinderung.
Diese Beratungsstelle wird u. a.
durch die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung der
Hansestadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses
Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 4.152,00 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der Personalkostenförderung
auf Grund eines Personalwechsels und im Sachkostenbereich. Eine Förderung
erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.