Beschlussvorlage - 2009/BV/0201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung  des Trägers

Frauen helfen Frauen e. V. für das Projekt „Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ gemäß den §§ 1, 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2009 – 31.12.2009, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze zur stadtteilübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit und der beschlossenen Prioritätenliste. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Verein Frauen helfen Frauen e. V. unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren Lebenskonzepte. Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörigen Hilfe zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung geboten. Der Verein leistet präventive Arbeit zur Gewaltverhinderung.

 

Diese Beratungsstelle wird u. a. durch die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung der Hansestadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.

 

Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 4.152,00 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der Personalkostenförderung auf Grund eines Personalwechsels und im Sachkostenbereich. Eine Förderung erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

189.794,50 Euro

 

Eigenmittel

4.000,00 Euro

(2,11 % der Gesamtkosten)

Drittmittel

95.072,50 Euro

 

Zuschuss der HRO

87.600,00 Euro

(1,5 Feststellen)

davon Personalkosten

62.084,54 Euro

 

           H/M/BK/SK

25.515,46 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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30.06.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen